Vorlage und Kündigungsservice: DAV
Sie möchten den Deutschen Alpenverein kündigen? Wir haben für Sie eine kostenlose Vorlage zum Ausfüllen vorbereitet. Ergänzen Sie das Kündigungsschreiben mit den Angaben zu Ihrer DAV Mitgliedschaft. Beenden Sie sicher zum nächstmöglichen Termin Ihre Mitgliedschaft mit dem Deutschen Alpenverein und nutzen Sie dazu unseren Versandservice.
Die Vorlage können Sie kostenlos als PDF oder Word Datei herunterladen.
DAV kündigen: Das Wichtigste in Kürze
- Ist man Mitglied im Deutschen Alpenverein (DAV), profitiert man nicht nur von verschiedenen Vergünstigungen vor Ort, sondern auch von Versicherungen für Aktivitäten am Berg.
- Eine Mitgliedschaft im DAV ist jährlich kündbar. Dafür muss eine Frist von drei Monaten eingehalten werden, sodass man spätestens am 30. September für das Folgejahr kündigen muss.
- Möchte man allerdings nur die Sektion wechseln, der man zugewiesen wurde, kann man das im Rahmen eines Sektionswechsels vornehmen, ohne die komplette Mitgliedschaft beim Alpenverein zu kündigen.
So kündigen Sie Ihre DAV Mitgliedschaft
Eine Mitgliedschaft im Deutschen Alpenverein e.V. (DAV) ist vor allem für Personen nützlich, die sich viel in den Bergregionen aufhalten oder Urlaub machen. Im Rahmen ihrer Mitgliedschaft beim Alpenverein können Mitglieder von Vergünstigungen bei Kursen, Veranstaltungen, Kletterhallen vor Ort, aber auch bei Hütten auf dem Berg profitieren.
Außerdem genießen Mitglieder des DAV spezielle Versicherungskonditionen im Bereich Unfall oder Rechtsschutz. Sollten Sie aber Ihre Mitgliedschaft kündigen wollen, dann finden Sie hier alle Informationen, die Sie für Ihre Kündigung benötigen.
Um Mitglied beim DAV zu werden, muss man sich vorab für eine jeweilige Sektion entscheiden. In ganz Deutschland gibt es vom Alpenverein 356 Sektionen und teilweise zusätzliche Ortsgruppen. Dies ist auch für die Kündigung wichtig, denn die Mitgliedschaft beim Alpenverein kann man immer nur bei seiner jeweiligen Sektion direkt kündigen.
Der Jahresbeitrag beim Deutschen Alpenverein liegt, je nach Sektion, bei 45 bis 100 Euro im Jahr. Die Familie kann für einen vergünstigten Beitrag auch Mitglied werden.
Die Kündigung Ihrer DAV-Mitgliedschaft können Sie schriftlich per Post oder E-Mail an Ihre Sektion schicken. In diesem Zusammenhang ist bei dem Postweg die Option des Einschreibens mit Rückschein sinnvoll, um nachzuweisen, dass Sie die Kündigung fristgerecht eingereicht und die Sektion des Alpenvereins diese auch erhalten hat. Im Anschluss sollten Sie eine Kündigungsbestätigung vom DAV erhalten.
An welche Kündigungsfrist muss ich mich halten, wenn ich aus dem Alpenverein austrete?
Sollten Sie sich für eine Kündigung Ihrer Mitgliedschaft beim Deutschen Alpenverein entscheiden, müssen Sie sich an eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten halten. Da man die DAV Mitgliedschaft nur jährlich jeweils zum Ende des Kalenderjahres kündigen kann, muss eine Kündigung für das Folgejahr spätestens am 30. September des aktuellen Jahres beim Alpenverein eingehen. Die Mitgliedschaft beim DAV gilt dann am 1. Januar des Folgejahres als beendet.
Alternative zur Kündigung: Sektionswechsel
Möglicherweise ziehen Sie keine komplette Kündigung Ihrer DAV Mitgliedschaft, sondern nur einen Sektionswechsel in Betracht, zum Beispiel aufgrund eines Umzugs, oder weil Sie lokal andere Angebote nutzen wollen.
Dafür müssen Sie Ihre Mitgliedschaft trotzdem zunächst wie oben beschrieben bei Ihrer aktuellen Sektion bis zum 30. September kündigen. Sobald Sie Ihre Kündigungsbestätigung erhalten haben, können Sie diese mit einem neuen Mitgliedsantrag an die gewünschte Sektion des Alpenvereins senden. Die Mitgliedschaft in der neuen Sektion gilt dann ab dem 1. Januar des Folgejahres.
Sie können die Sektion allerdings auch im laufenden Jahr wechseln und müssen nicht auf den 30. September eines Jahres warten. Dann würde die Änderung der Sektion sofort erfolgen, ein extra Mitgliedsbeitrag oder eine Gebühr wird dafür nicht erhoben.
Sollten Sie umziehen, aber Ihre DAV Sektion nicht wechseln wollen, können Sie eine Änderung Ihrer Anschrift ganz einfach der jeweiligen Sektion des Alpenvereins mitteilen. Das ist vor allem wichtig, damit Sie weiterhin sämtliche Unterlagen erhalten können.
Ähnliches gilt für eine geänderte Bankverbindung. Außerdem sollten Sie wissen, dass Leistungen des Deutschen Alpenvereins erst wahrgenommen werden können, wenn der Jahresbeitrag entrichtet wurde. Das gilt insbesondere für den Versicherungsschutz.
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