Vorlage und Kündigungsservice: Telekom

Sie möchten die Telekom kündigen? Wir haben für Sie eine kostenlose Vorlage zum Ausfüllen vorbereitet. Ergänzen Sie das Kündigungsschreiben mit den Angaben zu Ihrem Telekom Vertrag. Beenden Sie sicher zum nächstmöglichen Termin Ihren Vertrag mit der Telekom und nutzen Sie dazu unseren Versandservice. 

Die Vorlage können Sie kostenlos als PDF oder Word Datei herunterladen.

Telekom kündigen: Das Wichtigste in Kürze

  • Bei der Telekom unterscheidet man zwischen den Handytarifen „MagentaMobil“, dem Fernsehdienst „MagentaTV“ und der Kombination aus Internet und DSL, „MagentaZuhause“. Hinzu kommen zahlreiche optionale Zusatzoptionen. 
  • Je nach Vertrag kann es unterschiedliche Mindestvertragslaufzeiten von beispielsweise 12 oder 24 Monaten geben. Zum Ende dieser Laufzeiten kann der Telekom-Vertrag in der Regel mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
  • Bei bestimmten Sonderfällen wie Umzug oder Todesfall kann ein Sonderkündigungsrecht bei der Telekom in Frage kommen. 
Erfahren Sie hier, wie Sie Ihren Telekom Vertrag kündigen können.
Erfahren Sie hier, wie Sie Ihren Telekom Vertrag kündigen können.

So kündigen Sie Ihren Vertrag mit der Telekom

Möchte man einen ganzen Vertrag oder auch nur zugebuchte Optionen bei der Telekom kündigen, so kann man das entweder schriftlich, per Kontaktformular oder auch im Kundencenter erledigen. Sie wollen die Telekom kündigen, wissen aber die Frist nicht, in der sie das tun müssen? Wir erklären Ihnen dazu alles in diesem Beitrag.

Bei den meisten Verträgen kann man sich entscheiden, ob man eine flexiblen Vertrag ohne Laufzeit möchte, oder lieber einen Tarif für eine Mindestlaufzeit von 12 oder 24 Monaten benötigt. Generell können dabei mindestens vier verschiedene Fälle auftreten:

  • Telekom-Vertrag mit Mindestlaufzeit von 12 oder 24 Monaten: dann ist zum Ende der Laufzeit mindestens einen Monat vorher zu kündigen, nach der Frist kann man jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen.
  • Telekom-Vertrag ohne Mindestlaufzeit: Flexibel kündigen mit einer Frist von einem Monat
  • Telekom-Prepaid-Vertrag ohne Mindestlaufzeit: Jederzeit kündbar, ohne Frist
  • Sonderkündigung bei Umzug oder Todesfall: Jederzeit (schriftlich) kündbar zum Monatsende mit einer Frist von einem Monat vorher, egal, ob mit oder ohne Mindestvertragslaufzeit

Für das Festnetz („MagentaZuhause“) gilt übrigens im Vergleich zu Handyverträgen („MagentaMobil“) keine gesonderte Kündigungsfrist. Es gelten die gleichen Vorgaben wie bei allen anderen Magenta-Verträgen.
Telekom Mietgeräte, zum Beispiel Receiver oder Telefone, müssen Sie bei Kündigung zurückgeben. Am besten geben Sie gleich bei Ihrer Kündigung an, dass Sie solche Geräte besitzen. Auf welche Weise Sie dann kündigen, bleibt Ihnen überlassen. Im Folgenden stellen wir Ihnen einige der Optionen vor.

Telekom online kündigen

Wenn Sie Ihren Telekom Vertrag online kündigen möchten, können Sie das ganz einfach in Ihrem Kundenportal tun. Dafür loggen Sie sich auf der Telekom-Website ein und navigieren anschließend in das Kundencenter oder erledigen das in der „Mein Magenta App“. Dort wählen Sie „Vertragsdetails“ aus und können die Option „Kündigen“ anklicken. So können Sie Ihre Kündigung selbst vornehmen.

