Vorlage und Kündigungsservice: Handyvertrag

Sie möchten Ihren Handyvertrag kündigen? Wir haben für Sie eine kostenlose Vorlage zum Ausfüllen vorbereitet. Ergänzen Sie das Kündigungsschreiben mit den Angaben zu Ihrem Handyvertrag. Beenden Sie sicher zum nächstmöglichen Termin Ihren Handyvertrag und nutzen Sie dazu unseren Versandservice.

Die Vorlage können Sie kostenlos als PDF oder Word Datei herunterladen.

Kündigung des Handyvertrags: Das Wichtigste in Kürze

  • Einen Handyvertrag kann man auf verschiedenen Wegen kündigen. In der Regel ist neben der schriftlichen Kündigung per Post, E-Mail oder Fax auch die Kündigung im Kundenportal oder per Kündigungsformular der Webseite möglich.
  • Nach einer Gesetzesänderung darf die Kündigungsfrist bei Mobilfunkverträgen mit Laufzeit nur noch maximal einen Monat statt wie zuvor drei betragen.
  • In bestimmten Fällen haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können Ihren Handyvertrag sofort kündigen. Allerdings sollten Sie Ihrem Anbieter zuvor eine angebrachte Frist einräumen, die Probleme zu beheben, bevor Sie fristlos kündigen.
Wir informieren Sie umfassend zum Thema Kündigung Ihres Handyvertrags.
Wir informieren Sie umfassend zum Thema Kündigung Ihres Handyvertrags.

Handyvertrag kündigen

Es gibt viele Gründe, den bestehenden Handyvertrag kündigen zu wollen. Oft steht ein günstigeres Angebot bei einem anderen Anbieter, möglicherweise in Kombination mit einem neuen Endgerät, dahinter. Was Sie bei der Kündigung Ihres Handyvertrags beachten müssen, erfahren Sie hier.

Handyvertrag — wie kann ich kündigen? In der Regel haben Sie mehrere Möglichkeiten, Ihren Handyvertrag beim alten Anbieter zu kündigen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Mobilfunkanbieter sehen in den meisten Fällen eine Kündigung in Schriftform vor. Dabei entscheiden Sie selbst, ob Sie schriftlich per Post, E-Mail oder Fax kündigen, oder auch online den Mobilfunkvertrag beenden möchten. Für die schriftliche Variante müssen Sie ein Kündigungsschreiben vorlegen, um den Mobilfunkvertrag zu kündigen. Dieses sollte folgende Informationen enthalten:

  • Vor- und Nachname des Vertragsinhabers
  • Aktuelles Datum
  • Vertrags- bzw. Kundennummer
  • Mobilfunknummer
  • Grund für die Kündigung (nur für außerordentliche/ordentliche Kündigung des Handyvertrags)
  • gewünschtes Kündigungsdatum
  • Bitte um Kündigungsbestätigung
  • evtl. Bitte um Freigabe der Rufnummernportierung 

Wenn Sie den Handyvertrag per Post kündigen möchten, senden Sie das Kündigungsschreiben an die Postanschrift Ihres Mobilfunkanbieters.

Wo finde ich die richtige Adresse für die Kündigung meines Handyvertrags? Diese finden Sie auf Ihren Rechnungen oder Verträgen, aber auch im Impressum auf der Webseite des Anbieters. In der kostenlosen Vorlage wählen Sie im Adressfeld den entsprechenden Anbieter aus und die aktuelle Postadresse wird automatisch in das Schreiben eingetragen.

Sie können die Kündigung des Mobilfunkvertrags als normalen Brief oder als Einschreiben versenden. Im Folgenden sehen Sie die einzelnen Vor- und Nachteile der verschiedenen Versandarten auf einen Blick:

Kündigung als Brief versenden Kündigung als Einschreiben versenden
Vorteile
  • keine hohen Portokosten
  • einfache Nachverfolgung der Sendung möglich
  • einfache Nachverfolgung der Sendung möglich
  • schriftliche Bestätigung durch Unterschrift, wer Kündigung entgegengenommen hat
  • Empfänger kann Erhaltung der Kündigung nicht abstreiten
  • Schreiben wird nur an die gewünschte Adresse bzw. Abteilung zugestellt
Nachteile
  • keine Bestätigung, dass der Brief von der gewünschten Person entgegengenommen wurde
  • keine Unterschrift, wenn Brief entgegengenommen wird
  • Empfänger kann im Zweifel bestreiten, dass er die Kündigung erhalten hat
  • etwas höhere Portokosten als bei einem Standardbrief
  • aufgrund persönlicher Zustellung kann diese sich verzögern oder Brief wird zurück an Absender geschickt

Wichtig für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist, dass Sie die Versandzeit einkalkulieren. Schließlich zählt das Datum, an dem die Kündigung beim Mobilfunkanbieter eingegangen ist und nicht das, an dem Sie das Schreiben erstellt oder abgeschickt haben.

