Vorlage und Kündigungsservice: Krankenkasse

Sie möchten Ihre Krankenversicherung kündigen? Wir haben für Sie eine kostenlose Vorlage zum Ausfüllen vorbereitet. Ergänzen Sie das Kündigungsschreiben mit den Angaben zu Ihrer Krankenkasse. Kündigen Sie sicher zum nächstmöglichen Termin Ihren Versicherungsschutz und nutzen Sie dazu unseren Versandservice.

Die Vorlage können Sie kostenlos als PDF oder Word Datei herunterladen.

Krankenversicherung kündigen: Das Wichtigste in Kürze

  • Grundsätzlich haben Sie bei der Krankenversicherung die Wahl zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenkasse als Träger. Das hängt von verschiedenen Faktoren wie dem Gehalt oder dem Alter ab.
  • Generell gilt eine Versicherungspflicht in Deutschland, sodass Sie Ihre bestehende Krankenversicherung nur kündigen können, wenn Sie bereits eine neue abgeschlossen haben.
  • In der Regel gilt eine Kündigungsfrist von zwei (gesetzliche Krankenkasse) oder drei Monaten (private Krankenkasse), wenn Sie Ihre Versicherung beenden möchten.
Wollen Sie die Krankenkasse wechseln, reicht es in der Regel aus, sich bei der neuen Kasse anzumelden. Diese kündigt dann Ihren Tarif bei der vorherigen Krankenkasse für Sie.
Wollen Sie die Krankenkasse wechseln, reicht es in der Regel aus, sich bei der neuen Kasse anzumelden. Diese kündigt dann Ihren Tarif bei der vorherigen Krankenkasse für Sie.

So kündigen Sie Ihre Krankenkasse

In Deutschland gilt eine Krankenversicherungspflicht. Das bedeutet, dass alle Menschen eine entsprechende Versicherung abschließen müssen. Dabei gibt es allerdings verschiedene Modelle:

  • gesetzlich pflichtversichert
  • freiwillig gesetzlich versichert
  • gesetzlich familienversichert
  • freiwillig privat versichert

Die Mehrheit der Arbeitnehmer in Deutschland ist gesetzlich (pflicht-)versichert. Ab einem Bruttoeinkommen von 66.600 Euro (Stand 2023) ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich. Unabhängig vom Gehalt steht die private Krankenversicherung (PKV) auch Selbstständigen und Beamten zur Verfügung.

Bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind, entscheiden Sie selbst. Einige Kassen sind betriebsbezogen (z. B. Audi BKK, BKK MTU, BKK deutsche Bank AG, usw.), andere sind offen für alle. Hier eine Auswahl an Krankenkassen in Deutschland (gesetzlich und privat):

  • AOK
  • Audi BKK
  • Bahn-BKK
  • Barmer
  • Debeka
  • DAK-Gesundheit
  • Handelskrankenkasse (HKK)
  • IKK
  • Hanseatische Krankenkasse (HEK)
  • Techniker Krankenkasse (TK)
  • u. v. m.

Wollen Sie die Krankenkasse wechseln, reicht es in der Regel aus, sich bei der neuen Kasse anzumelden. Diese kündigt dann Ihren Tarif bei der vorherigen Krankenkasse für Sie.

Achtung: Das gilt allerdings nur, wenn Sie innerhalb des gleichen Systems (gesetzlich vs. privat) wechseln. Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenversicherung beenden und sich anschließend bei einem privaten Anbieter versichern lassen, müssen Sie die Kündigung selbst vornehmen. Sie müssen auch nachweisen, dass sich danach eine neue Versicherung anschließt. Die Krankenversicherung zu kündigen, ohne vorher eine neue abgeschlossen zu haben, ist nicht möglich.

