Vorlage und Kündigungsservice: 1&1 Handyvertrag

Sie möchten Ihren Handyvertrag mit 1&1 kündigen? Wir haben für Sie eine kostenlose Vorlage zum Ausfüllen Ihrer Kündigung vorbereitet. Ergänzen Sie das Kündigungsschreiben mit den Angaben zu Ihrem 1&1 Tarif. Nutzen Sie dazu unseren Versandservice schnell, bequem und online.

Die Vorlage können Sie kostenlos als PDF oder Word Datei herunterladen.

1&1 Handyvertrag kündigen: Das Wichtigste in Kürze

  • Sie können Ihren 1&1 Handyvertrag zum Ende Ihrer vereinbarten Mindestvertragslaufzeit kündigen. Diese beträgt bei den meisten Verträgen 24 Monate. Verpassen Sie diesen Zeitpunkt, dann wird Ihr Vertrag automatisch verlängert und Sie können jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen.
  • Für die Kündigung Ihres 1&1 Handyvertrags ist die Schriftform nicht unbedingt erforderlich. Sie können per Post oder per E-Mail kündigen oder Ihre Kündigung im 1&1 Control Center vormerken lassen und dann innerhalb von sieben Tagen Ihre 1&1 Kündigung telefonisch bestätigen.
  • Wenn Sie Ihre Rufnummer nach Kündigung Ihres 1&1 Handyvertrags mitnehmen möchten, müssen Sie eine sogenannte Portierungserklärung beantragen. Auch bis zu 80 Tage nach Wirksamwerden Ihrer Kündigung können Sie Ihre alte Rufnummer noch zu einem neuen Anbieter mitnehmen. 
Wir informieren Sie umfassend über die wichtigsten Punkte, die Sie bei der Kündigung Ihres 1&1 Handyvertrags beachten müssen.
Wir informieren Sie umfassend über die wichtigsten Punkte, die Sie bei der Kündigung Ihres 1&1 Handyvertrags beachten müssen.

So kündigen Sie Ihren Handyvertrag mit 1&1

Sie möchten Ihren 1 und 1 Handyvertrag kündigen? Dies ist schriftlich möglich entweder per Post oder per E-Mail. Schicken Sie Ihr vorbereitetes Kündigungsschreiben per Post an folgende Adresse:

1&1 Telecommunication SE
Elgendorfer Str. 57
56410 Montabaur

Tipp: Wählen Sie beim Versand per Post am besten ein Einschreiben. So haben Sie im Falle späterer Unstimmigkeiten einen genauen Nachweis über das Versanddatum Ihrer 1&1 Kündigung.

Kann ich den 1&1 Handyvertrag im Control Center kündigen?

Außerdem haben Sie die Möglichkeit, die Kündigung Ihres 1&1 Handyvertrag über das 1&1 Control Center vormerken zu lassen. Melden Sie sich mit Ihren Login-Daten ein und folgen Sie den dort angezeigten Anweisungen. Innerhalb von sieben Tagen können Sie dann die Kündigung Ihres 1&1 Handyvertrags telefonisch über folgende Nummer bestätigen: 0721 – 9600.

Wichtiger Hinweis: Beachten Sie bei der Online-Vormerkung Ihrer 1&1 Kündigung die geltende Kündigungsfrist.

Einen Kündigungsbutton bzw. Link auf der 1&1 Website gibt ganz unten im Menü neben Impressum und Datenschutz. Mit einem klick auf den Link kommen Sie zum 1&1 Kündigungsassistent, welcher Sie durch die Online-Kündigung führt.

Kann ich den 1&1 Handyvertrag per E-Mail kündigen?

Sie möchten Ihre Kündigung doch lieber per E-Mail verschicken? Dann scannen Sie Ihre unterschriebene Kündigung ein oder speichern die ausgefüllte PDF ab. Senden Sie diese an folgende E-Mail-Adresse: info@1und1.de. Im Falle eines E-Mail-Versands sollten Sie unbedingt nach einer schriftlichen Eingangsbestätigung fragen, da Sie ansonsten keinen Nachweis über die Zustellung erhalten.

Achtung: Eine Eingangsbestätigung ist keine Kündigungsbestätigung! Bestehen Sie unbedingt auf eine schriftliche Bestätigung Ihrer Kündigung.

1&1 Kündigungsfrist Handyvertrag

Ihr 1&1 Handyvertrag kann zum Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden. Diese beträgt in der Regel 24 Monate. Wenn Sie einen 1&1 Tarif ohne Laufzeit nutzen, kann die Kündigungsfrist erheblich kürzer ausfallen. Ein Blick ins Produktinformationsblatt bringt immer Aufschluss. Falls Sie nicht vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigen sollten, wird Ihr Vertrag automatisch verlängert und ist danach jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar.

1&1 Handyvertrag vorzeitig kündigen

Wenn Sie Ihren 1&1 Handyvertrag vor Vertragsende kündigen möchte, ist die nur bei Vorliegen eines sogenannten wichtigen Grundes möglich. Hierzu zählt:

  1. der Todesfall des Vertragsnehmers
  2. ein Umzug ins Pflegeheim
  3. ein Umzug ins Ausland.
  4. die nachweisliche Nichterbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen durch 1&1. Heißt konkret: Sie können die gebuchten Leistungen nicht nutzen.

In diesen Fällen müssen Sie Ihrer Sonderkündigung trotz Laufzeit einen entsprechenden Nachweis, wie z.B. eine Sterbeurkunde, eine Meldebestätigung des Einwohnermeldeamts oder eine schriftliche Bestätigung Ihres Arbeitgebers beilegen.

Tipp: Falls Sie unsicher sein sollten, ob eine Sonderkündigung in Ihrem Fall gerechtfertigt ist, dann wenden Sie sich am besten direkt an den 1&1 Kundenservice. Dieser wird mit Ihnen Ihre individuelle Lage besprechen und Kündigungsmöglichkeiten erörtern.

1&1 Handyvertrag Kündigung und Rufnummernmitnahme – so geht’s

Sie möchten Ihren 1&1 Handyvertrag kündigen bzw. haben bereits gekündigt und möchten Ihre alte Mobilfunknummer zu Ihrem neuen Anbieter mitnehmen? Je nachdem ob Sie schon gekündigt haben oder nicht, können Sie folgendermaßen vorgehen:

  • Beantragen Sie vor Ihrer Kündigung bei 1&1 eine sogenannte Portierung, um Ihre alte Rufnummer mitnehmen zu können.  Die Portierungserklärung können Sie im 1&1 Control Center einreichen.
  • Wenn Sie Ihren 1&1 Handyvertrag bereits gekündigt haben, können Sie ebenfalls noch die Mitnahme Ihrer alten Rufnummer zu Ihrem neuen Anbieter beauftragen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass Ihre Kündigung vor nicht mehr als 80 Tagen wirksam geworden ist.
  • Falls Sie im Rahmen Ihres 1&1 Handyvertrags eine 1&1 Multi-Card verwendet haben, können Sie Ihre Nummer sofort zu Ihrem neuen Anbieter mitnehmen.

Wichtiger Hinweis: Achten Sie darauf, dass Sie bei Ihrem neuen Mobilfunkanbieter exakt dieselben Kundendaten angeben wie bei 1&1. Insbesondere die identische Schreibweise ist hier wichtig. Andernfalls kann der Portierungsauftrag unter Umständen nicht durchgeführt werden.

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