Vorlage und Kündigungsservice: ADAC Rechtsschutzversicherung

Sie möchten Ihre ADAC Rechtsschutzversicherung kündigen? Wir haben für Sie eine kostenlose Vorlage zum Ausfüllen vorbereitet. Ergänzen Sie das Kündigungsschreiben mit den Angaben zu Ihrer ADAC Rechtsschutzversicherung. Kündigen Sie sicher zum nächstmöglichen Termin Ihren Versicherungsschutz und nutzen Sie dazu unseren Versandservice.

Die Vorlage können Sie kostenlos als PDF oder Word Datei herunterladen.

ADAC Rechtsschutzversicherung kündigen: Das Wichtigste in Kürze

  • Die ACAC Rechtsschutzversicherung umfasst vier Module, die Sie miteinander kombinieren können. Der Verkehr-, Privat-, Berufs- und Wohnrechtsschutz lässt sich um den Premiumschutz erweitern.
  • Die ADAC Rechtsschutz-Versicherung wird zunächst für die Dauer von einem Jahr geschlossen. Wenn Sie nicht fristgerecht kündigen, verlängert sich die Laufzeit um jeweils ein Jahr.
  • Die Kündigung des ADAC Rechtsschutz bedarf der Textform. Sie können also per Brief, Fax oder E-Mail kündigen.
Diese Punkte gilt es bei der Kündigung Ihrer ADAC Rechtsschutzversicherung zu beachten.
Diese Punkte gilt es bei der Kündigung Ihrer ADAC Rechtsschutzversicherung zu beachten.

ADAC Rechtsschutzversicherung kündigen

Um was handelt es sich bei der ADAC Rechtsschutzversicherung? Die ADAC Rechtsschutzversicherung besteht aus folgenden Bausteinen:

  • Verkehrs Rechtsschutzversicherung
  • Privat-Rechtsschutz
  • Berufs-Rechtsschutz
  • Wohn-Rechtsschutz.

Diese können Sie miteinander kombinieren und gegebenenfalls um den Premiumschutz erweitern.

Jetzt benötigen Sie Ihren ADAC Rechtsschutz nicht mehr und wollen kündigen. Sie fragen sich: Was muss ich bei einer Kündigung des ADAC Rechtsschutz beachtet?

  • Ihre Kündigung muss in Textform erfolgen.
  • Kündigungsmöglichkeiten: Sie können die ADAC Rechtsschutz Kündigung per Fax, Brief oder E-Mail versenden.
  • Den Vertragsservice des ADAC Rechtsschutz erreichen Sie unter der Faxnummer +49 89 76 76 69 05 und an diese senden Sie die Kündigung.
  • Wenn Sie den ADAC Rechtsschutz per Einschreiben mit Rückschein kündigen wollen, schicken Sie diese an die folgende Adresse: ADAC Versicherung AG, Hansastraße 19, 80686 München.

ADAC Rechtsschutz online kündigen – wie geht das?

Um den ADAC-Rechtsschutz online zu kündigen, müssen Sie sich gegebenenfalls bei Mein ADAC einloggen. Laut ADAC können im persönlichen Bereich papierlose Daten und Verträge bearbeitet werden.

Achtung: Für die Kündigung der Rechtsschutz-Versicherung findet sich auf der ADAC Website weder in der oberen, noch in der unteren Leiste der Website ein so genannter Kündigungsbutton (Stand Februar 2023). Mehr Infos zum Kündigungsbutton haben wir unten kurz zusammengefasst.

Wenn Sie Ihre ADAC Rechtsschutz Kündigung per E-Mail versenden wollen, schicken Sie diese an: rechtsschutz@adac.de

ADAC Rechtsschutz Kündigungsfrist

Ihre ADAC Rechtsschutz-Versicherung wird zunächst für die Dauer von einem Jahr geschlossen. Kündigen Sie nicht, verlängert sie sich um jeweils ein Jahr. Beim ADAC Rechtsschutz gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat vor dem Ende des laufenden Versicherungsjahres.

Das bedeutet: Die Kündigung muss der Versicherung bis dahin zugegangen sein.

Wann kann ich vorzeitig kündigen? Und wie ist dann die Kündigungsfrist? Sie können Ihre ADAC Rechtsschutz-Versicherung vorzeitig kündigen, wenn ein Rechtsschutzfall eingetreten ist und die Versicherung eine Entscheidung über den Rechtsschutz (Zusage oder Ablehnung) getroffen hat. Und sie muss dem ADAC Rechtsschutz innerhalb eines Monats zugegangen sein, nachdem Sie die Entscheidung erhalten haben. Die Kündigung wird dann zum Zeitpunkt wirksam, zu dem sie der Versicherung zugeht. Sie wollen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch am Ende des Versicherungsjahres wirksam wird? Dann müssen Sie dies im Kündigungsschreiben ausdrücklich mitteilen.

ADAC Rechtsschutz kündigen im Todesfall

Ein Angehöriger ist verstorben und Sie fragen sich: Kann ich den ADAC Rechtsschutz kündigen wegen Todesfall? Die Rechtslage sieht folgendermaßen aus: Der Versicherungsschutz besteht über den Tod der versicherten Person hinaus bis zum Ende der Versicherungsperiode. Voraussetzung: a) Die Prämie war am Todestag bezahlt. b) Der Vertrag wurde nicht aus sonstigen Gründen beendet. Wird der nächste fällige Beitrag bezahlt, dann bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Derjenige, der den Beitrag gezahlt hat oder für den gezahlt wurde, wird anstelle des Verstorbenen Versicherungsnehmer. Er kann innerhalb eines Jahres nach dem Todestag verlangen, dass der Versicherungsvertrag vom Todestag an beendet wird.

ADAC Rechtsschutz Kündigungsbutton

Was ist eigentlich ein Kündigungsbutton? Der seit Juli 2022 vorgeschriebene Kündigungsbutton ist eine Schaltfläche auf der Website des Anbieters, die leicht zu finden sein muss. Er trägt häufig Formulierungen wie „Vertrag kündigen“, „Verträge hier kündigen“ oder einfach nur „Kündigen“. Mit einem Klick darauf wird der Kündigungsvorgang eingeleitet. Es erscheint ein Formular, in das Sie die erforderlichen Angaben zu Ihrem Vertrag eingeben. Anschließend klicken Sie auf eine Bestätigungsschaltfläche. Sie trägt eine eindeutige Aufschrift wie „Jetzt kündigen“. Mit dem Klick auf diesen Button ist der Vertrag rechtskräftig gekündigt und Ihr Vertragspartner muss Ihnen auf elektronischem Weg eine Kündigungsbestätigung zukommen lassen.

Gut zu wissen: Für E-Mails können Sie eine Empfangs- oder Lesebestätigung anfordern. Ob Ihr Gegenüber diese allerdings abschickt oder eine solche Bestätigung vor Gericht hilfreich ist, ist unklar. Deshalb sollten Sie die Nachricht unbedingt in Ihrem Postausgang speichern. Alternativ können Sie die Nachricht inklusive Zieladresse und Sendezeitpunkt ausdrucken. Die Verbraucherzentrale rät: Lassen Sie sich die Kündigung unbedingt schriftlich bestätigen. Zum Beispiel mit der Formulierung: „Bitte bestätigen Sie mir binnen 14 Tagen den Erhalt der Kündigung sowie den Kündigungstermin.“

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