Vorlage und Kündigungsservice: Mitgliedschaft

Sie möchten eine Ihrer Mitgliedschaften kündigen? Wir haben für Sie eine kostenlose Vorlage zum Ausfüllen vorbereitet. Ergänzen Sie das Kündigungsschreiben mit den Angaben zur Kündigung Ihrer Mitgliedschaft. Beenden Sie sicher zum nächstmöglichen Termin Ihre Mitgliedschaft und nutzen Sie dazu unseren Versandservice.

Die Vorlage können Sie kostenlos als PDF oder Word Datei herunterladen.

Mitgliedschaft kündigen: Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Mitgliedschaft muss nicht mehr zwingend per eingeschriebenem Brief gekündigt werden. Auch eine Kündigung per E-Mail ist mittlerweile in den meisten Fällen möglich.
  • Viele neue Angebote von Mitgliedschaften und Abonnements können unkompliziert online gekündigt werden.
  • Bei klassischen Mitgliedschaften ist vor der Kündigung auf mögliche Kündigungsfristen zu achten.
So kündigen Sie eine Mitgliedschaft.
So kündigen Sie eine Mitgliedschaft.

Ich möchte eine Mitgliedschaft kündigen – das muss ich wissen

Mitgliedschaften waren früher vor allem rund um Vereine, Gewerkschaften wie Verdi und ähnliche Organisationen ein Thema. Danach kamen noch Einrichtungen wie Fitnessstudios dazu. Mittlerweile haben Mitgliedschaften auch die digitale Welt erobert. Von Mitgliedschaften bei Netflix oder anderen Streamingdiensten, über Abos von verschiedenen Apps oder Computerprogrammen bis zu virtuellen Zeitungsabos wird es immer schwieriger, den Überblick zu wahren und all diese Mitgliedschaften überhaupt tatsächlich zu nutzen.

Da lohnt es sich, hin und wieder einen prüfenden Blick auf die eigenen Mitgliedschaften bei ADAC, Verdi und Co zu werfen und diese zu bewerten. Oft stößt man dabei auf Mitgliedschaften, die man kündigen möchte oder auch muss, weil sie zu kostspielig geworden sind. Doch, wie funktioniert die Kündigung einer Mitgliedschaft überhaupt und was sollte man dabei beachten? Das sehen wir uns in den folgenden Zeilen genauer an. Zunächst klären wir jedoch, was überhaupt eine Mitgliedschaft ist.

Was ist eine Mitgliedschaft?

Eine Mitgliedschaft ist üblicherweise eine Vereinbarung zu einem Zusammenschluss zwischen einer Person und einer Organisation. Personen können diese Vereinbarungen mit unterschiedlichen Organisationen, Institutionen oder auch Unternehmen eingehen. Dazu zählen Vereine, politische Parteien, Fitnessstudios oder ähnliche Einrichtungen, soziale Netzwerke oder auch Unternehmen wie Streamingdienste, Softwareanbieter oder eine Mitgliedschaft bei Amazon Prime.

Eine Mitgliedschaft bringt dabei verschiedene Rechte und Pflichten für beide Seiten mit sich. In den meisten Fällen ist die Person verpflichtet, eine Gebühr zu bezahlen, während die andere Seite für diese Gebühr bestimmte Leistungen oder Vorteile bieten muss. Auch eine bestimmte Laufzeit oder spezielle Kündigungsfristen können dabei vereinbart werden.

Welche Arten von Mitgliedschaften gibt es?

Bei den Arten von Mitgliedschaften kann man auf verschiedene Weisen unterscheiden. In vielen Fällen geht es zunächst um Vollmitgliedschaften und Teilmitgliedschaften. Während erstere die jeweiligen Rechte im vollen Umfang umfassen, bieten Teilmitgliedschaften für einen geringeren Mitgliedsbeitrag meist weniger Rechte oder Leistungen. Diese Arten von Mitgliedschaften kommen eher bei klassischen Themen wie Sport- oder Kulturvereinen zum Einsatz. Wenn es um mögliche Kündigungen geht, geht es den meisten jedoch um verschiedene Abonnement-Mitgliedschaften. Dazu zählen Abos für Streamingdienste, Computerprogramme oder Fitnessstudios.

Wie kann man eine Mitgliedschaft kündigen?

Die vergleichsweise modernen Abonnement-Mitgliedschaften rund um Streamingdienst und Konsorten lassen sich meist direkt in der jeweiligen App oder auf der Webseite des Anbieters mühelos und unproblematisch kündigen. Wer also etwa eine YouTube- oder Netflix-Mitgliedschaft kündigen möchte, kann das mit wenigen Klicks erledigen. Bei anderen Mitgliedschaften geht es jedoch etwas formeller zur Sache. Hier verrät ein Blick in die Vertragsbedingungen, wie eine mögliche Kündigung vonstattengehen kann. In der klassischen Form geht es dabei um einen entsprechenden Brief oder ein Formular und um die Einhaltung einer Kündigungsfrist. Auch die Frage, an welche Adresse die Kündigung einer Mitgliedschaft geschickt werden muss, wird dort beantwortet. In der modernen Form gelingt allerdings das auch per E-Mail.

Kann ich meine Mitgliedschaft per E-Mail kündigen?

Ja, man kann die meisten Mitgliedschaften per E-Mail kündigen. Spezielle Formulare oder unterschriebene Briefe sind dabei nicht mehr notwendig. Bei Mitgliederverträgen, die nach dem 30. September 2016 abgeschlossen wurden, darf keine Unterschrift für eine Kündigung verlangt werden. Damit die Kündigung per E-Mail möglichst reibungslos klappt, sollten folgende Dinge unbedingt achten:

  • Eindeutige Identifizierung: Wer will kündigen? Um welche Mitgliedschaft geht es konkret?
  • Empfangsbestätigung: Wenn es Ihre E-Mail-Software ermöglicht, sollten Sie definitiv eine Lese- und Empfangsbestätigung aktivieren.
  • Bestätigung einfordern: Fordern Sie im Text der Kündigung auch eine entsprechende Bestätigung vom Vertragspartner ein. Zum Beispiel in Form von: „Bitte bestätigen Sie die Kündigung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt dieser Nachricht.“
  • Nachricht aufbewahren: Achten Sie zudem darauf, dass Sie die Nachricht digital und bestenfalls auch in gedruckter Form sicher aufbewahren.

Wenn Sie allerdings wirklich auf Nummer sicher gehen möchten, ist die gute, alte Kündigung per eingeschriebenem Brief immer noch die sicherste Variante.

Kündigungsfrist Mitgliedschaft

Neben Form und Inhalt müssen Sie bei einer Kündigung auch auf mögliche Kündigungsfristen oder Vertragszeiträume achten. Es geht dabei um die Frage: Wann kann man eine Mitgliedschaft kündigen? Bei der Kündigung einer Vereinsmitgliedschaft kommt es auf die vorgegebene Frist in der Vereinssatzung an. Üblicherweise sind hier drei Monate Kündigungsfrist oder eine „Kündigungsfrist von drei Monaten zum Jahresende“ angegeben.

Bei den verschiedenen Online-Mitgliedschaften und Abonnements gibt es meist keine eigene Kündigungsfrist. Hier geht es vielmehr um mögliche Mindestvertragslaufzeiten. Aus derartigen Verträgen und Mitgliedschaften kommt man in der Regel erst nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit heraus.

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