Vorlage und Kündigungsservice: GUV/Fakulta

Sie möchten der GUV/Fakulta kündigen? Wir haben für Sie eine kostenlose Vorlage zum Ausfüllen vorbereitet. Ergänzen Sie das Kündigungsschreiben mit den Angaben zu Ihrer GUV/Fakulta Mitgliedschaft.

Die Vorlage können Sie kostenlos als PDF oder Word Datei herunterladen.

GUV/Fakulta kündigen: Das Wichtigste in Kürze

  • Die GUV/Fakulta ist eine Arbeitsgemeinschaft der DGB-Gewerkschaften. Mit einer Mitgliedschaft werden Arbeitnehmer vor den Folgen verschiedener Risiken wie Berufsunfähigkeit oder einem Arbeitsunfall geschützt.
  • Als Mitglied zahlen Sie einen festen Jahresbeitrag und schließen einen Vertrag auf unbestimmte Zeit. Diesen können Sie jährlich innerhalb der Kündigungsfrist von drei Monaten beenden.
Wir helfen Ihnen bei der Kündigung der GUV/Fakulta.
Wir helfen Ihnen bei der Kündigung der GUV/Fakulta.

So kündigen Sie GUV/Fakulta

Die FAKULTA wurde ursprünglich im Jahr 1910 als Sozialkasse für bestimmte Berufsgruppen gegründet. Diese sollte Arbeiter vor finanziellen Folgen schützen, die etwa bei einem Arbeitsunfall entstehen. Während in der Bundesrepublik daraus die „Gewerkschaftliche Unterstützungseinrichtung für Verkehrsberufe“ (GUV) hervorging, wurde die Gemeinschaft in der DDR als FAKULTA bezeichnet. Mit der deutschen Wiedervereinigung im Jahr 1990 wurden die Gewerkschaftseinrichtungen unter dem Namen „GUV/FAKULTA“ zusammengefasst. 

Es handelt sich bei der GUV/Fakulta nicht um eine Versicherung, sondern um eine Abteilung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und der dazugehörigen Gewerkschaften. Um Mitglied bei der GUV/Fakulta zu werden, muss man laut Unterstützungsordnung bereits eine Mitgliedschaft bei einer der folgenden Gewerkschaften inne haben:

  • Eisenbahn und Verkehrsgewerkschaft (EVG)
  • Gewerkschaft der Polizei (GdP)
  • Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
  • IG Bergbau-Chemie-Energie (IG BCE)
  • IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU)
  • Industriegewerkschaft Metall (IGM)
  • Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)
  • Gewerkschaft Nahrung, Genuss und Gaststätten (NGG)

Dafür füllen Sie dann eine Beitrittserklärung aus und entrichten die Jahresgebühr von derzeit (Stand Mai 2023) 24 Euro. Eine Mitgliedschaft bei der GUV/Fakulta endet laut Satzung automatisch und muss nicht gekündigt werden, wenn ein Mitglied verstirbt, vom Vorstand ausgeschlossen wird oder aus der angeschlossenen Gewerkschaft wie verdi oder der IG Metall ausgetreten ist.

Wenn Sie Ihre GUV/Fakulta Mitgliedschaft allerdings ordentlich kündigen möchten, müssen Sie innerhalb der Kündigungsfrist ein entsprechendes Schreiben an die Anschrift der Arbeitsgemeinschaft schicken. Das Schreiben sollte einen entsprechenden Betreff wie „Kündigung“ enthalten. Nennen Sie neben Ihren persönlichen Daten wie Name und Anschrift auch die Mitglieds- bzw. Vertragsnummer. Holen Sie sich außerdem eine Kündigungsbestätigung ein.

Die Adresse, an die Sie Ihre Kündigung am Besten per Einschreiben richten müssen, wenn Sie bei GUV/Fakulta kündigen möchten, lautet:

GUV/Fakulta
Ruhrstraße 11
71636 Ludwigsburg

Versenden Sie Ihre Kündigung per Post als Einschreiben mit Rückschein. Dabei muss der Empfänger, in diesem Fall ein Vertreter der GUV/Fakulta, den Erhalt Ihrer Kündigung gegenzeichnen. Diesen Nachweis erhalten Sie dann in Form des Rückscheins per Post.

Als Alternative zur Kündigung per Post besteht die Möglichkeit, das Schreiben per Fax oder per E-Mail einzureichen. Nutzen Sie dafür die Faxnummer 0714170233111 und die E-Mail-Adresse info@guv-fakulta.de. Ein Kündigungsbutton auf der Webseite www.guv-fakulta.de steht nicht zur Verfügung, um die Mitgliedschaft online zu beenden.

Welche Kündigungsfrist gilt für GUV/Fakulta?

Eine ordentliche Kündigung der GUV/Fakulta Mitgliedschaft muss innerhalb der Kündigungsfrist eingereicht werden. Diese Frist beträgt drei Monate zum Jahresende, da die Mitgliedschaft nur jährlich beendet werden kann. Schicken Sie die Kündigung also spätestens bis zum 30. September an die GUV/Fakulta, um innerhalb der Frist zu kündigen.

GUV/Fakulta per E-Mail kündigen

Sie wollen die GUV/Fakulta Mitgliedschaft per E-Mail kündigen? Dann schicken Sie das Kündigungsschreiben an die folgende E-Mail-Adresse der Arbeitsgemeinschaft: info@guv-fakulta.de. Damit Sie wissen, ob Ihre Kündigung eingegangen ist und bearbeitet wird, fordern Sie in Ihrer E-Mail am besten eine Kündigungsbestätigung an. Haken Sie nach, wenn Sie nicht zeitnah eine Rückmeldung bekommen.

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