Eine Kündigung Ihrer Krankenversicherung müssen Sie schriftlich einreichen. Ein solches Schreiben sollte nicht nur deutlich den Kündigungswunsch herausstellen, sondern auch Daten zu Ihnen als Person enthalten. Nur so kann die Kündigung schnell und eindeutig zugeordnet werden. Erwähnen Sie dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift sowie Ihre Krankenversicherungsnummer.

Anschließend schicken Sie das Kündigungsschreiben an Ihre Krankenkasse. In der Regel wird dafür der Weg per Post genutzt, da nicht alle Kassen eine entsprechende E-Mail-Adresse oder einen Online-Bereich zur Verfügung stellen. Häufig werden Online-Kündigungen auch nicht akzeptiert. Eine Postanschrift finden Sie auf den Unterlagen oder Briefen, die Sie von Ihrer Kasse erhalten haben.

Versenden Sie die Kündigung als Einschreiben mit Rückschein, erhalten Sie einen schriftlichen Nachweis darüber, dass das Schreiben bei Ihrer Krankenversicherung eingegangen ist und zu welchem Zeitpunkt. Das kann insbesondere wichtig sein, wenn Sie eine Kündigungsfrist einhalten müssen.

Hinweis: Benachrichtigen Sie Ihren Arbeitgeber umgehend nach Ihrer Kündigung über den Krankenkassenwechsel. Das ist wichtig, damit bei der Beitragszahlung ein nahtloser Übergang erfolgen kann.

Wenn Sie sich jetzt fragen, ob es bei einer Kündigung einen Unterschied macht, ob man gesetzlich oder privat versichert ist, dann zeigen wir Ihnen hier was zu beachten ist:

Private Krankenversicherung kündigen

Sie können die private Krankenversicherung grundsätzlich jederzeit kündigen. Im Normalfall ist die Kündigung aber an eine Frist gebunden, die zwischen zwei oder drei Monaten zum Ende eines Versicherungsjahres betragen kann.

Außerdem: Solche Tarife haben oft eine Mindestversicherungszeit von einem Jahr. Erst danach können Sie bei der privaten Krankenkasse kündigen.

Eine Kündigung der privaten Krankenversicherung kann zum Beispiel infrage kommen, wenn Sie nun weniger verdienen und unter die Versicherungspflichtgrenze von 66.600 Euro kommen oder einfach in die gesetzliche Versicherung wechseln möchten. Das kann allerdings ab einem Alter von 55 Jahren schwierig werden.

Reichen Sie für eine Kündigung einfach ein Schreiben mit den erforderlichen Daten bei Ihrer privaten Krankenkasse ein. Häufig müssen Sie aufgrund der Versicherungspflicht in Deutschland direkt bei der Kündigung nachweisen, dass sich danach ein anderer Versicherungsschutz anschließt. Erst dann kann die Kündigung wirksam werden.

Gesetzliche Krankenkasse kündigen

Die gesetzliche Krankenversicherung müssen Sie nicht kündigen, wenn es sich bei Ihrem neuen Versicherungsträger ebenfalls um eine gesetzliche Krankenkasse handelt. In diesem Fall übernimmt die neue Kasse die Abmeldung bei der vorherigen Versicherung. Wollen Sie allerdings von der gesetzlichen Krankenkasse zu einer privaten wechseln, müssen Sie selbst ein Kündigungsschreiben einreichen. In der Regel gilt dafür eine Kündigungsfrist von zwei Monaten.

Kann mir die gesetzliche Krankenkasse kündigen? Nein, die Krankenkasse kann Ihnen nicht ohne Weiteres kündigen, zum Beispiel, weil Sie noch Schulden haben. Allerdings kann die Kasse Ihnen Leistungen verweigern, wenn Sie die Beiträge nicht zahlen.

Welche Frist muss ich beachten, wenn ich bei der gesetzlichen Krankenkasse kündige?

