Vorlage und Kündigungsservice: Verein

Sie möchten Ihre Mitgliedschaft in Ihrem Verein kündigen? Wir haben für Sie eine kostenlose Vorlage zur Kündigung vorbereitet. Ergänzen Sie diese einfach mit Ihren Angaben rund um Ihre Mitgliedschaft in Ihrem Verein und kündigen Sie direkt online.

Das Muster können Sie kostenlos als PDF oder Word Datei herunterladen. Entscheiden Sie selbst, ob Sie das fertige Kündigungsschreiben für Ihre Vereinsmitgliedschaft dann ausdrucken und selbst zur Post bringen möchten, oder ob wir den Versand übernehmen sollen.

Verein kündigen: Das Wichtigste in Kürze

  • Die Austrittsregelungen – Kündigungs- und Austrittsfristen sowie Formvorschriften – sind laut Gesetz in der Vereinssatzung festzulegen. In der Satzung steht auch, ob Mitglieder ihre Mitgliedschaft ruhen lassen können.
  • Ist für die Kündigung die Schriftform vorgesehen und wird dies nicht weiter eingeschränkt, dann können Sie per Brief, Fax oder E-Mail kündigen.
  • Eine fristgerechte Kündigung brauchen Sie nicht zu begründen. Für eine außerordentliche Kündigung müssen Sie allerdings triftige Gründe nennen.
Um bei einem Verein kündigen zu können, müssen sie gewisse Punkte aus der jeweiligen Vereinssatzung beachten.
Um bei einem Verein kündigen zu können, müssen sie gewisse Punkte aus der jeweiligen Vereinssatzung beachten.

Verein kündigen – so beenden Sie Ihre Mitgliedschaft

Sie sind Mitglied in einem Verein und haben sich dazu entschlossen, Ihre Mitgliedschaft zu kündigen. Sie fragen sich: Wo finde ich alle relevanten Informationen dazu? Wie Sie die Mitgliedschaft in einem Verein kündigen, steht in der Satzung. Hier finden Sie Regelungen zur Kündigungsfrist und Kündigungsform.

Laut Gesetzgeber muss die Satzung des Vereins Bestimmungen über den Austritt der Mitglieder enthalten. Bei der Gestaltung der Austrittsregelungen haben die Vereine allerdings relativ freie Hand. So schreibt das Gesetz beispielsweise keine Formvorschriften für die Kündigungserklärung vor. Ein Blick in die Satzung Ihres Vereins verrät Ihnen daher, ob Sie per Brief oder Fax kündigen müssen, oder ob auch eine mündliche Kündigung oder eine Kündigung per E-Mail möglich ist.

In der Satzung meines Vereins steht aber lediglich „Die Kündigung muss schriftlich erfolgen“. Was bedeutet das? Wird die Schriftform verlangt, dann können Sie einen Brief, ein Fax oder eine E-Mail schicken, um zu kündigen und aus dem Verein auszutreten.

Wie gehe ich bei der Kündigung konkret vor?

  • Sie informieren sich in der Satzung des Vereins über die geltenden Kündigungsregeln.
  • Sie richten die Kündigung an die Vereinsanschrift. Diese finden Sie ebenfalls in der Satzung.
  • Sie geben Ihre vollständige Anschrift, das aktuelle Datum und gegebenenfalls Ihre Mitgliedsnummer an.
  • Kündigen Sie die Mitgliedschaft mehrerer Familienmitglieder, sollten Sie darauf hinweisen, dass es sich um eine Familienmitgliedschaft handelt und wer (Namen) dazu gehört.
  • Sie unterschreiben die Kündigung und legen eine Kopie des Kündigungsschreibens zu Ihren Unterlagen.

Nicht vergessen: Teilen Sie dem Verein in Ihrem Kündigungsschreiben ausdrücklich mit, dass mit dem Vereinsaustritt auch der Lastschrifteinzug für den Vereinsbeitrag eingestellt wird. Prüfen Sie nach Ende der Vereinsmitgliedschaft, ob wirklich keine Beiträge mehr von Ihrem Konto eingezogen werden. Bereits abgebuchte Beträge können Sie sich übrigens bis 8 Wochen nach der Kontobelastung von Ihrem Kreditinstitut erstatten lassen. Und bei unberechtigten SEPA-Lastschriften sogar bis zu 13 Monate nach der Belastung.

