Vorlage und Kündigungsservice: Postbank SparCard

Sie möchten Ihre SparCard bei der Postbank kündigen? Wir haben für Sie eine kostenlose Vorlage zur Kündigung vorbereitet.

Das Muster können Sie kostenlos als PDF oder Word Datei herunterladen. Ergänzen Sie das Kündigungsschreiben mit den Angaben zu Ihrer Postbank SparCard und überprüfen Sie es genau, damit einer erfolgreichen Kündigung nichts im Weg steht.

Postbank SparCard kündigen: Das Wichtigste in Kürze

  • Das Sparkonto bei der Postbank wird „SparCard“ genannt und dient zur flexiblen Verwahrung von Guthaben. Mit einem Girokonto buchen Sie die gewünschten Beträge auf das oder von dem Sparkonto.
  • Die Postbank SparCard können Sie mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Dafür müssen Sie ein entsprechendes Schreiben erstellen und es entweder per Post senden oder es vor Ort in Ihrer Filiale abgeben.
  • Geben Sie in Ihrer Kündigung unbedingt ein Referenzkonto an, damit die Bank nach der Kündigung Ihr restliches Guthaben übertragen kann.
So kündigen Sie Ihre Postbank SparCard.
So kündigen Sie Ihre Postbank SparCard.

Postbank SparCard kündigen

Das kann die SparCard der Postbank

Ein Postbank Sparkonto – die Postbank SparCard – ermöglicht es Ihnen, Ihr angespartes Guthaben bequem auf ein separates Konto umzubuchen oder auch von dort auf Ihr Girokonto zu transferieren. Für die SparCard benötigen Sie also zunächst ein Postbank Girokonto. Die Postbank ist eine Niederlassung der Deutsche Bank AG.

Auf Ihre SparCard können Sie von unterwegs zwar über das Online-Banking zugreifen, allerdings keine Abbuchungen vom Geldschalter oder Überweisungen tätigen. Dafür müssen Sie dann Ihr Girokonto nutzen. Pro Monat können Sie maximal 2.000 Euro zwischen den einzelnen Konten bewegen.

Und so wird die SparCard gekündigt

Wenn Sie Ihr SparCard Konto bei der Postbank kündigen möchten, müssen Sie in der Regel eine Kündigungsfrist von drei Monaten beachten. Außerdem sollten keinen offenen Zahlungen oder Überweisungen ausstehen. Sie können das Guthaben auf dem Sparkonto schon zuvor auf das Postbank Girokonto oder ein anderes Referenzkonto übertragen. Alternativ hinterlassen Sie entsprechende Anweisungen in Ihrer Kündigung.

Exkurs: Sie haben den Wunsch, sich Ihr Sparguthaben bereits vor den drei Monaten Kündigungsfrist auszahlen zu lassen? Das ist auf Antrag bei der Postbank möglich, allerdings fallen dann sogenannte Vorschusszinsen an, wenn Sie die SparCard vorzeitig kündigen möchten. Die Postbank kann laut AGB allerdings auf die Zinsen verzichten, insbesondere dann, wenn eine „wirtschaftliche Notlage“ des Kontoinhabers vorliegt.

Das Kündigungsschreiben muss die Informationen zu dem Sparkonto enthalten, das Sie auflösen möchten – das heißt IBAN, BIC und Namen des Kontoinhabers. Darüber hinaus ist die Angabe eines Referenzkontos notwendig. Das muss nicht zwingend das Postbank Girokonto sein, aber die Angabe eines Kontos ist wichtig, damit die Bank weiß, wohin Restguthaben überwiesen werden soll. Von diesem Referenzkonto können allerdings auch Gebühren eingezogen werden, die bei der Auflösung der Postbank SparCard möglicherweise anfallen.

Sie können nun entscheiden, ob Sie die Kündigung der SparCard per Post einreichen oder direkt vor Ort in Ihrer Postbank Filiale persönlich abgeben möchten. Als Adresse für den Postweg nutzen Sie am besten die Anschrift Ihrer Postbank der Region. Diese finden Sie, zusammen mit Ihrem Ansprechpartner, auf Ihren Vertragsunterlagen.

Als zentrale Postanschrift und Alternative, falls Sie die Adresse Ihrer persönlichen Filiale nicht kennen, steht Ihnen für die Kündigung der SparCard folgende Anschrift zur Verfügung:

Postbank Bonn
Postfach 40 00
53105 Bonn

Lassen Sie sich die Kündigung schriftlich bestätigen — das gilt sowohl für die Kündigung per Post als auch für die persönliche. Damit erhalten Sie einen wichtigen Nachweis, dass das Schreiben bei der Postbank eingegangen ist und bearbeitet wird. Das kann insbesondere dann wichtig werden, wenn es um die Einhaltung der Kündigungsfrist geht. Verschicken Sie die Kündigung per Post, können Sie für diesen Nachweis auch das Einschreiben mit Rückschein wählen.

Hinweis: Eine Faxnummer steht für die Kündigung der SparCard nicht zur Verfügung. 

Kann ich die SparCard per E-Mail kündigen?

Sie können alle Verträge online beenden, die laut Kündigungsbedingungen die Textform erlauben. Dann ist nämlich nicht zwingend Ihre Unterschrift notwendig. Kontoauflösungen fallen allerdings in der Regel unter Kündigungen, die eine Schriftform erfordern. Dafür benötigen Sie also ein Kündigungsschreiben, das Sie der Bank entweder per Post zusenden oder persönlich übergeben. Eine Kündigung des Sparkontos per E-Mail ist nicht möglich.

Die Postbank setzt in ihren AGB lediglich die Textform voraus, um eines ihrer Produkte zu kündigen. Es empfiehlt sich allerdings die Kündigung in Schriftform an die Bank zu richten, so gehen Sie auf Nummer sicher, dass Ihre Kündigung auf jeden Fall akzeptiert wird.

Kann ich die SparCard online kündigen?

Eine reine Online-Kündigung der SparCard ist nicht möglich, sondern muss auf dem Postweg oder persönlich in Ihrer Bankfiliale vor Ort erfolgen. Die Kündigung eines Kontos benötigt Ihre Signatur, was online nicht gewährleistet werden kann, sondern nur, wenn Sie in Schriftform kündigen.

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