Alternativ können Sie die Kündigung auch per Fax einreichen, wenn Sie Ihren Handyvertrag auf diese Weise beenden möchten. Dazu nutzen Sie einfach ein Kündigungsschreiben wie oben beschrieben und reichen es per Fax beim Anbieter ein. Die Faxnummer finden Sie, wenn verfügbar, auf einem der Dokumente, das Sie vom Mobilfunkanbieter erhalten haben, zum Beispiel auf einer Rechnung oder dem Vertrag. Drucken Sie im Anschluss das Sendeprotokoll aus. Das hat den Vorteil, dass Sie eine Sendungsbestätigung erhalten.

Kann man den Handyvertrag per E-Mail kündigen? Ja, auch die Kündigung per E-Mail ist beim Handyvertrag in der Regel möglich. Senden Sie das Kündigungsschreiben am besten an eine E-Mail des Mobilfunkanbieters, die Ihnen bereits bekannt ist oder einen persönlichen Berater. Ansonsten finden Sie eine allgemeine E-Mail-Adresse auf Ihren Rechnungen oder im Kundenportal des Anbieters, um den Handyvertrag per E-Mail zu kündigen.

Kündigungsfrist für Ihren Handyvertrag

Ab wann kann ich meinen Handyvertrag kündigen? Die Kündigungsfrist vom Mobilfunkvertrag hängt von der Laufzeit des Vertrags ab. In den meisten Fällen haben Kunden bei Vertragsabschluss die Wahl zwischen einem flexibel kündbaren Vertrag und einer Laufzeit von 12 oder 24 Monaten. Es kommt also auf den Handyvertrag an, welche Kündigungsfrist genau gilt.

Im Zweifel finden Sie in den AGB Ihres Mobilfunkanbieters aktuelle Informationen über die jeweiligen Vertragsbedingungen. Diese können Sie in der Regel auf der Webseite des Anbieters abrufen. Achten Sie hier auf das Datum der AGB und vergleichen Sie diese Version mit der, die Sie bei Vertragsabschluss bekommen haben. Möglicherweise haben Sie aber auch in der Zwischenzeit einer Aktualisierung der AGB zugestimmt.

Handyvertrag noch während der Laufzeit kündigen — neue Kündigungsfristen für Ihren Handyvertrag

Möchte man den Handyvertrag kündigen, sollte man genau wissen, wie viele Monate vorher man eine Kündigung einreichen muss. Bis Dezember 2021 musste man seinen Handyvertrag oft 3 Monate vorher kündigen, um die Kündigungsfrist nicht zu verpassen. Seit Dezember 2021 darf die gesetzliche Kündigungsfrist bei einem Handyvertrag nicht mehr 3 Monate, sondern nur noch maximal einen Monat betragen. Diese Gesetzesänderung beim Handyvertrag Kündigen gilt sowohl für Verträge mit Mindestlaufzeit als auch für solche, die ohne Laufzeit geschlossen wurden. Dieses neue Gesetz betrifft alle Neuverträge ab Dezember 2021. Als Konsequenz können Kunden den Handyvertrag mit monatlicher Kündigungsfrist nun früher bzw. schneller kündigen.

Bei einem Handyvertrag ohne Kündigungsfrist kann jederzeit gekündigt werden. Ob Sie Ihren Handyvertrag fristlos kündigen können, kommt auf die Konditionen bei Vertragsabschluss an.

Handyvertrag nach 1 Jahr bzw. 2 Jahren Laufzeit kündigen

Ab wann kann man den Handyvertrag nach der ersten Laufzeit kündigen? Bis zum Ende der Laufzeit können Sie sich entscheiden, ob Sie den Handyvertrag verlängern oder kündigen möchten. Ist die Erstlaufzeit verstrichen, verlängert sich der Handyvertrag in der Regel automatisch. Mobilfunkanbieter sind allerdings verpflichtet, ihre Kunden rechtzeitig über die anstehende Verlängerung und die Möglichkeiten zur Kündigung aufzuklären. Die anschließende Laufzeit darf gesetzlich maximal 12 Monate betragen. Dabei spielt es keine Rolle, wie lange die Erstlaufzeit des Vertrags war. Möchte man den Handyvertrag nach einem Jahr wieder kündigen, kann man dies jeden Monat tun. Auch hier gilt eine Kündigungsfrist von vier Wochen. So können Sie dank des neuen Gesetzes den Handyvertrag sofort kündigen. Ein Beispiel für das neue Gesetz zum Handyvertrag Kündigen:

Beispiel: Sie haben einen Mobilfunkvertrag mit 24 Monaten Laufzeit zum 01.01.2023 abgeschlossen. Die Erstlaufzeit endet damit am 01.01.2025. Laut des alten Gesetzes müssten Sie aufgrund der Kündigungsfrist von drei Monaten spätestens am 01.10. 2023 gekündigt haben. Mit der Gesetzesänderung 2021 bleibt Ihnen aber jetzt mehr Zeit für die Kündigung. Sie muss nun spätestens am 01.12.2024 beim Mobilfunkanbieter eingegangen sein.

