Vorlage und Kündigungsservice: Lebensversicherung

Sie möchten Ihre Lebensversicherung kündigen? Wir haben für Sie eine kostenlose Vorlage zur Kündigung vorbereitet, damit Sie schnell und ohne Aufwand Ihr persönliches Kündigungsschreiben erstellen können.

Das Muster können Sie kostenlos als PDF oder Word Datei herunterladen. Ergänzen Sie das Kündigungsschreiben mit den Angaben zu Ihrer Lebensversicherung und überprüfen Sie es genau, damit einer erfolgreichen Kündigung nichts im Weg steht.

Lebensversicherung kündigen: Das Wichtigste in Kürze

  • Lebensversicherungen dienen je nach Form als persönliche Altersvorsorge und/oder als finanzielle Absicherung für die Hinterbliebenen.
  • Wenn eine reine Risikolebensversicherung gekündigt wird, kommt es zu keiner Auszahlung.
  • Wer eine Kapitallebensversicherung kündigen und auszahlen lassen möchte, sollte unbedingt darauf achten, wie umfangreich die Abzüge und fälligen Steuern ausfallen. Das kann sonst schnell zum Verlustgeschäft werden.
Das müssen Sie tun, um Ihre Lebensversicherung zu kündigen.
Das müssen Sie tun, um Ihre Lebensversicherung zu kündigen.

Lebensversicherung kündigen

Was sollten Sie rund um eine mögliche Kündigung einer Lebensversicherung wissen und beachten?

Was muss ich tun, um eine Lebensversicherung zu kündigen?

Zunächst sollten Sie den Versicherungsvertrag noch einmal durchgehen und die jeweiligen Kündigungsbedingungen rund um mögliche Fristen oder weitere Bedingungen nachlesen. Danach sollten Sie in Ruhe abwägen, ob sich die Kündigung tatsächlich lohnt und ob Sie tatsächlich auf die zukünftige Absicherung verzichten möchten. Danach können Sie je nach gegebenen Möglichkeiten die Lebensversicherung kündigen.

Kann ich meine Lebensversicherung einfach durch Nichtzahlung der Beiträge kündigen?

Wir haben Ihnen die Fakten zu dieser Frage zusammengetragen:

  • Wenn Sie die Erstprämie gar nicht erst bezahlen, kommt kein Vertrag zustande. So können Sie eine Art “Widerruf” Ihrer Lebensversicherung veranlassen. Der Versicherungspartner (der Versicherer) tritt vom Vertrag zurück, da keine Zahlung eingegangen ist.
  • Für Folgeprämien gilt:
    • es erfolgen Mahnungen, wenn keine Beitragszahlung eingeht.
    • der Versicherungsschutz ist lediglich gewährleistet, wenn alle Beitragsraten beglichen sind.
    • Beitragsraten sind in den meisten Fällen zum 1. eines Monats fällig.

Vorsicht dieses Vorgehen könnte Folgen haben: Der Vertrag wird zwar gekündigt aber durch Nichteinhaltung des Vertrags sind dann eventuell angesparte Prämien weg und der Versicherungsschutz in der Zeit zwischen Nichtzahlung und endgültiger Kündigung nicht mehr gegeben.

Wie viel bekomme ich ausbezahlt, wenn ich eine Lebensversicherung kündige?

Das ist in den meisten Fällen die entscheidende Frage: Wie viel Geld bekommen Sie überhaupt ausgezahlt, wenn Sie Ihre Lebensversicherung kündigen? Das Zauberwort lautet hier: Rückkaufswert. Dieser Rückkaufswert hängt von mehreren Faktoren ab.

  • Bisher eingezahlt: Wie viel wurde bisher eingezahlt? 
  • Zinsen: Wie viele Zinsen konnten die veranlagten Teile bereits einbringen?
  • Laufzeit: Wie lange wurde schon eingezahlt? Wird überhaupt schon ein Plus erzielt oder sind die Anfangskosten und -gebühren noch zu hoch?
  • Stornokosten: Eine Kündigung ist mit meist empfindlich hohen Stornokosten verbunden. Allein diese können eine vorzeitig ausgezahlte Lebensversicherung zum Verlustgeschäft machen.

