Vorlage und Kündigungsservice: Gebäudeversicherung

Sie möchten Ihre Gebäudeversicherung kündigen? Wir haben für Sie eine kostenlose Vorlage zur Kündigung vorbereitet.

Das Muster können Sie kostenlos als PDF oder Word Datei herunterladen. Ergänzen Sie das Kündigungsschreiben mit den Angaben zu Ihrer Gebäudeversicherung und überprüfen Sie es genau, damit einer erfolgreichen Kündigung nichts im Weg steht.

Gebäudeversicherung kündigen: Das Wichtigste in Kürze

  • Mit einer Gebäudeversicherung soll der Hausbesitzer vor den finanziellen Folgen eines Schadenfalls, zum Beispiel bei Brand oder Wasserrohrbruch, geschützt werden. Es ist keine Pflichtversicherung.
  • Bei einem Eigentümerwechsel wird die bestehende Gebäudeversicherung auf den neuen Käufer überschrieben. Dieser kann die Versicherung dann entweder behalten oder sein Sonderkündigungsrecht wahrnehmen.
  • Eine Kündigung der Gebäudeversicherung wird von Experten erst dann als sinnvoll erachtet, wenn bereits eine neue abgeschlossen wurde, damit keine Versicherungslücke entsteht.
Sie wollen Ihre Gebäudeversicherung kündigen? Wir informieren Sie, was sie unbedingt beachten müssen.
Sie wollen Ihre Gebäudeversicherung kündigen? Wir informieren Sie, was sie unbedingt beachten müssen.

So kündigen Sie Ihre Gebäudeversicherung

Speziell bei Sachversicherungen wie der Gebäudeversicherung kam es in den vergangenen Monaten und Jahren zu einer starken Erhöhung der Beiträge. Das führt dazu, dass einige Kunden ihre Versicherung kündigen möchten. Eine Kündigung Ihrer aktuellen Gebäudeversicherung ist aber nur zu empfehlen, wenn Sie bereits eine neue Versicherung dieser Art besitzen und einen nahtlosen Übergang schaffen können. Ansonsten drohen Ihnen hohe Kosten, wenn ein Schadenfall am Haus eintritt und keine neue Versicherung abgeschlossen wurde.

Bei einem Eigentümerwechsel, zum Beispiel, wenn Sie ein neues Haus kaufen, übernehmen Sie zunächst die Wohngebäudeversicherung des vorherigen Besitzers, können dann aber außerordentlich kündigen und die Versicherung wechseln.

Sie können Ihre Gebäudeversicherung schriftlich kündigen. Die Kündigung sollte folgende Informationen enthalten:

  • Betreff mit „Kündigung der Gebäudeversicherung“
  • Vertrags- bzw. Versicherungsnummer
  • aktuelles Datum
  • Name und Anschrift
  • gewünschtes Kündigungsdatum

Senden Sie das Kündigungsschreiben dann per Post an Ihre Versicherung. Die Adresse finden Sie auf den Briefen, die Sie bisher von der Versicherung bekommen haben. Versenden Sie die Kündigung als Einschreiben mit Rückschein, erhalten Sie eine Empfangsbestätigung. Diese kann hilfreich werden, wenn der Vertragspartner anzweifelt, dass Sie die Kündigung fristgerecht eingereicht haben. Dabei gilt übrigens immer der Zeitpunkt, an dem das Schreiben bei der Versicherung eingegangen ist.

Gebäudeversicherung kündigen nach Hauskauf

Bevor Sie ein neues Haus kaufen, sollten Sie sich über den aktuellen Versicherungsstand der Immobilie informieren. Gibt es bereits eine Gebäudeversicherung? Wenn ja, wie hoch ist die Versicherungssumme und bei welchem Anbieter wurde die Versicherung abgeschlossen?

Gebäudeversicherung: Ablauf bei Hauskauf

Das Vertragsversicherungsgesetz (VVG) schreibt vor, dass eine bestehende Gebäudeversicherung bei Kauf zunächst an den neuen Besitzer übergeht. Damit soll verhindert werden, dass eine Versicherungslücke entsteht und der Käufer bei einem Schadenfall auf den Kosten sitzen bleibt. Doch Sie als neuer Besitzer können die alte Gebäudeversicherung auch außerordentlich kündigen. Sobald der Grundbucheintrag erneuert wurde, beginnt eine Frist von einem Monat. In dieser Zeit können Sie die alte Versicherung im Rahmen des Sonderkündigungsrechts kündigen. Ist die Frist verstrichen, bleibt Ihnen nur noch die ordentliche Kündigung, meist zum Ende des Versicherungsjahres.

Gebäudeversicherung kündigen nach Hausverkauf

Sie verkaufen Ihr Haus und machen sich Sorgen, was dann mit der Wohngebäudeversicherung passiert? Keine Sorge, die Versicherung muss vom neuen Besitzer zunächst übernommen werden. Informieren Sie ihn noch vor Unterzeichnung der Verträge über die bestehende Versicherung. Außerdem sollten Sie gemeinsam vereinbaren, wer die Beiträge für die Versicherung fortan übernimmt. In der Regel wird das mit dem Vertrag festgehalten.