Dort können Sie im Übrigen auch Ihre Kündigung vormerken. Das kann nützlich sein, wenn Sie schon wissen, dass Sie Ihren Vertrag kündigen wollen, aber die Kündigungsfrist nicht verpassen wollen, damit sich Ihr Vertrag nicht doch noch ungewollt verlängert. Sie müssen später aber trotzdem noch ordnungsgemäß schriftlich, online oder per Kontaktformular kündigen, da die Vormerkung allein nicht ausreichend ist.

Möchten Sie eine zusätzliche SIM Karte bei der Telekom, also die MultiSIM, kündigen, können Sie das auch im Kundencenter erledigen. Dazu wählen Sie dort den jeweiligen Vertrag aus und können dann die Option „Multi SIM“ kündigen, indem Sie den Haken dort entfernen und zur Kasse gehen. Am übrigen Vertrag ändert sich nichts.

Ihren Vertrag bei der Telekom können Sie auch per E-Mail kündigen. Dazu senden Sie das Kündigungsschreiben mit vollem Namen, Anschrift und der Kundennummer an die folgende E-Mail Adresse: kundenservice@telekom.de.
Am besten geben Sie auch die zu kündigende Rufnummer an, wenn es sich um einen Handy- oder Festnetzvertrag handelt, und bitten auch gleich um eine schriftliche Bestätigung Ihrer Kündigung.

Die Online Kündigung Ihres Telekom Vertrags ist ebenfalls möglich.
Die Online Kündigung Ihres Telekom Vertrags ist ebenfalls möglich.

An diese Adresse schicke ich meine schriftliche Telekom Kündigung

Sie möchten den Telekom Handyvertrag kündigen, aber fragen sich, welche Adresse Sie brauchen? Man kann den Telekom Vertrag schriftlich kündigen und diesen per Post senden. Dazu geben Sie, wie bei der E-Mail auch, Ihren Namen, sowie Ihre Adresse, die zu kündigende Rufnummer und die Telekom-Kundennummer im Kündigungsschreiben an und senden dieses dann an:

Telekom Deutschland GmbH
Kundenservice
53171 Bonn

Eine Kündigung bei Telekom per Fax ist übrigens nicht mehr möglich. Den Kontakt per Fax hat Telekom abgeschafft.

Sonderkündigung bei Umzug oder Todesfall – Kann ich die Telekom wegen meines Umzugs kündigen?

Neben den fristgerechten Kündigungen, wie im vorherigen Teil beschrieben, gibt es Kündigungen, die bestimmten Sonderfällen unterliegen. Diese fallen dann in die Kategorie „Sonderkündigung“. Beispiele dafür sind der Umzug in ein anderes Land oder auch der Todesfall eines Angehörigen mit Telekom-Vertrag. Dazu zählen aber auch anhaltende Störungen oder nicht erfüllte Leistungen seitens der Telekom.

Vorzeitige Kündigung wegen Umzug

Wenn Sie sich nur vorübergehend in einem anderen Land als Deutschland und außerhalb der EU aufhalten, müssen Sie nicht unbedingt kündigen. Dafür kommt möglicherweise die Funktion „Vertrag stilllegen“ in Frage. Halten Sie sich in einem EU-Land auf, können Sie ihren Handyvertrag der Telekom weiter nutzen. Für andere Magenta-Verträge ist dies in der Regel nicht möglich. Wenn Sie innerhalb Deutschlands permanent umziehen, ist eine schriftliche Kündigung notwendig. Hierbei müssen Sie allerdings nicht die Mindestlaufzeiten einhalten, sondern können nach § 60 des Telekommunikationsgesetzes von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Dafür müssen Sie innerhalb eines Monats zum Monatsende Ihren Vertrag bei der Telekom kündigen und auch den entsprechenden Nachweis erbringen, zum Beispiel in Form einer Meldebescheinigung. Das Gleiche gilt auch für eine Telekom Kündigung bei einer Haushaltszusammenführung mit jeweils anderen Anbietern, wenn Sie gemeinsam umziehen.

Wenn Angehörige in ein Pflegeheim umziehen, gelten übrigens die gleichen Regelungen. Dafür muss ebenfalls ein Nachweis eingereicht werden.

