Vorlage und Kündigungsservice: LichtBlick

Sie möchten LichtBlick kündigen? Wir haben für Sie eine kostenlose Vorlage zum direkt Ausfüllen vorbereitet. Ergänzen Sie das Kündigungsschreiben mit den Angaben zu Ihrem LichtBlick Vertrag. Beenden Sie sicher zum nächstmöglichen Termin Ihren Vertrag mit LichtBlick und nutzen Sie dazu unseren Versandservice.

Die Vorlage können Sie kostenlos als PDF oder Word Datei herunterladen.

Kündigung Ihres LichtBlick Energievertrags: Das Wichtigste in Kürze

  • Ihre Strom- und Gasverträge bei LichtBlick kündigen Sie ganz einfach zum Ende der Laufzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist von einem Monat.
  • Bei einem flexiblen Tarif sind Sie nicht an feste Laufzeiten gebunden und haben die Möglichkeit, Ihren Vertrag monatlich zu beenden.
  • Sie können schriftlich per Post oder E-Mail, aber auch online über das Kundenportal sowie den Kündigungsbutton auf der Website kündigen.
Wir helfen Ihnen bei Ihrer Kündigung Ihres LichtBlick Vertrags.
Wir helfen Ihnen bei Ihrer Kündigung Ihres LichtBlick Vertrags.

LichtBlick Kündigungsfrist — diese Frist gilt für LichtBlick Energieverträge

In der Regel gilt für alle LichtBlick Verträge: 1 Monat Kündigungsfrist zum Ende der Laufzeit. Bei einem flexiblen Vertrag können Sie jederzeit monatlich kündigen. Prüfen Sie dafür also auch Ihre eigenen Vertragsunterlagen und die dort festgehaltenen Konditionen. Denn es sind möglicherweise individuelle Regelungen für die Frist, in der Sie bei LichtBlick kündigen können, vereinbart worden.

Erstellen Sie ein Kündigungsschreiben mit Ihren persönlichen Vertragsdaten und den Wunsch nach Kündigung. Denken Sie daran, den gewünschten Kündigungszeitpunkt anzugeben und um eine Bestätigung Ihres Schreibens zu bitten.

An welche Adresse von Lichtblick muss ich meine Kündigung schicken? Richten Sie Ihr Schreiben an diese Anschrift, um postalisch zu kündigen:

LichtBlick SE
Klostertor 1
20097 Hamburg

Bei dieser Variante erhalten Sie dann eine schriftliche Bestätigung über den Eingang Ihrer Kündigung, wenn Sie diese als Einschreiben mit Rückschein versenden. Dann muss ein Mitarbeiter von LichtBlick vor Ort den Empfang bestätigen und den Rückschein unterschreiben. Dieser wird dann an Sie zurückgeschickt.

Statt der Kündigung per Post haben Sie auch die Möglichkeit, diese auf der Website unter www.lichtblick.de einzureichen. Dazu nutzen Sie entweder den Kündigungsbutton am Ende der Seite oder die Option, den Vertrag über das eigene Kundenportal zu beenden. Dieses finden Sie auch unter lichtblick.de und der Schaltfläche „Mein Konto“ oben rechts.

Auf einen Blick: LichtBlick Energie kündigen

Die „LichtBlick SE“ ist einer der größten deutschen Stromanbieter mit Sitz in Hamburg. Dieser wirbt insbesondere für nachhaltige Strom- und Gasverträgen. Darüber hinaus können auch Angebote für Solaranlagen, Wärmepumpen und Ladegeräte für E-Autos eingeholt werden. Die Produktpalette von LichtBlick umfasst Tarife sowohl für Privat- als auch für Geschäftskunden.

Wollen Sie Ihren Vertrag mit LichtBlick kündigen? Dann beachten Sie die jeweilige Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist, die in Ihrem Vertrag festgehalten wurde. Erst nach Ablauf der Erstlaufzeit (in der Regel 12 oder 24 Monate) können Sie den Vertrag mit LichtBlick ordentlich kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt dann vier Wochen.

LichtBlick online kündigen — wie geht das?

Am Ende der Website unter lichtblick.de finden Sie einen Kündigungsbutton, über den Sie Ihren Vertrag mit LichtBlick online beenden können. Wenn Sie „Vertrag kündigen“ anklicken, werden Sie zu einem Kontaktformular weitergeleitet. Geben Sie dort die Details zur Kündigung und Ihre Daten ein. Anschließend können Sie mit „Kündigungsabsicht abschicken“ den Vorgang bestätigen.

Auch über das LichtBlick-Kundenportal lassen sich Verträge kündigen. Loggen Sie sich dafür über die Schaltfläche „Mein Konto“ auf der Website ein und navigieren Sie zu Ihren Vertragsdaten. Dort finden Sie die Möglichkeit zur Kündigung.

Als dritte Möglichkeit für eine papierlose Kündigung steht Ihnen der elektronische Weg per E-Mail zur Verfügung. Schicken Sie Ihr Kündigungsschreiben einfach an die Adresse info@lichtblick.de. Wenn Sie per E-Mail kündigen, sollten Sie LichtBlick um eine Bestätigung Ihrer Kündigung bitten.

LichtBlick Sonderkündigungsrecht

Lichtblick Sonderkündigungsrecht bei Umzug

Bei besonderen Umständen kann man LichtBlick Verträge auch außerordentlich und damit ohne Einhaltung der regulären Kündigungsfrist beenden. Von Ihrem Sonderkündigungsrecht können Sie allerdings nur in ausgewählten Fällen Gebrauch machen:

  • wenn sich der Beitrag erhöht ohne, dass sich die Leistungen anpassen
  • Vertragskonditionen verändert werden
  • vereinbarte Leistungen nicht erbracht werden

Ein Umzug als solcher ist kein Grund für eine Sonderkündigung. Ist es allerdings nicht möglich, den bestehenden LichtBlick Strom oder Gas Vertrag mit an die neue Adresse zu nehmen, haben Sie das Recht auf eine außerordentliche Kündigung. Das ist häufig bei einem Umzug ins Ausland oder in eine Pflegeeinrichtung der Fall.

Wenden Sie sich in einem solchen Fall direkt über das Kundenportal an LichtBlick, um Ihren Vertrag aufgrund des Umzugs zu kündigen. Dort können Sie entsprechende Nachweise einreichen, die anschließend vom Anbieter geprüft werden. Solche Nachweise können etwa eine neue Meldebescheinigung oder Wohnungs-geber-bescheinigung sein.

Lichtblick Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung

Der Preis Ihres Vertrages wurde erhöht, sodass Sie nun bei LichtBlick kündigen wollen? Zusammen mit der Preiserhöhung hat der Anbieter Sie auch über Ihr Sonderkündigungsrecht informiert, entweder per Post oder per E-Mail. Dort ist schriftlich genau festgehalten, bis wann Sie sich an LichtBlick wenden müssen, um den Tarif beenden zu können. Eine allgemeine Frist für diese Fälle ist in den Geschäftsbedingungen nicht vorgesehen. 

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