Vorlage und Kündigungsservice: Mieterschutzbund

Sie möchten Ihre Mitgliedschaft im Mieterschutzbund kündigen? Wir haben für Sie eine kostenlose Vorlage zum Ausfüllen vorbereitet. Ergänzen Sie das Kündigungsschreiben mit den Angaben zu Ihrer Mieterschutzbund Mitgliedschaft. Beenden Sie sicher zum nächstmöglichen Termin Ihre Mitgliedschaft in Ihrem zuständigen Mieterschutzbund und nutzen Sie dazu unseren Versandservice.

Die Vorlage können Sie kostenlos als PDF oder Word Datei herunterladen.

Mieterschutzbund kündigen: Das Wichtigste in Kürze

  • Die Mitgliedschaft im Mieterschutzbund ist kostenpflichtig. Als Mitglied haben Sie Anspruch auf eine kostenlose Rechtsberatung in Mietfragen.
  • Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende des Kalenderjahres. Die Kündigung wird allerdings frühestens nach Ablauf von zwei vollen Kalenderjahren nach der Aufnahme wirksam.
  • Laut Satzung muss die Mitgliedschaft per Einschreiben gekündigt werden. Eine Kündigung per Kündigungsbutton oder per E-Mail ist nicht möglich.
So kündigen Sie ihre Mitgliedschaft im Mieterschutzbund.
So kündigen Sie ihre Mitgliedschaft im Mieterschutzbund.

So kündigen Sie Ihre Mitgliedschaft im Mieterschutzbund

Sie sind aus einer Mietwohnung in ein Eigenheim umgezogen? Oder gehen für mehrere Jahre ins Ausland? Sie haben eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, die Mietstreitigkeiten umfasst? Jetzt fragen Sie sich: Wie kann ich Mieterschutzbund kündigen? Ihre Kündigung richten Sie per Einschreiben an den Mieterschutzbund bzw. den Mieterverein, bei dem Sie Mitglied sind. Beim Mieterschutzbund Hamburg lautet die Postanschrift beispielsweise: Mieterverein zu Hamburg, Beim Strohhause 20, 20097 Hamburg. Sie finden die jeweilige Anschrift Ihres Mietervereins übrigens unter der Rubrik „Kontakt“ oder im Impressum von dessen Website.

Gut zu wissen: Beim Mieterschutzbund erlischt die Mitgliedschaft durch Tod und Sie müssen im Sterbefall nicht eigens kündigen. Eine Mitteilung über den Sterbefall und ein entsprechender Nachweis reichen aus.

Ich bin Mitglied beim Mieterschutzbund München. Jetzt steht aber ein Umzug nach Berlin an. Muss ich meine Mitgliedschaft bei einem Wegzug kündigen?
Nein, denn bei einem Wegzug haben Sie zwei Möglichkeiten:

  • Sie bleiben weiterhin Mitglied und nehmen die Beratungen telefonisch in Anspruch.
  • Sie lassen sich durch den Mieterverein München e.V. in einen Mieterverein des DMB in der Nähe Ihres neuen Wohnortes ummelden.

Kündigungsfrist für den Mieterschutzbund

Wann kann man beim Mieterschutzbund kündigen? Beim Mieterschutzbund beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum Ende eines Kalenderjahres.

Das heißt: Für eine fristgerechte Kündigung muss Ihr Einschreiben allerspätestens am 30. September beim Mieterschutzbund eingegangen sein.

Aber Achtung: Die Kündigung wird frühestens nach Ablauf von zwei vollen Kalenderjahren nach der Aufnahme wirksam. Wenn Sie den Mieterschutzbund kündigen und vor dieser Frist ausscheiden wollen, kann der Vorstand laut Satzung allerdings über Ausnahmen entscheiden.

Mieterschutzbund per E-Mail kündigen

Eine Kündigung Ihrer Mitgliedschaft online über einen Kündigungsbutton oder per E-Mail ist nicht möglich. Denn laut Satzung können Sie beim Mieterschutzbund nur per eingeschriebenen Brief kündigen, nicht per E-Mail.

Wichtig: Versenden Sie Ihre Kündigung rechtzeitig per Einschreiben mit Rückschein. Bewahren Sie den Rückschein sorgfältig auf. Er ist der Nachweis dafür, dass Ihre Kündigung fristgerecht beim Mieterverein eingegangen ist.

Über den Mieterschutzbund

Was ist ein Mieterschutzbund? Bei einem Mieterschutzbund handelt es sich um Mietervereine. Diese setzen sich für die Interessen ihrer Mitglieder ein und betreiben Lobbyarbeit für Mieterhaushalte. Sie beraten ihre Mitglieder telefonisch, schriftlich oder persönlich und unterstützen sie bei der Durchsetzung ihrer Interessen gegenüber ihren Vermietern. So erhalten Mitglieder beispielsweise eine kostenlose Beratung bei Kündigungen wegen Eigenbedarf oder aus sonstigen Gründen. Auch wenn Sie Ihre Betriebskostenabrechnung nicht verstehen, sich gegen eine Mieterhöhung wehren wollen oder klären wollen, ob Sie beim Auszug streichen und tapezieren müssen oder nicht, hilft Ihnen die persönliche Rechtsberatung des Mietervereins. In allen Streitfällen zwischen Mietern und Vermietern bemüht sich der Mieterverein zunächst darum, eine gütliche Einigung herbeizuführen. Dies gelingt nach Angaben des Deutschen Mieterbunds in nahezu 97 Prozent aller Beratungsfälle. Eine gerichtliche Vertretung kann gemäß § 79 Zivilprozessordnung ohnehin nicht erfolgen.

Viele örtliche Mietervereine sind über Landesverbände zusammengeschlossen. Diese gehören wiederum dem Deutschen Mieterbund (DMB) als Dachverband an.

Die Mitgliedschaft im Mieterverein ist kostenpflichtig. Beim Mieterschutzbund e.V. mit Hauptsitz in Recklinghausen beläuft sich der Mitgliedsbeitrag derzeit auf 80,00 Euro plus einmaliger Aufnahmegebühr von 20,00 Euro. Beim Mieterschutzbund Köln zahlen Sie dagegen 90,00 Euro pro Kalenderjahr inklusive Mietrechtsschutzversicherung. Auch hier kommt eine einmalige Aufnahmegebühr (15,00 Euro) hinzu. (Stand: Februar 2023)

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