Vorlage und Kündigungsservice: Abo Kündigung

Sie möchten ein Abo kündigen? Wir haben für Sie eine kostenlose Vorlage zum Ausfüllen vorbereitet. Ergänzen Sie das Kündigungsschreiben ganz individuell mit den Angaben zu Ihrem Abo. Beenden Sie sicher zum nächstmöglichen Termin Ihr Abonnement und nutzen Sie dazu unseren Versandservice.

Die Vorlage können Sie kostenlos als PDF oder Word Datei herunterladen.

Abo kündigen: Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einem Abo handelt es sich nicht um eine einmalige Leistung, sondern ein sogenanntes „Dauerschuldverhältnis“. Dabei erhalten Sie regelmäßig ein bestimmtes Produkt oder Leistung eines Anbieters, für das bezahlen müssen. 
  • Dabei wird zu Vertragsbeginn eine Mindestlaufzeit vereinbart. Diese liegt bei den meisten Abos zwischen drei und 24 Monaten. Meistens können Sie Erst zum Ende dieser Laufzeit Sie das Abo beenden.
  • Je nach Vertragskonditionen kann ein Abo schriftlich per Post, Fax, oder E-Mail, aber auch online über die Webseite gekündigt werden.
Sie möchten ein Abo kündigen? Wir zeigen Ihnen wie.
Sie möchten ein Abo kündigen? Wir zeigen Ihnen wie.

So kündigen Sie Ihr Abo

Ein Abonnement (kurz Abo) ist eine besondere Art von Vertrag, bei der Sie als Abonnent für einen gewissen Zeitraum dauerhaft Leistungen eines Anbieters erhalten. Rechtlich spricht man dabei von einem „Dauerschuldverhältnis“, da es sich nicht um eine einmalige Leistung handelt.

Abos sind immer an bestimmte Laufzeiten gebunden. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um monatliche oder jährliche Mindestlaufzeiten. Diese bestimmen dann auch die Kündigungsfrist, wenn Sie das Abo kündigen möchten.

Heutzutage gibt es unzählige Abos in verschiedenen Themenbereichen, u.a.:

  • Zeitungen und Magazine (sowohl Print als auch digital)
  • Streaming (z.B. Netflix, Amazon, Sky usw.)
  • Lebensmittel (z.B. Pralinen, Getränke, Kochboxen usw.)
  • Blumen
  • Bücher
  • Verkehrsmittel (z.B. BahnCard oder Monatskarte usw.)
  • u.v.m.

Wie kann ich mein Abo kündigen?

Auf welche Weise die Kündigung beim Abo-Partner eingehen muss, ist klar in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und in Ihren Vertragsunterlagen geregelt. Dort wird meistens von einer „Kündigung in Textform“ gesprochen. Dann können Sie das Kündigungsschreiben als Text sowohl per Post oder Fax, aber auch per E-Mail senden. Die “Textform” schließt lediglich eine mündliche Kündigung also z.B. telefonisch aus.

Wird eine „Kündigung in Schriftform“ vorausgesetzt gelten allerdings andere Regeln. Dann muss im Normfall ein unterschriebener Brief vorliegen. Diesen können Sie auch per Fax einreichen.

In einigen Fällen können Sie auch telefonisch kündigen. Hierbei sollten Sie aber vorsichtig sein, da versprochene Bestätigungen am Telefon laut vielen Verbrauchern in der Vergangenheit nicht immer eingehalten wurden.

In den AGBs der einzelnen Anbieter sind aber häufig Alternativen geregelt, wie die Kündigung per E-Mail oder auch über einen Kündigungsbutton auf der Webseite eingereicht werden kann. Dieser Button muss übrigens laut Gesetz vorhanden sein. Doch dazu mehr im Abschnitt unter „Abo online kündigen“.

Warum also noch per Brief kündigen, wenn es doch scheinbar schnellere und unkompliziertere Wege gibt? Bei den Online-Varianten erhalten Sie oft keine Kündigungsbestätigung und damit auch keine Rückmeldung darüber, ob die Kündigung eingegangen ist bzw. bearbeitet wird. Das ist aber wichtig, wenn es darum geht, ob die Kündigungsfrist eingehalten wurde oder nicht.

Wenn Sie dagegen die Kündigung als Einschreiben mit Rückschein per Post versenden, erhalten Sie immer einen Nachweis, dass der Brief an die Adresse zugestellt wurde. Bei einem Fax lassen Sie sich das Sendeprotokoll ausdrucken. Kommt es zu einem Streit mit dem Anbieter, ob fristgerecht gekündigt wurde oder nicht, können Sie so eindeutig beweisen, wann die Kündigung eingegangen ist. Diese Möglichkeit bleibt ihnen bei der elektronischen Variante in der Regel verwehrt.

