Vorlage und Kündigungsservice: ADAC Autoversicherung

Sie möchten Ihre ADAC Autoversicherung kündigen? Wir haben für Sie eine kostenlose Vorlage zum Ausfüllen vorbereitet. Ergänzen Sie das Kündigungsschreiben mit den Angaben zu Ihrer Autoversicherung des ADAC . Kündigen Sie sicher zum nächstmöglichen Termin Ihren Versicherungsschutz und nutzen Sie dazu unseren Versandservice.

Die Vorlage können Sie kostenlos als PDF oder Word Datei herunterladen.

ADAC Autoversicherung kündigen: Das Wichtigste in Kürze

  • Für die Kündigung der ADAC Autoversicherung ist die Textform erforderlich. Sie können also per Brief, Fax oder E-Mail kündigen.
  • Sowohl bei der ordentlichen als auch bei der außerordentlichen Kündigung sind Fristen zu beachten. Die Kündigungsfrist beträgt bei der ADAC Autoversicherung jeweils einen Monat.
  • Eine ordentliche Kündigung und einen Widerruf müssen Sie nicht begründen. Anders sieht es bei einer außerordentlichen Kündigung aus: Hier müssen Sie unbedingt einen Grund angeben.
Wir informieren Sie rund um die Kündigung Ihrer ADAC Autoversicherung.
Wir informieren Sie rund um die Kündigung Ihrer ADAC Autoversicherung.

ADAC Reiserücktrittsversicherung jetzt kündigen

Bei der ADAC Autoversicherung können Sie Pkws einschließlich Elektro- und Hybridfahrzeuge, Krafträder, Camper und Anhänger versichern. Zusätzlich zur Haftpflicht- und Kaskoversicherung haben Kunden bei der ADAC Autoversicherung drei verschiedene Produktlinien zur Auswahl:

  • Basis
  • Komfort
  • Premium

Als ADAC Mitglied erhalten Sie sogar bis zu 10 % Rabatt auf Ihren Versicherungsbeitrag.

Ich habe eine günstigere Versicherung gefunden und möchte zu einem anderen Anbieter wechseln. Was muss ich bei der Kündigung meiner ADAC-KFZ Versicherung beachten? Die ADAC-Versicherung empfiehlt auf ihrer Website: Die Kündigung sollte schriftlich mit Ihrer Unterschrift erfolgen. Das heißt per Brief oder per Fax. Warum empfiehlt die ADAC Autoversicherung die Kündigung per Einschreiben zu kündigen und dieses an die ADAC Anschrift zu versenden? Beziehungsweise warum empfiehlt die ADAC Autoversicherung an die ADAC Faxnummer die Kündigung zu senden? Was ist der Vorteil? Der Vorteil bei einer Kündigung per Einschreiben mit Rückschein bzw. per Fax ist folgender: Im Streitfall können Sie problemlos nachweisen, dass Ihre Kündigung fristgerecht bei Ihrem Versicherer eingegangen ist.

Wenn Sie Ihre ADAC-Autoversicherung kündigen, dann schicken Sie das Kündigungsschreiben also am besten per Einschreiben mit Rückschein oder per Fax. Um die ADAC Autoversicherung per Einschreiben zu kündigen, richten Sie das Kündigungsschreiben an die folgende Adresse: ADAC Autoversicherung AG, Hansastraße 19, 80686 München. Oder Sie senden Ihre ADAC Autoversicherung Kündigung per Fax an die Faxnummer: 089-7676-2500.

Wichtig: Die richtige Adresse um die KFZ-Versicherung des ADAC zu kündigen ist nicht die allgemeine Adresse des ADAC. Die angebotenen Versicherungen des ADAC werden organisatorisch separat verwaltet.

ADAC Autoversicherung online kündigen – wie geht das?

Sie wollen Ihre ADAC-Autoversicherung online kündigen. Versicherungen sind jedoch nicht dazu verpflichtet, eine Kündigung online über ihre Website zu ermöglichen. So gibt es auf der ADAC Website weder einen Kündigungsbutton noch ein Kündigungsformular für die KFZ-Versicherung. Allerdings können Sie Ihre ADAC Autoversicherung Kündigung per E-Mail versenden. Denn die ADAC Autoversicherung sieht für Kündigungen die Textform (Brief, Fax oder E-Mail) vor. Verschicken Sie Ihre ADAC Autoversicherung Kündigung per Mail, dann fordern Sie unbedingt eine Eingangsbetätigung sowie eine Kündigungsbestätigung an! Außerdem sollten Sie den E-Mail-Verkehr mit der ADAC Autoversicherung speichern und einen Ausdruck davon in Ihren Unterlagen abheften. Denn im Streitfall müssen Sie den Nachweis über die fristgerechte Kündigung erbringen können.

ADAC Autoversicherung Kündigungsfrist

Bei der ADAC Autoversicherung beträgt die Kündigungsfrist einen Monat. Das gilt sowohl für eine ordentliche als auch für eine außerordentliche Kündigung.

Eine ordentliche Kündigung ist immer zur Hauptfälligkeit des Vertrags mit einer Frist von einem Monat möglich. Was bedeutet eigentlich Hauptfälligkeit? Hauptfälligkeit ist der Zeitpunkt, an dem das Versicherungsjahr beginnt. Entspricht das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr– das ist vor allem bei älteren Verträgen der Fall – dann hat Ihr Kfz-Versicherungsvertrag eine Hauptfälligkeit zum 1.1. eines Jahres.
Das bedeutet: Sie können Ihren Vertrag zum 31.12. mit einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. Ihr Kündigungsschreiben muss also spätestens am 30.11. bei der ADAC Autoversicherung eingehen.
Und was ist eine unterjährige Hauptfälligkeit? Bei einer unterjährigen Hauptfälligkeit beginnt das Versicherungsjahr unter dem Jahr, also beispielsweise am 1. Mai oder 1. August. Sie können Ihren Vertrag dann zum 30.4. bzw. 31.7. mit einer Frist von einem Monat kündigen. Entscheidend ist also immer der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Diesen finden Sie im Versicherungsschein und danach richtet sich der Stichtag für die Kündigung.

Wann habe ich ein Recht auf eine außerordentliche Kündigung? Sie können Ihre ADAC KFZ Versicherung kündigen, wenn diese den Beitrag, nicht aber den Leistungsumfang erhöht. Etwa wenn Ihr Fahrzeug in eine höhere Typen- oder Regionalklasse eingestuft wird. Auch nach einem regulierten Schadensfall haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
Wichtig: Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung müssen Sie bei der außerordentlichen Kündigung unbedingt die Gründe für die Kündigung angeben.

Und was passiert, wenn ich mein Auto verkaufe und abmelde? Wenn Sie Ihr Auto bei der Zulassungsstelle abmelden, erhält die ADAC Autoversicherung automatisch eine Meldung. In diesem Fall müssen Sie nicht separat kündigen.

Gut zu wissen: Sie können Ihren ADAC Autoversicherungsvertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Den Widerruf müssen Sie übrigens nicht begründen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt es, den Widerruf rechtzeitig abzusenden.

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