Vorlage und Kündigungsservice: Lohi

Sie möchten Ihre Mitgliedschaft bei der Lohi kündigen? Wir haben für Sie eine kostenlose Vorlage zum Ausfüllen vorbereitet. Ergänzen Sie das Kündigungsschreiben mit den Angaben zu Ihrer Lohi Mitgliedschaft. Beenden Sie sicher zum nächstmöglichen Termin Ihren Vertrag mit der Lohi und nutzen Sie dazu unseren Versandservice.

Die Vorlage können Sie kostenlos als PDF oder Word Datei herunterladen.

Lohi kündigen: Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Mitgliedschaft bei der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. können Sie jährlich mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Dies muss in Textform erfolgen.
  • Eine Ausnahme gilt für Mitgliedschaften, die nach dem 30. September geschlossen wurden. Diese können noch bis Ende des jeweiligen Jahres gekündigt werden.
  • Sie können entweder per Post oder per E-Mail bei der Lohi kündigen.
Wir helfen Ihnen bei der Kündigung der Lohi.
Wir helfen Ihnen bei der Kündigung der Lohi.

So kündigen Sie die Lohi

Bei der „Lohi“ handelt es sich um den Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. Dieser Verein wurde zunächst als regionale Bürgerinitiative gegründet, mittlerweile ist die Lohi aber bundesweit anerkannt und verfügt über zahlreiche Beratungsstellen in Deutschland.

Der Verein bietet seinen Mitgliedern zum Beispiel Unterstützung bei Einkommens- und Lohnsteuerklärungen sowie Kindergeldanträgen, aber auch rechtliche Beratung bei Einsprüchen oder Lohnsteuerermäßigungsanträgen. Ansprechpartner finden Lohi Mitglieder bei der jeweiligen Beratungsstelle in ihrer Region. 

Eine Mitgliedschaft wird beim Lohnsteuerhilfeverein auf unbestimmte Zeit geschlossen, aber mindestens für ein Kalenderjahr. Eine Kündigung bei der Lohi kann somit nur jährlich erfolgen. Die Satzung des Vereins sieht außerdem vor, dass in Textform gekündigt werden muss. Sie benötigen also ein Kündigungsschreiben, wenn Sie Ihre Lohi Mitgliedschaft kündigen möchten.

Was muss alles in das Lohi Kündigungsschreiben?

Sie sollten klar und deutlich Ihren Kündigungswunsch äußern und benennen, zu welchem Datum Sie ihre Mitgliedschaft beenden möchten. Denken Sie auch an Ihre Mitgliedsnummer und Ihre persönlichen Daten wie Name und Anschrift.

Das Kündigungsschreiben senden Sie dann an die Adresse Ihrer Beratungsstelle vor Ort. Diese finden Sie beispielsweise auf Schreiben, die Sie von Ihrem Berater erhalten haben, oder auch in Ihrem Mitgliederordner. Sollten Sie die Adresse nicht finden, können Sie das Schreiben auch an die Lohi Zentrale senden, um zu kündigen.

Für Ihre schriftliche Kündigung: Adresse der Lohi Zentrale in Bayern

Senden Sie Ihr Kündigungsschreiben an:

Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.
– Lohnsteuerhilfeverein –
Riesstraße 17
80992 München

Die Kündigung kann als einfacher Brief an die Lohi geschickt werden. Allerdings können Sie dann nicht genau nachverfolgen, wer Ihre Kündigung entgegengenommen hat und ob sie fristgerecht eingegangen ist. Diesen Nachweis benötigen Sie aber vielleicht, wenn der Verein anzweifelt, ob Sie das Schreiben innerhalb der Kündigungsfrist eingereicht haben. Um das zu vermeiden, können Sie die Kündigung als Einschreiben mit Rückschein verschicken. Auf dem Rückschein muss der Empfänger unterschreiben, wenn Ihre Kündigung bei Lohi eingeht.

Wie kündige ich das Lohi Mitgliederportal?