Für eine Kündigung in Text- oder Schriftform benötigen Sie ein Kündigungsschreiben. Erwähnen Sie in dort folgende Informationen:

  1. Ihren Namen und Ihre Anschrift
  2. das aktuelle Datum
  3. das gewünschte Kündigungsdatum – fristgerecht berechnet
  4. ob es sich um eine ordentliche oder eine außerordentliche Kündigung handelt
  5. die Bitte um eine (schriftliche) Kündigungsbestätigung
  6. Ihre Vertrags- oder Kundennummer für die eindeutige Zuordnung
  7. ggf. Ihre Unterschrift (elektronisch generiert ist ebenso gültig außer es wird explizit eine eigenhändige Unterschrift verlangt)

Wer ist mein Abo-Vertragspartner?

In der Regel schließen Sie ein Abonnement direkt beim Anbieter ab. Das gilt zum Beispiel für Streaming-Abos wie Netflix oder Amazon. Dann ist dieser auch Ihr Vertragspartner, an den Sie sich bei Fragen zum Abonnement oder bei einer Kündigung wenden können.

In einigen Fällen werden allerdings Drittanbieter Vertragspartner und nicht die Anbieter selbst. Das ist etwa bei Zeitungsabos oder auch bei zusätzlichen Optionen zum eigentlichen Vertrag häufig der Fall. Also immer Augen auf: Es werden oft z.B. Abonnements für Printzeitungen über Vertriebsfirmen abgeschlossen und nicht über den Verlag selbst.

Wenn Sie bei gewissen Verträgen, zum Beispiel im Bereich Mobilfunk, optionale Dienste wie eine Handyversicherung oder ein Antivirusprogramm buchen, schließen Sie meistens auch einen neuen Vertrag mit dem jeweiligen Anbieter ab. Hier müssen Sie dann darauf achten, Ihre Kündigung korrekt zu adressieren und diese auch zu den richtigen Bedingungen einzureichen.

Wenn Sie sich unsicher sind, wer der zuständige Ansprechpartner ist, überprüfen Sie Ihre Vertragsunterlagen. Diese haben Sie bei Abschluss des Abonnements bekommen und enthalten den Vertragspartner sowie dessen Anschrift.

Kündigungsfrist bei Abonnements

Wann kann man Abonnements kündigen? Das hängt von der individuellen Kündigungsfrist ab, der Sie bei Abschluss des Abos zugestimmt haben. In den meisten Fällen haben Abos eine der folgenden Laufzeiten:

  • ein Monat
  • drei Monate
  • 12 Monate
  • 24 Monate
  • auf unbestimmte Zeit

Wurde sich auf eine bestimmte Erstlaufzeit geeinigt, kann das Abo im Normalfall erst zu deren Ende gekündigt werden. Das bedeutet bei einer Mindestvertragslaufzeit von drei Monaten etwa, dass erstmalig zum Ende der 12 Wochen gekündigt werden kann. Bei solch einer kurzen Laufzeit gilt häufig eine Kündigungsfrist von nur einem Monat oder sogar weniger. In unserem Beispiel von drei Monaten Laufzeit müsste dann spätestens nach dem zweiten Abo-Monat die Kündigung eingereicht worden sein.

Bei einem Abo auf unbestimmte Zeit gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat. Das ist gesetzlich im BGB unter § 309 (9) geregelt und wurde erst im Sommer 2022 reformiert. Dieser Fall tritt zum Beispiel ein, wenn das Abo nach der Erstlaufzeit nicht gekündigt und der Vertrag dann verlängert wurde.

Einige Anbieter ermöglichen eine vorzeitige Kündigung noch während der Erstlaufzeit. Dann können allerdings hohe Kündigungsgebühren anfallen.

Ordentliche Kündigung Abo

Eine ordentliche Kündigung ist die Beendigung des Abos durch den Abonnenten selbst oder den Anbieter im Rahmen der Kündigungsfrist. Das nennt man auch „fristgerechte Kündigung“. Dafür ist auch keine Angabe von Gründen notwendig. Wichtig ist lediglich, die korrekte Frist und Form der Kündigung zu beachten.

Außerordentliche Kündigung Abo

Bei einer außerordentlichen Kündigung hingegen wird das Abo unabhängig vorgegebener Fristen beendet, weil ein wichtiger Grund vorliegt. In den meisten AGB wird genau definiert, unter welchen Bedingungen der Abonnent von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen kann. Nutzt er dieses kann er vorzeitig das Abo kündigen.

Manchmal wird aber auch nur auf die gesetzlichen Bestimmungen verwiesen. Laut § 313 und 314 des BGB kommt eine außerordentliche Kündigung infrage, wenn sich die Rahmenbedingungen des Abovertrags geändert haben. Beispiele dafür sind Preiserhöhungen oder nicht erbrachte Leistungen des Anbieters.