Wurde der Verkaufsvertrag unterzeichnet und der Grundbucheintrag entsprechend geändert, müssen Sie Ihren bisherigen Versicherer über den Eigentümerwechsel informieren. Tun Sie das nicht oder zu spät, kann der Anbieter die Versicherung ebenfalls außerordentlich kündigen. Möchte der neue Eigentümer der Immobilie eine neue Gebäudeversicherung abschließen, muss er die bestehende Versicherung kündigen, da Sie nicht mehr der Vertragspartner sind.

Diese Frist gilt für die Kündigung von Wohngebäudeversicherungen

Wann kann ich eine Wohngebäudeversicherung kündigen? Die Kündigungsfristen für Versicherungen können nur schwer pauschalisiert werden, da die Versicherer individuelle Fristen in ihren Verträgen festlegen können. Handelt es sich um einen Jahresvertrag, der ohne Kündigung immer wieder verlängert wird, kann in der Regel mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Bei einer längeren Erstlaufzeit, zum Beispiel von zwei, drei oder fünf Jahren, verlängern sich auch die Kündigungsfristen der Gebäudeversicherungen.

Sonderkündigungsrecht Gebäudeversicherung

In bestimmten Fällen können Sie für Ihre Gebäudeversicherung eine außerordentliche Kündigung einreichen und die Versicherung somit außerhalb aller regulärer Fristen beenden, zum Beispiel bei einer Beitrags- bzw. Preiserhöhung.

Sonderkündigungsrecht einer Gebäudeversicherung haben Sie bei folgenden Gründen:

  • Verkauf der Immobilie
  • Eigentümerwechsel
  • Erhöhung der Beiträge (ohne Anpassung der Leistungen)

In dem speziellen Fall des Hauskaufs durch einen neuen Eigentümer geht die bestehende Gebäudeversicherung laut Versicherungsvertragsgesetz (VVG) mit über. Allerdings kann der Käufer die Versicherung danach im Rahmen des Sonderkündigungsrechts kündigen und bei einem anderen Anbieter neu abschließen.

Gebäudeversicherung kündigen durch Versicherer

Auch der Versicherer kann den Vertrag beenden, zum Beispiel nach einem Schadensfall oder Eigentümerwechsel. Dazu muss er sich ebenfalls an die im Vertrag vorgegebenen Regelungen, wie Form und Frist der Kündigung, halten. Bei einer ordentlichen Kündigung beträgt die Kündigungsfrist in den meisten Fällen drei Monate, bei der Sonderkündigung nur einen Monat.

Wenn die Gebäudeversicherung aufgrund einer Kündigung durch die Versicherung selbst beendet wird, sollten Sie auf das Kündigungsdatum achten. Bei einer Sonderkündigung wird überwiegend nicht erst zum Ende des Versicherungsjahres, sondern zum einem früheren Zeitpunkt gekündigt. Das sollten Sie beachten und möglicherweise direkt im Anschluss eine neue Gebäudeversicherung abschließen, nachdem für die bisherige eine Kündigung durch den Versicherer ausgesprochen wurde.

Was leistet eine Gebäudeversicherung?

Eine Gebäudeversicherung birgt als Sachversicherung den entsprechenden Schutz für die eigene Immobilie, die man entweder selbst bewohnt oder aber weiter vermietet. Es handelt sich dabei zwar nicht um eine Pflichtversicherung, jedoch sollten sich Immobilieneigentümer gut überlegen, ob man ohne den Versicherungsschutz auskommen möchte. Elementarschäden oder andere Schicksalsschläge können schnell sehr teuer werden.

Es werden hauptsächlich Schäden durch Brand, Sturm oder Rohrbrüche an Gebäudeteilen abgedeckt. Der Versicherungspartner zahlt dann notwendige Reparaturen und Ersatz.

Wichtig: Nicht versichert ist das private Eigentum wie Möbel oder Elektrogeräte. Dafür ist eine Hausratversicherung notwendig.

Einige Beispiele von Anbietern, bei denen eine Gebäudeversicherung abgeschlossen werden kann:

  • Adam Riese (w&w Gruppe)
  • Allianz
  • Domcura
  • GEV
  • Gothaer
  • Neodigital
  • VHV Versicherungen

Vorsicht: Gebäudeversicherungen zahlen in der Regel nur in Schadensfällen, die direkt das versicherte Haus betreffen. Bei Umwelteinflüssen wie Erdbeben oder Überschwemmungen kommt diese Versicherung oft nicht für die Kosten auf. Dabei handelt es sich um Elementarschäden. Diese können häufig entweder als Zusatztarif oder als gesonderte Versicherung abgeschlossen werden.

Vorsicht: Gebäudeversicherungen zahlen in der Regel nur in Schadensfällen, die direkt das versicherte Haus betreffen. Bei Umwelteinflüssen wie Erdbeben oder Überschwemmungen kommt diese Versicherung oft nicht für die Kosten auf. Dabei handelt es sich um Elementarschäden. Diese können häufig entweder als Zusatztarif oder als gesonderte Versicherung abgeschlossen werden.

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