Vorlage und Kündigungsservice: Zeitungsabo

Sie möchten Ihr Zeitungsabo kündigen? Wir haben für Sie eine kostenlose Vorlage zum Ausfüllen vorbereitet. Ergänzen Sie das Kündigungsschreiben mit den Angaben zu Ihrem Zeitungsabo. Beenden Sie sicher zum nächstmöglichen Termin Ihr Zeitungsabo und nutzen Sie dazu unseren Versandservice.

Die Vorlage können Sie kostenlos als PDF oder Word Datei herunterladen.

Zeitungsabo kündigen: Das Wichtigste in Kürze

  • Zeitungsabos können per E-Mail, Brief oder Fax gekündigt werden. Neuere Verträge auch online.
  • Vor der Kündigung müssen vor allem die Vertragslaufzeit und die Kündigungsfrist beachtet werden.
  • Im Todesfall besteht kein gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Die meisten Anbieter zeigen sich gegenüber den Hinterbliebenen jedoch durchaus kulant.
So einfach kündigen Sie ihr Zeitungsabo.
So einfach kündigen Sie ihr Zeitungsabo.

Zeitungsabo kündigen

Abonnements von Zeitungen oder Zeitschriften können üblicherweise schriftlich per E-Mail, Brief oder Fax gekündigt werden. Das Kündigungsschreiben sollte dabei folgende Dinge unbedingt enthalten:

  • Persönliche Angaben: Name, Adresse, Kontaktdaten
  • Kundendaten: Mitglieds-, Kunden- oder Vertragsnummer zum jeweiligen Abo
  • Kündigungszeitpunkt: Ab wann soll die Kündigung gültig sein?
  • Bestätigung: Bitte um eine Kündigungsbestätigung

Mit dieser Art der Kündigung sind Sie in den allermeisten Fällen auf der sicheren Seite, sofern Sie die jeweilige Kündigungsfrist einhalten. Zum Thema Kündigungsfrist erfahren Sie unten mehr. Dort spielt vor allem das Kündigen eines Zeitschriften- und Zeitungsabos nach dem neuen Gesetz eine wichtige Rolle.

Zeitungsabo online kündigen – wie geht das?

Klassische Verträge können am einfachsten und sichersten per E-Mail gekündigt werden. Verträge, die nach dem 01.07.2022 online abgeschlossen wurden, können auch besonders einfach über einen eignen Kündigungsbutton gekündigt werden. Diese Regelung gilt dabei nicht nur Verträge, die tatsächlich online abgeschlossen wurden. Der entscheidende Faktor ist bei dieser Regelung die Möglichkeit, den Vertrag auch online abschließen zu können. Wenn derselbe Vertrag offline zustande kommt, kann er daher ebenso online gekündigt werden.

Zeitungsabo Laufzeit und Kündigungsfrist

Rund um die Kündigung eines Zeitungs- oder eines Zeitschriftenabos gibt es zwei Zeiträume zu beachten: Die Vertragslaufzeit und die Kündigungsfrist.

Klassische Zeitungsabos sind häufig mit einer unbefristeten Laufzeit abgeschlossen. Moderne Formen sind auf einen bestimmten Zeitraum oder eine bestimmte Anzahl an Ausgaben begrenzt. Dabei gilt es jedoch zu beachten, ob sich der Vertrag automatisch verlängert oder ob der Vertrag immer wieder neu abgeschlossen werden muss.

Sollte eine automatische Verlängerung vereinbart sein, müssen Sie sich rechtzeitig um die Kündigung kümmern. Wenn sich das Abo ohnehin nicht verlängert, haben Sie nichts weiter zu tun. Wenn Sie nun ein Zeitungsabo mit unbegrenzter Laufzeit oder mit einer automatisch verlängerten Laufzeit kündigen möchten, müssen Sie nur noch die jeweilige Kündigungsfrist beachten. Bei älteren Verträgen kann diese bei bis zu 3 Monaten zum Ende der Laufzeit liegen. Wenn der Vertrag allerdings erst nach dem 01.03.2022 abgeschlossen wurde, darf die Kündigungsfrist nicht länger als 1 Monat sein.

Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung

Wie bei vielen anderen Verträgen und Abonnements gilt auch bei Zeitungen und Zeitschriften ein Sonderkündigungsrecht. Dieses greift vor allem dann, wenn der Anbieter die erbrachte Leistung reduziert und/oder die Preise für das Abo erhöht und die Leistungen nicht entsprechend anpasst. Wenn das der Fall ist, hat man als Abonnent die Möglichkeit, den Vertrag sofort innerhalb von 3 Monaten zu kündigen. 

Zeitungsabo kündigen im Todesfall

Wenn ein Abonnent verstirbt, gibt es kein gesetzlich vorgeschriebenes Sonderkündigungsrecht. Die Hinterbliebenen müssen das Abo daher auf dem klassischen Weg zu den vereinbarten Fristen kündigen. Die meisten Zeitungen und Zeitschriften zeigen sich in diesen Fällen allerdings kulant und ermöglichen gegen Vorlage der Sterbeurkunde eine problemlose Kündigung des Zeitungsabos.

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