Sie haben die Möglichkeit, eine gesetzliche Krankenversicherung mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zu kündigen, wenn in Ihrem Tarif keine anderen Bedingungen vereinbart wurden. Allerdings sind Sie häufig an eine bestimmte Mindestversicherungszeit gebunden, die Sie einhalten müssen, bevor eine Kündigung ausgesprochen werden kann. Die genauen Konditionen finden Sie in Ihren Versicherungsunterlagen.

Krankenversicherung kündigen bei Umzug ins Ausland

Ihre Krankenversicherung in Deutschland ist mit Ihrem Wohnsitz verknüpft. Bei kürzeren Aufenthalten außerhalb Deutschlands, aber innerhalb der Europäischen Union (EU), sind Sie weiterhin über Ihre (gesetzliche oder private) Krankenversicherung abgesichert.

Sollten Sie allerdings ins Ausland umziehen oder auswandern, müssen Sie Ihre Versicherung bei der Krankenkasse kündigen.

  1. Erstellen Sie ein Kündigungsschreiben und machen Sie in diesem speziellen Fall von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch. Damit können Sie Ihre Krankenversicherung in Deutschland mit verkürzter Frist beenden.
  2. Dafür benötigen Sie allerdings eine Abmeldebestätigung vom alten Wohnsitz, noch bevor der Umzug ins Ausland oder die Auswanderung ansteht.
  3. Senden Sie die Sonderkündigung mit den Anlagen an Ihre alte Krankenkasse. Lassen Sie sich den Eingang der Kündigung bestätigen.
  4. Denken Sie daran, im Ausland wieder zeitnah eine Krankenversicherung abzuschließen, damit bei Ihrem Versicherungsschutz keine Lücken entstehen.

Private Krankenversicherung wegen Umzug ins Ausland kündigen

Im Gegensatz zu einer gesetzlichen kann eine private Krankenversicherung unter Umständen auch bestehen bleiben, wenn Sie einen Umzug ins (europäische) Ausland planen. Die private Krankenkasse ist verpflichtet, auch dann jene Leistungen zu erbringen, die Sie in Deutschland in Anspruch hätten nehmen können. Informieren Sie Ihre private Krankenkasse rechtzeitig über den Umzug.

Wollen Sie Ihre Versicherung aufgrund eines Umzugs aber kündigen, weil Ihnen das Angebot an Ihrem neuen Wohnsitz besser gefällt, reichen Sie eine Sonderkündigung bei der Kasse ein. Legen Sie der Kündigung entsprechende Nachweise über den Umzug bei, zum Beispiel eine Abmeldebestätigung oder einen Arbeitsvertrag vom neuen Arbeitgeber, wenn Sie aus beruflichen Gründen ins Ausland ziehen.

Exkurs: Was passiert mit meiner Krankenversicherung nach einer Kündigung?

Sie können Ihre Krankenversicherung nur dann kündigen, wenn Sie bereits eine neue Versicherung in Aussicht haben, die sich nahtlos anschließt. Das hat mit der deutschen Versicherungspflicht zu tun.

Sollten Sie erwerbslos werden, läuft Ihre Krankenversicherung zunächst weiter. Für eine Dauer von vier Wochen besteht ein sogenannter „nachgehender Leistungsanspruch“, sodass sie weiterhin versichert sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie selbst gekündigt haben oder der Arbeitgeber die Entscheidung getroffen hat. Es ist einzig wichtig, dass Sie für den Bezug von Arbeitslosengeld I berechtigt sind.

Dieser Anspruch endet sofort mit der Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses. Für Personen, die auch nach diesem Monat keiner neuen Beschäftigung nachgehen, übernimmt die Agentur für Arbeit die Krankenkassenbeiträge, wenn ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht. Möglicherweise kommt auch infrage, beim Partner im Rahmen der Familienversicherung mitversichert zu werden.

Bei einer Abfindung zahlen Sie in der Regel weiterhin Ihre Krankenversicherungsbeiträge selbst. Erst wenn Sie auch Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, übernimmt die Agentur für Arbeit die Zahlungen.

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