Vorlage und Widerrufservice: SCHUFA

Sie möchten Ihr die SCHUFA widerrufen? Wir haben für Sie eine kostenlose Vorlage zum Ausfüllen vorbereitet. Ergänzen Sie das Muster für Ihren Widerruf mit den Angaben zur SCHUFA. Nutzen Sie unseren Versandservice.

Die Vorlage können Sie kostenlos als PDF oder Word Datei herunterladen.

SCHUFA widerrufen: Das Wichtigste in Kürze

  • Die SCHUFA ist eine Wirtschaftsauskunftei. Sie versorgt ihre Vertragspartner mit Informationen zur Kreditwürdigkeit Dritter.
  • Einmal im Jahr können Verbraucher eine kostenlose Selbstauskunft bei der SCHUFA anfordern. Ist Ihr SCHUFA-Eintrag fehlerhaft, können Sie diesem widersprechen.
  • Manche Vermieter verlangen einen kostenpflichtigen SCHUFA-BonitätsCheck. Haben Sie die BonitätsAuskunft bestellt, benötigen sie aber doch nicht, können Sie den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss widerrufen.
Wir stellen Ihnen die wichtigsten Punkte zum Widerruf bei der Schufa dar.
Wir stellen Ihnen die wichtigsten Punkte zum Widerruf bei der Schufa dar.

SCHUFA widerrufen

Die SCHUFA Holding AG ist eine privatwirtschaftliche Wirtschaftsauskunftei. Ihr Geschäftszweck besteht darin, ihre Vertragspartner mit Informationen zur Bonität, also zur Kreditwürdigkeit, Dritter zu versorgen. Jeder hat die Möglichkeit, bei der SCHUFA einmal im Jahr eine kostenlose Selbstauskunft einzuholen. Außerdem bietet die SCHUFA eine kostenpflichtige so genannte BonitätsAuskunft. Diese verlangen Vermieter häufig von ihren künftigen Mietern. Denn sie wollen vor der Unterzeichnung des Mietvertrags sichergehen, dass ihre künftigen Mieter zahlungsfähig sind.

Ich habe einen SCHUFA-BonitätsCheck bestellt. Jetzt brauche ich ihn aber doch nicht. Kann ich diesen bei der SCHUFA widerrufen? Ja, die SCHUFA räumt ihren Kunden ein Widerrufsrecht ein. Allerdings nur, wenn Sie die Versandart „per Post (Brief oder Einschreiben)“ gewählt haben. Dann können Sie binnen 14 Tagen ab dem Tag des Vertragsschlusses einen Widerruf an die SCHUFA senden.

Den Widerruf können Sie entweder per Post an SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden oder per Fax an die 0611-9278-669 schicken. Sie können aber auch per E-Mail an meineSCHUFA@schufa.de widerrufen.

Sie haben sich bei Ihrer Bestellung für die Leistungsbereitstellung per Download entschieden? Dann haben Sie kein Widerrufsrecht. Denn hier beginnt die SCHUFA erst nach Ihrem Verzicht auf Ihr Widerrufsrecht mit der Bereitstellung der Leistung zum Download.

SCHUFA Auskunft widerrufen Formular

Gibt es für den Widerruf der SCHUFA Auskunft ein speziell dafür vorgesehenes Formular? Ja, die SCHUFA stellt ihren Kunden online ein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung. Dieses finden Sie unter: https://www.meineschufa.de/check/agb.pdf. Sie können das Formular ausdrucken, ausfüllen und anschließend per Post, Fax oder E-Mail an die SCHUFA schicken. Die Nutzung des Widerrufsformular ist übrigens nicht verpflichtend.

SCHUFA Bonitätscheck widerrufen

Sie haben über Immobilienscout24 bei der SCHUFA einen Bonitätscheck bestellt. Haben Sie sich bei der Bestellung auf Immoscout 24 für das Dokument als Online-Download entschieden? Dann können Sie den Bonitätscheck nicht widerrufen. Ein Widerruf der SCHUFA Bonitätsauskunft funktioniert nur dann, wenn die SCHUFA die Dienstleistung noch nicht vollständig erbracht hat. Zum Beispiel beim Postversand.

SCHUFA Eintrag widersprechen

Sie haben bei der SCHUFA eine kostenlose Selbstauskunft eingeholt. Dabei haben Sie festgestellt, dass die bei der SCHUFA gespeicherten Daten fehlerhaft sind. Sie fragen sich: Kann ich dem SCHUFA Eintrag widersprechen? Ja, Sie haben Anspruch darauf, dass die SCHUFA den Fehler korrigiert. Dazu müssen Sie sich direkt an die SCHUFA wenden. Ihre Gläubiger haben der SCHUFA falsche Informationen gemeldet? Dann fordern Sie am besten auch die Gläubiger selbst dazu auf, das gegenüber der Schufa richtig zu stellen.

Gut zu wissen: Während die Klärung zur Richtigkeit Ihrer Eintragung läuft, muss die SCHUFA diesen Eintrag sperren und darf ihn nicht an Banken oder Gläubiger herausgeben! Werden falsche Daten nicht korrigiert, können Sie sich an den Ombudsmann der SCHUFA wenden.