Bei einem Prepaid-Vertrag ist in der Regel keine Kündigung notwendig. Sollten Sie für eine bestimmte Zeit kein Guthaben mehr aufladen, läuft ein solcher Handyvertrag häufig automatisch aus.

Handyvertrag kündigen nach Abschluss

Sie können einen Mobilfunkvertrag mit Laufzeit im Regelfall nicht sofort kündigen, nachdem Sie diesen abgeschlossen haben. Eine Ausnahme bildet allerdings der Widerruf. Sie haben gesetzlich das Recht, den Vertrag binnen 14 Tagen nach Abschluss ohne Angaben von Gründen zu widerrufen.

Auch wenn Sie den Handyvertrag in dieser Zeit genutzt haben, können Sie diesen widerrufen.

In der Regel kann man einen Handyvertrag nur ohne Frist kündigen, wenn ein Sonderkündigungsrecht vorliegt. Wann Sie von diesem Gebrauch machen können, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.

Direkt nach dem Abschluss können Sie Ihren Handyvertrag noch wiederrufen.
Direkt nach dem Abschluss können Sie Ihren Handyvertrag noch wiederrufen.

Sonderkündigung von Handyverträgen

Das Recht auf Sonderkündigung kann sich je nach Handyvertrag unterscheiden. Die genauen Konditionen finden Sie in Ihrem Vertrag. In der Regel können Sie aber in folgenden Situationen Ihren Handyvertrag außerordentlich kündigen:

  • bei einer Preiserhöhung
  • wenn vertraglich geregelte Leistungen vom Anbieter nicht erbracht werden können
  • bei einer falschen Rechnung
  • wenn sich eine Leistung zu Ihrem Nachteil verändert
  • wenn sich der Anbieter nicht an die gesetzlichen Vorgaben zu Verträgen hält, zum Beispiel in Hinblick auf den Kündigungsprozess   

Trifft einer dieser Fälle auf Ihren zu? Dann kommt für Ihren Handyvertrag möglicherweise eine Sonderkündigung infrage. Bevor Sie eine außerordentliche Kündigung in Bezug auf Ihren Handyvertrag aussprechen, sollten Sie dem Mobilfunkanbieter eine Frist setzen, das Problem zu lösen. Dazu reichen Sie schriftlich eine Aufforderung ein und erwähnen, den Handy Vertrag bei Nichterfüllung aufzulösen.

Erhalten Sie keine Antwort oder eine verbesserte Leistung Ihres Vertrags, können Sie den Mobilfunkvertrag fristlos kündigen, insofern das den AGB Ihres Anbieters entspricht. Dann sollten Sie eine schriftliche Sonderkündigung für Ihren Mobilfunkvertrag vorbereiten und somit den Handy Vertrag sofort kündigen.

Handyvertrag vorzeitig kündigen wegen Zahlungsunfähigkeit

Aufgrund einer Zahlungsunfähigkeit haben Sie nicht automatisch das Recht, eine Sonderkündigung einzureichen. Sie können in solch einem Fall auf die Kulanz Ihres Mobilfunkanbieters hoffen. Weisen Sie Ihre Situation am besten mit entsprechenden Dokumenten direkt nach und schlagen Ihrem Anbieter eine Lösung vor. Das kann zum Beispiel die Ratenzahlung oder das Stilllegen eines Handyvertrags sein. 

Handyvertrag kündigen Todesfall

Verstirbt ein Angehöriger, müssen Hinterbliebene sich unter anderem um Abonnements und Verträge des Verstorbenen kümmern. Bei einem Mobilfunkvertrag können Sie in den meisten Fällen vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Stellen Sie dazu einen Antrag beim Anbieter. Schicken Sie am besten eine Kopie der Sterbeurkunde als Nachweis mit, um den Handyvertrag im Todesfall unkompliziert kündigen zu können.

Rufnummernmitnahme bei der Kündigung von Handyverträgen

Beim Kündigen des Handyvertrags mit Rufnummernmitnahme haben Sie gesetzlich ein Recht darauf, Ihre Handynummer zum neuen Anbieter mitzunehmen. Dafür geben Sie direkt bei der Kündigung Ihres Handyvertrags an, dass Sie die Option der Rufnummernmitnahme wählen. Anschließend muss dieser die sogenannte Rufnummernportierung freigeben, sodass der neue Anbieter auf die Nummer zugreifen kann. Die Nummer ist dann für eine bestimmte Zeit freigegeben. Oft sind das 30 Tage. Daher sollten Sie die Rufnummernmitnahme erst beim alten Mobilfunkanbieter beantragen, nachdem Sie den Handyvertrag kündigen und einen neuen abschließen konnten.

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