Vorzeitige Kündigung im Todesfall

Bei einem Sterbefall in der Familie kommen auf die Angehörigen viele Aufgaben und Behördengänge zu, unter anderem auch die Abmeldung sämtlicher Verträge. Gehört ein Telekom-Vertrag dazu, kann man den Vertrag innerhalb eines Monats zum Monatsende kündigen. Oft muss man hier eine Bescheinigung als Nachweis einreichen.

Telekom außerordentliche Kündigung – weitere mögliche Gründe

Weitere Gründe für eine Sonderkündigung können sein, dass die Telekom die Leistungen zu dem Zeitpunkt, für den Sie einen Vertrag abgeschlossen haben, noch nicht freigeschaltet hat. Auch langanhaltende Störungen zählen hier dazu. Bevor Sie unter diesen Umständen kündigen können, müssen Sie der Telekom allerdings eine Frist setzen, in der Sie das Problem möglicherweise beheben können. Kommt die Telekom dieser Frist allerdings nicht nach, können Sie vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Telekom Disney+ kündigen

Der Streamingdienst „Disney+“ kann zum Telekom-Vertrag MagentaTV monatlich oder jährlich als Zusatzoption gebucht werden und ermöglicht es, Filme und Serien des Dienstes unbegrenzt Azu schauen.

Als zugebuchte Option kann man Disney+ separat vom eigentlichen Vertrag wieder kündigen. Je nach dem, zu welchen Konditionen Sie Disney+ zu Ihrem Telekom-Vertrag dazu gebucht haben, können Sie zum Ende der Mindestvertragslaufzeit entweder nach 12 oder 24 Monaten kündigen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit ist eine Frist von einem Monat zum Monatsende notwendig, um fristgerecht zu kündigen. Nachdem Sie Disney+ gekündigt haben, können Sie den Dienst noch bis zum Ende der Laufzeit nutzen.

Telekom Kündigung zurücknehmen – so geht’s

Stellen Sie nach der Kündigung bei der Telekom fest, dass Sie doch noch Kunde bleiben möchten, so können Sie Ihre Kündigung rückgängig machen. Dies ist bis einen Tag vor dem Kündigungstermin möglich.

So kann man einfach im Telekom Kundencenter unter „Verträge“ und dann „Vertragsdetails“ die Option „Stornieren“ beim jeweiligen Vertrag, den man doch nicht kündigen möchte, auswählen. Am Kündigungstag oder danach kann man dann keine Kündigung stornieren.

Ein Widerruf der Kündigung ist innerhalb von 14 Tagen auch per Post möglich. Dazu sollten Sie Ihre Telekom Kundennummer und die 11-stellige Auftragsnummer angeben und den Widerruf dann an folgende Adresse senden:

Telekom Deutschland GmbH
Landgrabenweg 151
53277 Bonn

Ich bin Geschäftskunde bei der Telekom, was muss ich wissen, wenn ich meinen Vertrag kündigen möchte?

Auch als Geschäftskunde der Telekom kann man für die Kündigung die klassischen Wege per Post, per E-Mail oder per Kontaktformular bestreiten oder den Vertrag im Business Service Portal selbst beenden.

Die Kündigung kann dort jederzeit eingereicht werden und wird dann automatisch von den Telekom-Mitarbeitern zum Ende der jeweiligen Laufzeit vorgenommen, wenn diese fristgerecht erfolgte. Dabei helfen die eigenen Vertragsunterlagen.

Wurde ein Vertrag ohne Mindestlaufzeit geschlossen, so wird dieser sechs Wochen nach dem Tag als gekündigt erklärt, an dem die Telekom Ihr Kündigungsschreiben erhalten hat. Das gilt für Mobilfunkverträge. Handelt es sich um einen Festnetzvertrag, können Sie sogar innerhalb von sechs Werktagen kündigen.