Kündigung nach verschiedenen Formen von Lebensversicherungen

Bei jeder Form von Lebensversicherung gibt es andere Dinge, auf die man rund um eine Kündigung achten sollte. Sehen wir uns daher die einzelnen Formen kurz genauer an.

Risikolebensversicherung kündigen

Eine Risikolebensversicherung ist die einfachste und zugleich klassische Form unter den Lebensversicherungen. Hier zahlt der Versicherungsnehmer regelmäßig ein. Im Todesfall zahlt die Versicherung einen vereinbarten Betrag an die Hinterbliebenen aus. Wenn eine bestimmte Laufzeit vereinbart wurde und der Versicherungsnehmer noch lebt, erfolgt keine Auszahlung.

  • Anbieterwechsel: Wenn man bei einer anderen Versicherungsgesellschaft ein besseres Angebot findet, kann man die bestehende Risikolebensversicherung kündigen und beim neuen Anbieter einen neuen Vertrag abschließen.
  • Beitrag nicht mehr leistbar: Wenn man sich die regelmäßigen Beiträge nicht mehr leisten will oder kann, kann das ebenfalls ein Grund sein, die Risikolebensversicherung zu kündigen.
  • Absicherung nicht mehr nötig: Im besten Fall können sich die familiären Finanzen so gut entwickeln, dass die Hinterbliebenen auch ohne diese Lebensversicherung problemlos abgesichert sind. Auch dann kann es sinnvoll sein, die Versicherung zu kündigen.

Die Kündigung fällt bei einer Risikolebensversicherung vergleichsweise einfach aus. Diese Versicherungen können üblicherweise jederzeit zum Ende des aktuellen Abrechnungszeitraum, sprich zum Ende des Monats, Quartals oder Jahres gekündigt werden.

Ausgezahlt wird hier im Falle einer Kündigung jedoch gar nichts.

Kapitallebensversicherung kündigen

Eine Kapitallebensversicherung verbindet die klassischen Leistungen einer Lebensversicherung mit einer speziellen Sparform. Zusätzlich zum Versicherungsbeitrag zahlt der Versicherungsnehmer hier auch eine Spar-Komponente mit ein. Dieser Sparanteil wird in festverzinsliche Anlageformen investiert. Im Todesfall werden die vereinbarte Versicherungsleistung und der Sparbetrag ausbezahlt. Wenn man den vereinbarten Zeitraum überlebt, gibt es hier – im Gegensatz zur reinen Risikolebensversicherung – die Auszahlung des Sparbetrags inklusive Zinsen. In manchen Fällen bringt das Investieren in eine derartige Versicherung auch steuerliche Vorteile.

Sofern es im Vertrag nicht anders vereinbart ist, kann man auch eine Kapitallebensversicherung vorzeitig kündigen. Dabei kommt es auch zu einer Auszahlung. Man muss allerdings mit teils empfindlichen Abzügen rechnen. Auch mögliche Steuervorteile aus der bisherigen Investition können dabei wieder fällig werden.

Fondsgebundene Lebensversicherung kündigen

Bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung handelt es sich im Wesentlichen ebenfalls um eine Kapitallebensversicherung. Hier wird der Sparanteil jedoch in Investmentfonds investiert. Anders als bei der klassischen Kapitallebensversicherungen gibt es dadurch keine festen Zinsen und damit die Chance auf höhere Erträge. Im direkten Gegenzug bringt das allerdings auch das Risiko von Kursverlusten mit sich. Wenn man eine fondsgebundene Lebensversicherung kündigen möchte, sollte man daher auch auf den aktuellen Kurswert achten.

Sonderfall: Alte Lebensversicherungen kündigen

Versicherungsverträge, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, können als steuerfreie Altverträge zählen. Wenn man dabei die Mindestlaufzeit von 12 Jahren einhält, kann man den Rückkaufwert steuerfrei auszahlen lassen. Im Fall von Verträgen, die nach dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, müssen nur 50% des Gewinns versteuert werden. Vorausgesetzt, der Vertrag läuft schon länger als 12 Jahre und die Person ist über 60 Jahre alt. Bei Verträgen ab 2012 erhöht sich dieses Alter auf 62 Jahre.

