Vorlage und Kündigungsservice: EVG

Sie möchten Ihre Mitgliedschaft bei der EVG kündigen? Wir haben für Sie eine kostenlose Vorlage zum Ausfüllen vorbereitet. Ergänzen Sie das Kündigungsschreiben mit den Angaben zu Ihrer EVG Mitgliedschaft. Beenden Sie sicher zum nächstmöglichen Termin Ihren Vertrag mit der EVG und nutzen Sie dazu unseren Versandservice.

Die Vorlage können Sie kostenlos als PDF oder Word Datei herunterladen.

EVG Kündigung: Das Wichtigste in Kürze

  • Die EVG (Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft) vertritt die Interessen ihrer Mitglieder aus weiten Teilen des Verkehrsbereichs. Sie steht dabei teilweise in Konkurrenz zur GDL (Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer).
  • Ihre EVG Kündigung müssen Sie schriftlich und unterschrieben an Ihre zuständige Geschäftsstelle richten. Sie brauchen Ihre Kündigung nicht zu begründen.
  • Die EVG Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Quartalsende. Endet das Beschäftigungsverhältnis, ist eventuell eine fristlose Kündigung möglich.
Die Kündigungsfrist bei der EVG beträgt 3 Monate zum Quartalsende.

EVG kündigen – so kündigen Sie jetzt Ihre Mitgliedschaft in der Gewerkschaft

Sie sind als Eisenbahner Mitglied der EVG Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft und denken über eine Kündigung nach, weil Sie mit dem letzten Tarifabschluss unzufrieden sind. Nach der Kündigung Ihrer EVG Mitgliedschaft möchten Sie evtl. von der EVG zu der GDL wechseln. Denn beide Gewerkschaften, EVG und GDL, vertreten die Interessen der Lokführer und des Fahrpersonals. Und der Arbeitskampf der GDL erscheint Ihnen erfolgsversprechender. Oder Sie wollen bei der Gewerkschaft EVG kündigen, weil Ihr Beschäftigungsverhältnis endet. Eine EVG Kündigung ist jederzeit möglich und Sie müssen Ihre Kündigung gegenüber der Gewerkschaft EVG nicht begründen.

Wichtig: Ihre Kündigung richten Sie an Ihre zuständige Geschäftsstelle, beispielsweise an die EVG Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft Geschäftsstelle Berlin.

EVG Kündigung: An diese Adresse senden Sie Ihren Kündigungswunsch

Die zuständige Adresse für Ihre EVG Kündigung finden Sie über die Suchfunktion der EVG-Website.
So funktioniert so:

  • Klicken Sie auf der Deutschlandkarte auf Ihren Landesverband.
  • Es öffnet sich ein neues Fenster.
  • Geben Sie unter Geschäftsstellen-Suche Ihre Postleitzahl ein.
  • Klicken Sie auf „Suchen“.
  • Es öffnet sich ein neues Fenster mit den Kontaktdaten und Öffnungszeiten der Geschäftsstelle.

Kann ich die EVG online kündigen?

Eine Online-Kündigung ist laut EVG-Satzung nicht vorgesehen. Die Satzung verlangt vielmehr eine schriftliche Kündigung mit eigenhändiger Unterschrift. Diese schicken Sie per Fax oder Einschreiben an Ihre Geschäftsstelle. Geben Sie in der Kündigung Ihre vollständige Anschrift, Ihre Mitgliedsnummer sowie den gewünschten Kündigungstermin an. Fordern Sie unbedingt eine Kündigungsbestätigung an und bewahren Sie diese sorgfältig auf. Und Datum und Unterschrift nicht vergessen!

EVG Kündigungsfrist – wann kann ich meine Mitgliedschaft kündigen?

Bei der Beendigung von Verträgen oder Mitgliedschaften sind in der Regel Fristen einzuhalten: Wenn Sie also bei der EVG kündigen möchten, müssen Sie die in der Satzung festgelegte Frist beachten. Laut EVG Satzung beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum Quartalsende.

Gut zu wissen: Trotz Einhaltung der EVG Kündigungsfrist müssen Arbeitnehmer weiterhin Beiträge bezahlen. Und zwar so lange, bis die Beendigung der Mitgliedschaft wirksam ist. Bei einer ordentlichen Kündigung also bis zum Ablauf der Kündigungsfrist von drei Monaten.

Habe ich evtl. ein Sonderkündigungsrecht bei der Kündigung der EVG?

Ja, die Satzung der EVG räumt ihren Mitgliedern ein Sonderkündigungsrecht ein. Endet das Beschäftigungsverhältnis zu den Arbeitgebern, die unter § 2 der Satzung aufgeführt werden (Beschäftigung bei der Deutschen Bahn, bei sonstigen Eisenbahnen, Seil- und Bergbahnen usw.), dann kann die Kündigung ohne Frist erklärt werden. Ausgenommen davon sind allerdings Berentung bzw. Eintritt in den Ruhestand.

Über die EVG

Die EVG, die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft, organisiert Mitglieder – Eisenbahner, Busfahrer, Binnenschiffer aber auch Servicekräfte – in weiten Teilen des Verkehrsbereichs. Sie vertritt deren Interessen und kämpft für faire Löhne und gute, sichere Arbeitsbedingungen.

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