Rufnummer bei der Telekom mitnehmen – so geht’s

Nachdem man einen Mobilfunk- oder Festnetzvertrag gekündigt hat, möchte man in den meisten Fällen die alte Nummer mit zum neuen Anbieter nehmen. Hat man bei der Telekom gekündigt und möchte die Rufnummer mitnehmen, gibt es folgende Optionen:

Beim neuen Anbieter muss in diesen Fällen ein Wechsel beantragt und damit verdeutlicht werden, dass man eine Rufnummer mitbringen möchte. Der alte Anbieter, in diesem Fall die Telekom, muss dann auf Ihren Wunsch hin ein sogenanntes „Opt-In“ setzen.

Das bedeutet: Der neue Anbieter Zugriff bekommt auf die alte Nummer von der Telekom Zugriff. Diese Portierung muss von Ihnen bei der Telekom beantragt werden; das ist auch im Kundencenter der Telekom unter dem Menü „Service“ möglich. Danach erhalten Sie eine Bestätigung und der neue Anbieter hat 30 Tage Zeit, sich die Rufnummer zu holen. Das gilt sowohl für Mobilfunk- und Festnetz-, als auch für Prepaidkunden bei der Telekom.

Vorteile sichern – Telekom Vertrag kündigen und neu abschließen

Neukunden erfahren oft bessere Angebote als Bestandskunden der Telekom. Daher überlegen Sie vielleicht, Ihren Telekom Vertrag zu kündigen, um danach sofort einen neuen anlegen zu können.
Doch Vorsicht: Dies ist in der Regel nicht möglich, da die Telekom Ihre Daten bereits hinterlegt hat und Sie somit nicht als Neukunde gelten.

Sie können allerdings Ihren Vertrag kündigen und auf die Telekom „Rückholangebote“ warten. Dieser Fall tritt ein, wenn Sie gekündigt haben und die Telekom Sie danach kontaktiert, um Sie zu überzeugen, zur Telekom zurückzukommen. Dabei entstehen oft lukrative Angebote für die Verbraucher. Sie sollten allerdings bei Ihrer Kündigung aufpassen, dass Sie nicht auch die Einwilligung zur Werbung kündigen. Dann kann Sie nämlich kein Telekom-Mitarbeiter für ein Rückholangebot kontaktieren.

Warten sie evtl. auf Rückholangebote nach einer Kündigung, wenn Sie nur auf bessere Konditionen bei Ihrem Telekom Vertrag spekulieren.
Warten sie evtl. auf Rückholangebote nach einer Kündigung, wenn Sie nur auf bessere Konditionen bei Ihrem Telekom Vertrag spekulieren.

Über die Telekom

Die Telekom ist seit 1995 eine der führenden Telekommunikationsunternehmen in Deutschland. Ihr Angebot umfasst Angebote zur Telefonie, aber auch zum Internet, Fernsehen und Smart Home. Die meisten Tarife werden noch einmal untergliedert in Angebote für junge Leute, Zusatzoptionen oder auch kombinierte Verträge.

Grundsätzlich unterscheidet die Telekom zwischen folgenden Tarifen:

  • MagentaMobil: (Telekom Handytarife für Telefon, Internet, SMS)
  • MagentaZuhause: (Telekom DSL- und Internetzugang für Zuhause mit entsprechenden Endgeräten)
  • MagentaTV: (Telekom Fernsehdienst für Zuhause und unterwegs)

Zusätzlich gibt es noch Angebote wie „Magenta Mobil Data“, hauptsächlich für die reine Internetnutzung ohne SMS oder Telefonie, wie zum Beispiel über Tablets oder Laptops, gedacht. Außerdem stellt die Telekom auch Prepaid-Angebote zur Verfügung, um den Service ohne Vertragsbindung und Flat nutzen zu können. Hinter „Magenta Eins“ verbirgt sich die mögliche Kombination aus Festnetz- und Mobilfunkvertrag.

Rund um die Tarife der Telekom gibt es noch unzählige Zusatzoptionen, die bei fast allen Tarifen zugebucht werden können. Beispiele dafür sind DAZN, Disney+ oder Netflix für Magenta TV. Außerdem können Zusatzkarten für Mobilfunkverträge oder Glasfaser-Tarife für schnelleres Internet gewählt werden.

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