Kündigungsfristen bei der Vereinskündigung

Bei der Festlegung der Austritts- oder Kündigunsfristen haben die Vereine laut Gesetzgeber zwei Möglichkeiten:

  1. Kündigung der Mitgliedschaft zum Ende des Geschäftsjahres
  2. Kündigung zu einem bestimmten Termin und/oder nach einer festgelegten Austrittsfrist
    Beispiele:
    • drei Monate zum Jahresende
    • zum Ende eines Kalenderquartals mit einer Frist von vier Wochen
    • Austritt zum 30. Juni und zum 31. Dezember eines Jahres mit einer Frist von sechs Wochen

Die Kündigungsfrist darf maximal zwei Jahre betragen. Und eine ordentliche Kündigung, also eine Kündigung Ihrer Mitgliedschaft im Verein unter Einhaltung der Frist, müssen Sie nicht begründen!

Gut zu wissen: Während der Kündigungsfrist gelten die Rechte und Pflichten der Mitgliedschaft unverändert fort.

Außerordentliche Kündigung bei Vereinen

In bestimmten Fällen dürfen Sie sofort aus dem Verein austreten. Wichtige Gründe für einen sofortigen Austritt können sein:

  • eine erhebliche Beitragserhöhung, etwa eine Verdopplung der Beiträge
  • Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen und dem Verein
  • Streitigkeiten unter den Mitgliedern
  • Umzug

Bei einer außerordentlichen Kündigung müssen Sie auf jeden Fall einen triftigen Grund für Ihren Austritt nennen.

Und was passiert im Todesfall? Das ist gesetzlich klar geregelt: Jede Mitgliedschaft in einem Verein endet mit dem Tod. Und zwar unabhängig davon, was in der Vereinssatzung steht! War also ein verstorbener Angehöriger Mitglied in einem Verein, müssen Sie dessen Mitgliedschaft nicht kündigen. Sie müssen den Verein aber über dessen Tod informieren. Zum Todeszeitpunkt erlischt übrigens die Pflicht der Beitragszahlung! Sollte also eine Einzugsermächtigung vorliegen, können abgebuchte Beiträge zurückgefordert werden. Kündigen Sie umgehend ein bestehendes SEPA-Lastschriftmandat!

Sportverein kündigen

Sie sind Mitglied im Sportverein, können das Angebot aus beruflichen oder privaten Gründen aber nicht mehr nutzen. Oder Sie können Ihren Sport verletzungsbedingt nicht mehr ausüben und möchten beispielsweise beim Fussball Verein kündigen. Sie fragen sich: Muss ich beim Kündigen meiner Mitgliedschaft im Verein etwas Besonderes beachten? Nein. Wie bei allen Vereinen halten Sie sich bei der Kündigung an das, was die Satzung vorgibt. Bedenken Sie jedoch: Gemeinnützige Vereine sind nicht nur für ihre Mitglieder da, sondern sie sind auch auf deren Mitgliedsbeiträge und Engagement angewiesen. Vielleicht ändert sich Ihre Situation innerhalb der nächsten Monate und Sie können das Angebot wieder wahrnehmen? Bei manchen Vereinen können Sie Ihre Mitgliedschaft ruhen lassen oder von der aktiven in die passive Mitgliedschaft wechseln. Ob das bei Ihrem Sportverein möglich ist, steht in dessen Satzung.

Kleingartenverein kündigen

Mir wird die Arbeit im Schrebergarten zu viel und oder ich kann mich nicht mehr ausreichend um meine Schrebergartenparzelle kümmern. Was muss ich bei der Kündigung des Kleingartenvereins beachten? Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Sie müssen sowohl die Mitgliedschaft im Kleingartenverein kündigen als auch das Pachtverhältnis beenden. Die jeweiligen Kündigungsfristen finden Sie in der Satzung.
Wichtig: Räumen Sie den Garten mit Ablauf der Pachtzeit! Ansonsten kann weiter Geld von Ihnen verlangt werden.

Kann ich einen Verein online kündigen?

Laut Gesetz können Sie Ihre Vereinsmitgliedschaft per E-Mail kündigen. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie für einen Brief zu spät dran sind. Denn eine Kündigung per E-Mail gilt als zugestellt, sobald sie im Vereinspostfach eingegangen ist. Also im Grunde mit dem Klick auf “Senden”.

Einen Kündigungsbutton werden Sie auf den Internetseiten von Vereinen allerdings in der Regel vergeblich suchen. Dazu sind Vereine gesetzlich bislang nämlich nicht verpflichtet und dazu häufig auch nicht technisch ausgestattet.

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