Sonderfall: Widerruf einer Lebensversicherung

Wer eine ältere Lebensversicherung hat und mit dieser womöglich unzufrieden ist, sollte den Vertrag überprüfen lassen und über einen Widerruf nachdenken. In vielen Verträgen, die ab den 1990ern bis ins Jahr 2007 abgeschlossen wurden, findet sich ein Formfehler, der eine Rückabwicklung möglich machen kann. Für diesen Schritt sollten Sie sich jedoch unbedingt professionelle rechtliche Beratung einholen.

Kündigungsfristen bei Lebensversicherungen

Die tatsächliche Kündigungsfrist wird bei jeder Lebensversicherung im Vertrag geregelt. Laut Gesetz muss die Frist jedoch zwischen einem und drei Monaten liegen. Die Frist bezieht sich jeweils auf das Ende des aktuellen Verrechnungszeitraums je nachdem, ob man monatlich, quartalsweise oder jährlich einzahlt. Eine häufige Formulierung ist das „Kündigung bis 6 Wochen zum Quartalsende“.

Eine Kündigungsfrist von 6 Monaten ist dabei nicht rechtens.

Lebensversicherung online kündigen

Mittlerweile braucht es keinen eingeschriebenen, unterzeichneten Brief mehr. So kann eine Lebensversicherung auch per E-Mail oder online mithilfe eines Formulars gekündigt werden.

Lebensversicherung kündigen im Todesfall

Wenn der Versicherungsnehmer stirbt, endet der Versicherungsvertrag automatisch. Es gilt jedoch in den vielen Fällen eine Meldefrist von 24 bis 72 Stunden, in der der Todesfall an die Versicherung gemeldet werden muss. Zunächst reicht in den meisten Fällen eine kurze telefonische Information. Für die tatsächliche Auszahlung benötigen die Hinterbliebenen den Originalvertrag und die Sterbeurkunde.

Alles rund um Lebensversicherungen und deren Kündigung

Bevor wir uns der Kündigung widmen, klären wir zunächst kurz, was eine Lebensversicherung überhaupt ist und welche Formen es davon gibt.

Was ist eine Lebensversicherung?

Grundsätzlich geht es bei einer Lebensversicherung um einen Vertrag zwischen einem Versicherungsnehmer und einem Versicherer. Der Nehmer zahlt regelmäßig in die Versicherung ein. Wenn der Nehmer sterben oder je nach Vertrag an einer bestimmten, schweren Krankheit leiden sollte, zahlt die Versicherung an den Nehmer oder die jeweiligen Begünstigten aus.

Welche Formen von Lebensversicherungen gibt es?

Bei Lebensversicherungen unterscheidet man zudem zwischen verschiedenen Arten. Die häufigsten Varianten sind die Risikolebensversicherungen und die Kapitallebensversicherungen. Doch auch Rentenversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen und Dread-Disease-Versicherungen zählen zu den Formen von Lebensversicherungen.

Unter welchen Voraussetzungen wird die Lebensversicherung ausgezahlt?

Wann tatsächlich ausbezahlt wird, hängt stark von der Art der Versicherung ab. Üblicherweise geschieht das jedoch unter folgenden Voraussetzungen:

  • Todesfall: Wenn der Versicherungsnehmer verstirbt, wird eine vereinbarte Versicherungssumme an die Begünstigten ausgezahlt.
  • Laufzeitende: Sollte eine bestimmte Laufzeit vereinbart sein und der Nehmer am Ende noch leben, gibt es bei einer Kapitallebensversicherung zum Ende der Laufzeit eine Auszahlung.
  • Kündigung: Wer seine Lebensversicherung vorzeitig kündigt, kann ebenfalls Geld ausbezahlt bekommen. Je nach Vertrag können hier jedoch hohe Stornokosten oder ähnliche Gebühren den Auszahlungsbetrag so stark mindern, dass man ein Minusgeschäft macht.

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