Vorlage und Kündigungsservice: SchokoTicket

Sie möchten Ihr SchokoTicket kündigen? Wir haben für Sie eine kostenlose Vorlage zum Ausfüllen vorbereitet. Ergänzen Sie das Kündigungsschreiben mit den Angaben zu Ihrem SchokoTicket. Beenden Sie sicher zum nächstmöglichen Termin Ihr SchokoTicket und nutzen Sie dazu unseren Versandservice.

Die Vorlage können Sie kostenlos als PDF oder Word Datei herunterladen.

Zur Kündigung des SchokoTickets können Sie unsere kostenlose Vorlage verwenden, klappt auch unterwegs!
Zur Kündigung des SchokoTickets können Sie unsere kostenlose Vorlage verwenden, klappt auch unterwegs!

SchokoTicket kündigen: Das Wichtigste in Kürze

  • Das SchokoTicket ist ein Schülerticket. Ihr Kind kann damit alle Busse, Bahnen und Nahverkehrszüge im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr nutzen.
  • Sie können das Ticket per Einschreiben, E-Mail oder Fax kündigen. Die Kündigung schicken Sie an das Verkehrsunternehmen, bei dem Sie das SchokoTicket bestellt haben.
  • Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Aber Achtung: Kündigen Sie vor Ablauf der ersten zwölf Monate, wird eine Gebühr von 20,00 Euro fällig!

SchokoTicket kündigen

Um was handelt es sich beim SchokoTicket? Das SchokoTicket ist ein Angebot des VRR (Verkehrsverbund Rhein-Ruhr). Mit diesem Schüler-Ticket kommt Ihr Kind sicher zur Schule, zum Sport oder nach Hause. Ihr Kind kann damit alle Busse, Bahnen und Nahverkehrszüge im gesamten Verbundraum nutzen.

Das Ticket ist rund um die Uhr gültig und kann sogar in den Ferien genutzt werden. Sie bestellen das Ticket bei einem Verkehrsunternehmen des VRR, beispielsweise der Rheinbahn. Und was passiert, wenn Sie feststellen: Das SchokoTicket passt nicht zur Mobilität? Kein Problem. Sie können das SchokoTicket jederzeit kündigen.

Schon gewusst: Das SchokoTicket gibt es auch für Freifahrer, also für Schüler, die Anspruch auf Fahrkostenerstattung durch den Schulträger haben. Dieser Anspruch hängt von der Entfernung Ihres Wohnsitzes zur nächstgelegenen Schule ab. Informationen erhalten Sie im jeweiligen Schulsekretariat.

Wie kann ich das SchokoTicket kündigen?

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, das Abo zu kündigen. Online kündigen – ist das z.B. möglich? Wenn ja, wie? Inzwischen bieten immer mehr Unternehmen diesen Service an. Das SchokoTicket können Sie jedoch nicht online kündigen. Allerdings steht auf der VRR-Website ein Kündigungsantrag zum Download bereit. Diesen finden Sie so:

  1. Gehen Sie auf www.vrr.de.
  2. Klicken Sie oben unter Tickets & Tarife auf Ticketübersicht.
  3. Es öffnet sich eine neue Seite. Hier klicken Sie auf „Tickets für Vielfahrer“ und dann auf „Schokoticket“.
  4. Jetzt werden Ihnen alle Informationen zum Schokoticket angezeigt. Klicken Sie auf „Jederzeit kündbar“ und dann auf das rot unterlegte Feld „Kündigungsantrag Abonnement“.

Sie haben den Kündigungsantrag ausgedruckt, ausgefüllt und unterschrieben. Wie geht es dann weiter? Für den Vertrieb des SchokoTickets sind ausschließlich die Verkehrsunternehmen im Verbund verantwortlich. Deshalb müssen Sie Ihre Ticketkündigung an Ihren jeweiligen Vertragspartner schicken.

Sie können das SchokoTicket einfach online kündigen
Sie können das SchokoTicket einfach online kündigen

Ich habe vergessen, wer mein Vertragspartner ist. Was kann ich tun? Kein Problem. Informationen zu Ihrem Vertragspartner finden Sie als Logo auf der Rückseite des Abo-Tickets. Oder Sie werfen einen Blick auf Ihren Kontoauszug. Und die erforderlichen Kontaktdaten finden Sie anschließend auf der Internetseite: https://www.vrr.de/de/der-vrr/vekehrsunternehmen.

Nachdem Sie die Kontaktdaten Ihres Vertragspartners gefunden haben, können Sie das SchokoTicket per E-Mail kündigen. Vergessen Sie nicht, eine Empfangsbestätigung anzufordern! Außerdem können Sie den Kündigungsantrag per Fax versenden. Oder Sie schicken die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein an die Adresse Ihres Vertragspartners. Für die Rheinbahn lauten die Kontaktdaten beispielsweise:

Rheinbahn AG
BackOffice
Postfach 10 42 63
40033 Düsseldorf
Fax: 0211 582 4904
E-Mail: abo@rheinbahn.de

Ganz wichtig: Egal für welchen Weg Sie sich entscheiden – denken Sie immer daran, eine Empfangsbestätigung anzufordern und bewahren Sie diese sorgfältig auf. Denn nur so können Sie die fristgerechte Kündigung nachweisen!

Welche Kündigungsfrist gilt für das SchokoTicket?

Beim SchokoTicket gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat.

Aber Achtung: Wenn Sie das Ticket vor Ablauf der ersten 12 Monate im Abo kündigen, müssen Sie eine pauschale Gebühr von 20,00 Euro bezahlen! Nach Ablauf der ersten 12 Monate ist die Kündigung dann aber komplett kostenfrei. Und was passiert, wenn ich die Frist verpasst habe und nicht zum Ende der ersten 12 Monate gekündigt habe? Liegt dem Verkehrsunternehmen keine Kündigung bis zum letzten Tag des laufenden Monats vor, dann verlängert sich die Abonnementlaufzeit um einen weiteren Monat. Die Kündigungsfrist von einem Monat bleibt übrigens während der gesamten Abo-Laufzeit gleich.

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