Der Lohnsteuerhilfeverein bietet außerdem ein eigenes Mitgliederportal namens „Lohi Connect“, über das Mitglieder auf elektronischem Wege Steuerunterlagen einreichen können. Dafür müssen Sie zunächst eine Teilnahmeerklärung ausfüllen und diese anschließend unterschrieben an den Verein senden. Haben Sie einmal Ihre Lohi Mitgliedschaft gekündigt, müssen Sie Ihre Erklärung für das Mitgliederportal nicht mehr kündigen.

Lohi BW kündigen

Eine Kündigung bei der Lohi in Baden-Württemberg erfolgt wie oben beschrieben mithilfe eines Kündigungsschreibens, das Sie per Post oder per E-Mail an die jeweilige Beratungsstelle senden. Als zentrale Adresse steht Ihnen die folgende zur Verfügung:

Lohnsteuerhilfe Baden-Württemberg e.V.
– Lohnsteuerhilfeverein –
Hauptverwaltung
Waiblinger Straße 7
70372 Stuttgart

Per E-Mail reichen Sie die Kündigung unter folgender Adresse ein: info@lohi-bw.de

Lohi kündigen — diese Frist spielt eine Rolle

Bis wann muss man bei der Lohi kündigen? Wenn Sie kündigen möchten, müssen Sie die Frist beachten, die in der Satzung des Vereins genannt wird. Dabei handelt es sich um die Kündigungsfrist. Die Frist beträgt drei Monate zum Ende des Kalenderjahres. Die Kündigung muss deshalb immer bis zum 30. September eines Jahres beim Lohnsteuerhilfeverein eingegangen sein, damit sie noch im selben Jahr rechtskräftig wird.

Sie sind erst nach dem 30. September Mitglied geworden und wollen noch im selben Jahr kündigen? Dann können Sie Ihre Mitgliedschaft noch bis zum 31. Dezember des Beitrittsjahres beenden. Für die Folgejahre gilt dann die reguläre Kündigungsfrist von drei Monaten.

Lohi Sonderkündigungsrecht

In der Satzung des Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. findet sich keine Regelung zum Sonderkündigungsrecht der Mitgliedschaft. Laut § 627 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) haben Sie aber bei einem wichtigen Grund die Möglichkeit, eine außerordentliche Kündigung einzureichen. Das gilt auch für die Lohi!

Was als wichtiger Grund gilt, wird nicht genau definiert. Das kann etwa ein Umzug ins Ausland sein. Allerdings entscheidet am Ende der Lohnsteuerhilfeverein, ob sie die Sonderkündigung (also vorzeitig, meist ohne Einhaltung von Fristen) akzeptieren oder nicht.

Lohi per E-Mail kündigen

Laut Satzung des Vereins muss die Kündigung in Textform erfolgen. Das bedeutet, dass Sie bei Lohi auch per Mail kündigen können. Ein Kündigungsschreiben ist trotzdem notwendig. Dieses senden Sie dann an folgende E-Mail-Adresse: info@lohi.de. Bitten Sie in Ihrer E-Mail um eine Bestätigung, wenn Sie bei Lohi kündigen. Verwenden Sie die E-Mail als solche um Ihren Kündigungswunsch mitzuteilen, oder fügen Sie Ihre schriftliche Kündigung als PDF an.

Lohi kündigen Erfahrungen

Einige Kunden berichten davon, dass ihre Kündigungen nicht beim Lohnsteuerhilfeverein eingegangen seien, obwohl sie diese fristgerecht abgeschickt hätten. Dadurch kommt es um ein weiteres Jahr zur Verzögerung der Kündigung.

Daher sollten Sie bei Ihrer Kündigung die Frist von drei Monaten zum Jahresende beachten. Verschicken Sie das Kündigungsschreiben nicht zu knapp, damit es fristgerecht bei der Lohi eintrifft. Mit einer Versandart wie dem Einschreiben mit Rückschein erhalten Sie außerdem einen Nachweis über die Zustellung.

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