Auch ein Umzug kann ein Grund für eine Sonderkündigung sein. Beispiel: Sie haben ein Abo in einem Fitnessstudio abgeschlossen und sind innerhalb der Nutzungsdauer umgezogen. Wenn sich das Fitnessstudio nun in nicht zumutbarer Entfernung vom neuen Wohnsitz befindet und auch kein anderes derselben Kette in der Nähe befindet, dann haben Sie eine Grund außerordentlich zu kündigen. Genauso verhält es sich, wenn Sie ins Ausland umziehen möchten und das Abo Ihrer Fernsehzeitschrift wird in das jeweilige Land nicht zugestellt. Hier haben Sie auch meist das Recht außerordentlich zu kündigen.

Die Kündigung muss auch in diesem Fall in der vom Anbieter geforderten Form eingereicht werden. Kommt es zur außerordentlichen Kündigung gelten dann gesonderte Kündigungsfristen oder diese werden ganz ausgesetzt. Sprechen Sie sich dazu immer mit Ihrem Abo-Anbieter ab.

So gelingt die außerordentliche Abo-Kündigung: Reichen Sie mit der Sonderkündigung direkt entsprechende Nachweise ein, die den wichtigen Grund belegen. Bei einem Umzug kann das beispielsweise die Kopie des neuen Mietvertrags oder die Meldebescheinigung sein. Der Vertragspartner ist allerdings berechtigt, weitere Nachweise dafür zu verlangen, um das Anliegen vollumfänglich zu prüfen. 

Abo kündigen im Todesfall

Wenn Sie als Angehörige den Nachlass einer verstorbenen Person verwalten, kommt auch die Kündigung sämtlicher Verträge auf Sie zu. Das gilt auch für Abos. Häufig zeigen sich die Anbieter bei einem Todesfall sehr kulant und gewähren ein Sonderkündigungsrecht mit verkürzter Kündigungsfrist.

Damit der Sonderfall geprüft werden kann, sollten Sie Ihrer Kündigung gleich zu Beginn die notwendigen Dokumente beilegen. Das kann zum Beispiel eine Sterbeurkunde sein oder ein anderer Nachweis, dass Sie den Nachlass der verstorbenen Person verwalten dürfen.

Wann ist eine Abo-Kündigung nicht unbedingt notwendig?

Einige wenige Abos sind zeitlich befristet und müssen aus diesem Grund nicht gekündigt werden, man kann sie auslaufen lassen ohne mit zusätzlichen Kosten rechnen zu müssen. Ob das so möglich ist, muss aber klar in den Vertragskonditionen geregelt sein.

Achtung: Nur weil eine Laufzeit endet, ist nicht automatisch das Abo beendet. In vielen Fällen verlängert sich der Vertrag nach Ende der Erstlaufzeit automatisch. Sollte es zu einer Verlängerung kommen, dann müssen Sie allerdings die Möglichkeit eingeräumt bekommen, monatlich zu kündigen.

Eine Alternative zur Kündigung ist es, das Abo zu pausieren bzw. auszusetzen. Die Option wird häufig bei Verträgen mit längerer Laufzeit, etwa 12 oder 24 Monaten, angeboten. Beliebt ist es besonders bei Abos im Fitnessstudio, wenn man für eine gewisse Zeit nicht Trainieren kann. Dann entfällt in diesem Zeitraum der Mitgliedsbeitrag. Die pausierte Zeit wird dann aber in der Regel auf die restliche Laufzeit angerechnet.

Abo online kündigen

Mittlerweile lassen sich viele Abos auch online und nicht nur mehr schriftlich per Post oder per E-Mail kündigen. Das ist für Unternehmen, die Leistungen anbieten welche man online buchen kann, sogar gesetzlich zur Pflicht geworden. Bis Juli 2022 mussten diese einen sogenannten „Kündigungsbutton“ einführen, also eine Möglichkeit auf der Webseite, über die Kunden unkompliziert online kündigen können. Der Button sollte dabei leicht und ohne Login zugänglich sein. Außerdem müssen Sie im Nachgang eine Kündigungsbestätigung per E-Mail erhalten.

Haben Sie ein Abo über eine App auf Ihrem Smartphone abgeschlossen, können Sie Ihre Käufe auch auf diese Weise verwalten. Android-Nutzer nutzen dafür den Google Play Store, das Abo am iPhone über den Apple App Store zu kündigen, geht allerdings nicht. Oft kann man in der App selbst über die Einstellungen das Abo kündigen.

Um ein Abo bei Apple zu kündigen, rufen Sie die Einstellungen des iPhones auf und wählen die Fläche mit Ihrem Namen aus. Es öffnet sich eine Seite, über die Sie zu Ihren Abonnements gelangen und dort das jeweilige Abo auswählen, das Sie kündigen möchten. Hier können Sie auch jederzeit den Status Ihres Abo einsehen.

Ähnliche Kündigungsvorlagen