Vorlage und Kündigungsservice: Steuerring

Sie möchten Ihre Steuerring Mitgliedschaft kündigen? Wir haben für Sie eine kostenlose Vorlage zum Ausfüllen vorbereitet. Ergänzen Sie das Kündigungsschreiben mit den Angaben zu Ihrem Steuerring Vertrag. Beenden Sie sicher zum nächstmöglichen Termin Ihre Mitgliedschaft im Steuerring und nutzen Sie dazu unseren Versandservice.

Die Vorlage können Sie kostenlos als PDF oder Word Datei herunterladen.

Steuerring kündigen: Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Mitgliedschaft beim Lohnsteuerhilfeverein bringt den Vorteil, dass Sie in allen Steuerfragen durch die entsprechenden Beratungsstellen des Steuerrings unterstützt werden. Mitglied ist man auf unbestimmte Zeit.
  • Gekündigt werden kann die Mitgliedschaft jährlich mit einer Frist von drei Monaten. Die Kündigung muss in Schriftform erfolgen.
  • Sie können wählen zwischen einer Kündigung per Einschreiben, Fax oder E-Mail.
Unzufrieden mit der Leistung des Steuerrings? Wir helfen Ihnen bei der Kündigung.
Unzufrieden mit der Leistung des Steuerrings? Wir helfen Ihnen bei der Kündigung.

So kündigen Sie Ihre Steuerring Mitgliedschaft

Der Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e. V., kurz „Steuerring“, ist eine der größten Lohnsteuerhilfevereine Deutschlands mit Sitz in Darmstadt. Der Verein berät bereits seit 1969 seine Mitglieder in Steuerangelegenheiten und soll besonders Arbeitnehmer dabei unterstützen.

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Sie eine Mitgliedschaft abschließen müssen, um in allen Steuerfragen vom Verein beraten werden zu können. Die Beratung umfasst alle Steuerangelegenheiten, so auch Fragen zur Einkommen- und Lohnsteuer, auch auch die Erklärung selbst. Dafür entrichten Sie einen jährlichen Mitgliedsbeitrag, der sich nach Ihrem Einkommen richtet. Der Mindestbeitrag liegt bei 60 Euro pro Jahr.

Eine Mitgliedschaft beim Lohnsteuerhilfeverein läuft auf unbestimmte Zeit. Es gibt keine Mindestlaufzeit. Eine Kündigung können Sie beim Steuerring jährlich einreichen. Dabei verlangt der Verein in seiner Satzung laut § 6 (3) die Schriftform. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Mitgliedschaft beim Steuerring per Post, Fax oder E-Mail zu kündigen.

Erstellen Sie dafür ein Schreiben, in dem Sie den Vorstand des Steuerrings um die Kündigung bitten. Geben Sie Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift und die 8-stellige Mitgliedsnummer an, damit Ihr Schreiben eindeutig zugeordnet werden kann. Sie können außerdem den Grund für die Kündigung angeben und um eine Bestätigung bitten. Anschließend senden Sie die Kündigung entweder an Ihre Beratungsstelle vor Ort oder an die Steuerring-Hauptverwaltung. Letztere finden Sie unter folgender Adresse:

Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e. V.  
Alsfelder Str. 10
64289 Darmstadt

Außerdem können Sie Ihr Kündigungsschreiben per Fax beim Steuerring einreichen. Dafür steht Ihnen die Faxnummer unter 06151978487 zur Verfügung. Drucken Sie sich danach das Sendeprotokoll des Faxgerätes aus. Dieses bestätigt Ihnen, dass Sie die Kündigung an den Steuerring gesendet haben. Damit beugen Sie möglichen Missverständnissen und Problemen vor.

Sollten Sie mit Ihrem Berater vor Ort unzufrieden sein, besteht jederzeit die Möglichkeit, innerhalb der Steuerring Beratungsstellen Ihren Ansprechpartner zu wechseln. Dafür ist keine Kündigung notwendig. Sie sollten in solch einem Fall lediglich den Vorstand schriftlich über den Wechsel informieren, zum Beispiel per E-Mail unter service@steuerring.de oder am Telefon unter der Nummer 06151978484.

Diese Frist gilt für die Kündigung des Steuerrings

Wann kann ich meine Mitgliedschaft beim Steuerring kündigen? Ihre Mitgliedschaft kann jährlich beendet werden. Beachten Sie hierbei die Kündigungsfrist von drei Monaten für eine ordentliche Kündigung.

Konkret bedeutet das: Möchten Sie Ihre Mitgliedschaft zum Ende des aktuellen Kalenderjahres beenden, muss die Kündigung spätestens bis zum 30. September beim Verein eingegangen sein.

Sollten Sie nach dem 30. September gekündigt und somit die Frist verpasst haben, wird Ihre Kündigung erst zum Ende des Folgejahres gültig. Bis dahin können Sie sich weiterhin vom Steuerring beraten lassen.

Die einzelnen Modalitäten für eine außerordentliche Kündigung sind in der Satzung des Steuerrings nicht geregelt. Daher greifen die gesetzlichen Bestimmungen. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht in § 314 vor, dass eine Kündigung auch ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund ausgesprochen werden kann. Das muss aber im Einzelfall vom Verein geprüft werden. Wollen Sie zum Beispiel vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, weil Sie ins Ausland gezogen sind oder sich den Jahresbeitrag für den Steuerring nicht mehr leisten können, muss ihr Antrag zunächst geprüft werden. Sie sollten gleich bei Antragstellung entsprechende Nachweise für Ihre Lage einreichen.

Steuerring per E-Mail kündigen

Statt der Kündigung per Post können Sie sich auch für die Variante auf elektronischem bzw. digitalem Wege entscheiden. Senden Sie Ihre Kündigung dafür per E-Mail an den Steuerring unter service@steuerring.de.

Als Sender der E-Mail sind Sie im Zweifel in der Nachweispflicht, dass die Nachricht an den Verein zugestellt werden konnte. Das kann wichtig sein, wenn hinterfragt wird, ob Sie die Kündigung fristgerecht eingereicht haben. Bitten Sie daher in Ihrer E-Mail um eine Kündigungsbestätigung. Auf diese Weise werden Sie informiert, wenn das Schreiben beim Steuerring eingegangen ist und bearbeitet wird.

Kündigung der Steuerring Mitgliedschaft bei Todesfall

Die Mitgliedschaft beim Steuerring endet laut § 6 (1) unter anderem automatisch durch Tod des jeweiligen Mitglieds. Verwalten Sie also etwa den Nachlass eines Angehörigen, der Mitglied beim Lohnsteuerhilfeverein war, müssen Sie lediglich einen Nachweis einreichen, zum Beispiel die Sterbeurkunde. Anschließend wird die Mitgliedschaft automatisch beendet. Eine Kündigung ist nicht notwendig.

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