Vorlage und Kündigungsservice: Tanzschule

Sie möchten Ihre Mitgliedschaft in Ihrer Tanzschule kündigen? Wir haben für Sie eine kostenlose Vorlage zur Kündigung vorbereitet. Ergänzen Sie diese einfach mit Ihren Daten rund um Ihren Vertrag mit der Tanzschule und kündigen Sie direkt online.

Das Muster können Sie kostenlos als PDF oder Word Datei herunterladen. Entscheiden Sie selbst, ob Sie das fertige Kündigungsschreiben an Ihre Tanzschule dann ausdrucken und selbst zur Post bringen möchten, oder ob wir den Versand übernehmen sollen.

Tanzschule kündigen: Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Sie Ihren Vertrag oder Ihre Mitgliedschaft bei einer Tanzschule kündigen möchten, müssen Sie sich nach den geltenden Kündigungsbedingungen richten. Viele Verträge können zum Ende der Laufzeit mit einer Kündigungsfrist von einem bis drei Monate gekündigt werden.
  • Bei manchen Tanzschulen können Sie auch einen bestimmten Kurs oder ein Kurspaket buchen. Diese haben in der Regel ein vorab festgelegtes Enddatum und müssen nicht extra gekündigt werden.
  • Eine Kündigung per E-Mail ist bei Tanzschulen grundsätzlich rechtlich möglich. Dies hängt jedoch von den vertraglichen Vereinbarungen mit der jeweiligen Tanzschule ab. Auch Online-Kündigungen sind bei vielen Tanzschulen für neue Verträge möglich, die online abgeschlossen wurden.
Hier erfahren Sie, wie sie Ihre Mitgliedschaft in einer Tanzschule kündigen können.
Hier erfahren Sie, wie sie Ihre Mitgliedschaft in einer Tanzschule kündigen können.

Ich möchte die Tanzschule kündigen

Beispiel: „Wie gehe ich vor, wenn ich die Tanzschule meiner Tochter kündigen möchte?“

Diese Frage stellen sich regelmäßig viele Kunden von Tanzschulen. Wie bei einer Tanzschule die Kündigung geregelt ist, kommt auf die Art des Vertrags an. Bei Vereinen mit Mitgliedschaften gelten andere Regelungen als bei privaten Tanzschulen, bei denen Sie einen Vertrag kündigen. Wenn Sie bei einer gewerblichen Tanzschule eine Mitgliedschaft kündigen möchten, müssen Sie sowohl die Laufzeit als auch die Kündigungsfrist beachten. Zu der Fragen „Wie kann ich die Tanzschule kündigen?“ gehört auch, ob Sie schriftlich, telefonisch oder online kündigen können. Dies kommt ebenfalls auf die einzelne Tanzschule und den vereinbarten Vertrag an. Informieren Sie sich am besten direkt bei Ihrer Tanzschule.

Kündigung Ballettschule

Auch bei der Kündigung Ihres Vertrags bei einer Ballettschule hängt in der Regel alles von den vertraglichen Vereinbarungen ab. Häufig gibt es für die Verträge Mindestlaufzeiten, sodass diese zum Ende der Laufzeit unter Beachtung einer Kündigungsfrist gekündigt werden können.

Erfahrungen Kündigen der Tanzschule per E-Mail

Ist die Kündigung in einer Tanzschule per E-Mail möglich? Je nach Tanzschule kann es diese Möglichkeit geben. Rechtlich ist eine solche Kündigung auf jeden Fall zulässig. Schauen Sie am besten in Ihrem Vertrag mit der Tanzschule nach oder fragen Sie direkt vor Ort. Neben einer schriftlichen Kündigung akzeptieren viele Tanzschulen auch eine telefonische Kündigung. Außerdem haben zahlreiche Tanzschulen aufgrund des neuen Gesetzes für faire Verbraucherverträge die Möglichkeit der Online-Kündigung eingeführt, z.B. über einen sogenannten Kündigungsbutton. Dies geht aber in der Regel nur für Kunden, die sich auch online angemeldet haben.

Tanzschule Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist für den Vertrag oder die Mitgliedschaft bei Ihrer Tanzschule richtet sich nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen. Häufig können Verträge zum Laufzeitende mit einer Frist von einem bis drei Monaten gekündigt werden. Bei Vereinen muss meist noch die Vereinssatzung beachtet werden, wo oft auch die Kündigungsfrist geregelt ist. Diese kann auch bis zu einem halben Jahr betragen. Schauen Sie am besten in Ihrem Vertrag nach oder erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Tanzschule. Falls Sie lediglich einen Kurs oder ein Kurspaket gebucht haben, müssen Sie meist nicht extra kündigen. Der Kurs endet dann zu einem bestimmten Datum.

Bei Ihrer Tanzschule vorzeitig kündigen können Sie, sofern ein sogenannter wichtiger Grund vorliegt. Dies kann etwa eine Beitragserhöhung durch die Tanzschule, ein Umzug an einen anderen Wohnort oder eine dauerhafte Erkrankung sein. Im letzten Fall müssen Sie meist ein ärztliches Attest vorlegen, um Ihr Sonderkündigungsrecht bei Ihrer Tanzschule in Anspruch nehmen zu können.

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