Vorlage und Kündigungsservice: Postbank

Sie möchten Ihr Postbank Konto kündigen? Wir haben für Sie eine kostenlose Vorlage zum Ausfüllen vorbereitet. Ergänzen Sie das Kündigungsschreiben mit den Angaben zu Ihrem Vertrag mit der Postbank. Kündigen Sie sicher zum nächstmöglichen Termin Ihr Konto bei der Postbank und nutzen Sie dazu unseren Versandservice.

Die Vorlage können Sie kostenlos als PDF oder Word Datei herunterladen.

Postbank kündigen: Das Wichtigste in Kürze

  • Das Angebot der Postbank umfasst neben Konten und Kreditkarten auch Möglichkeiten zur Spareinlage. Wurde keine Laufzeit vereinbart, kann der Vertrag mit der Postbank jederzeit und ohne Frist gekündigt werden.
  • Bei der Kündigung einer Postbank Kreditkarte gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat. Möchten Sie Ihre Postbank SparCard oder eine sonstige Spareinlage kündigen, beachten Sie bitte die Kündigungsfrist von drei Monaten.
  • Das Postbank Konto online zu kündigen, ist nicht möglich. Die Kündigung muss schriftlich und in Textform erfolgen.
Wir informieren Sie, wie sie Ihr Postbank-Konto kündigen können.
Wir informieren Sie, wie sie Ihr Postbank-Konto kündigen können.

Postbank Konto kündigen

Die Postbank ist eine Niederlassung der Deutschen Bank AG mit Angeboten für Privat- und Firmenkunden. Diese umfassen Girokonten, Kredite, Geldanlagen oder Baufinanzierungen. Falls Sie Ihren Vertrag mit der Postbank kündigen wollen, müssen Sie das schriftlich tun.

Um ein Konto zu kündigen sind im Kündigungsschreiben folgenden Informationen nötig:

  • Vollständer Name
  • Anschrift
  • Kundennummer
  • Kontonummer
  • Referenzkonto (um Geldbeträge transferieren zu können)
  • gewünschtes Kündigungsdatum
  • Unterschrift

Außerdem sollten Sie um eine Kündigungsbestätigung bitten. Räumen Sie der Bank einige Tage Bearbeitungszeit ein, wenn Sie Ihr Postbank Konto kündigen möchten. Wenn Sie ein Postbank Girokonto kündigen, sollten Sie ein Referenzkonto angeben, auf das überschüssiges Guthaben überwiesen wird. Auf dieses neue Konto sollten auch bestehende Daueraufträge oder Lastschriften eingerichtet werden.

Bedenken Sie, dass Sie das Postbank Konto nur kündigen können, wenn Sie der Kontoinhaber sind. Trifft das auf mehrere Personen zu, müssen diese alle die Kündigung erklären und das Schreiben unterzeichnen.

Um das Postbank Konto schriftlich zu kündigen, senden Sie das Kündigungsschreiben an folgende Adresse:

Postbank München
– Kontoführung –
Bayerstraße 49
80318 München

Wenn Sie die Kündigung vom Postbank Konto per Post an die obige Adresse senden, sollten Sie diese als Einschreiben mit Rückschein verschicken. Dies kann im Gegensatz zum Brief mit höheren Kosten für das Porto verbunden sein. Allerdings erhalten Sie so einen Nachweis, wann und bei wem Ihre Kündigung angekommen ist. Ansonsten ist es mit keinen weiteren Kosten verbunden, das Postbank Konto zu kündigen oder aufzulösen.

Außerdem haben Sie die Möglichkeit, das Postbank Konto per Fax zu kündigen. Dafür erstellen Sie ein Kündigungsschreiben wie oben beschrieben und senden dieses an folgende Faxnummer: 22855005515. Drucken Sie unbedingt den Sendebericht als Nachweis für die eingereichte Kündigung bei der Postbank aus.

Auf diese Weise können Sie auch ein Postbank SparCard Konto kündigen. Dieses Konto ermöglicht es, bei Bedarf Umbuchungen zwischen einem Giro- und einem Sparkonto vorzunehmen. Das Postbank SparCard Konto ist gebührenfrei und kann auch kostenlos gekündigt werden. Dabei muss allerdings eine Kündigungsfrist beachtet werden.

Falls Sie weitere Fragen zur Kündigung bei der Postbank haben, können Sie den Kundenservice telefonisch unter 022855005500 erreichen oder eine E-Mail an direkt@postbank.de senden. Eine Telefonnummer, um das Postbank Konto auf telefonischem Wege zu kündigen, stellt die Postbank nicht zur Verfügung.

Postbank Konto online kündigen

Kann ich das Postbank Konto online kündigen? Nein, ein Postbank Konto kündigen ist online, zum Beispiel über einen Kündigungsbutton, nicht möglich. Die Kündigung muss schriftlich und in Textform erfolgen. Dazu muss ein Kündigungsschreiben mit allen notwendigen Informationen erstellt, unterschrieben und an die Postbank geschickt werden. Deswegen kann man das Postbank Konto auch nicht auf elektronischem Wege kündigen, zum Beispiel per E-Mail. Als Alternative zur schriftlichen Kündigung steht Ihnen die persönliche Kündigung in einer Postbank Filiale vor Ort zur Verfügung.

Um bei der Postbank das Online-Banking Ihres Kontos kündigen zu können, müssen Sie ebenfalls einen schriftlichen Antrag stellen. Sie können das Angebot des Online Bankings kündigen, ohne das gesamte Postbank Konto aufzulösen.

Postbank P-Konto kündigen

Ein P-Konto ist ein sogenanntes Pfändungsschutz Konto. Das P-Konto wird eingerichtet, wenn Sie das verfügbare Guthaben Ihres Girokontos vor einer Pfändung schützen wollen. Diese kann zwar nicht vollständig verhindert werden, aber das P-Konto ermöglicht es dem Kontoinhaber, seinen Mindestbedarf in solch einer Situation zu decken. Um ein solches P-Konto bei der Postbank zu eröffnen, muss ein Antrag gestellt werden. Dann wird das Girokonto in ein P-Konto umgewandelt.

Das Postbank P-Konto können Sie auch wieder kündigen, sollten Sie es nicht mehr benötigen. Darauf haben Sie laut Gesetz ein Anrecht. Allerdings darf man nur über ein einziges P-Konto verfügen. Das Postbank P-Konto kann man kündigen, indem man einen schriftlichen Antrag bei der Bank stellt, dass man das Konto zurückwandeln möchte. Dann wird das Postbank P-Konto wieder zum Girokonto.

Postbank Konto Kündigungsfrist — was ist zu beachten?

Um das Postbank Konto zu kündigen, muss man in der Regel keine Frist beachten. Man kann jederzeit kündigen und sollte seiner Bank nur einige Tage für die Bearbeitung einräumen. Das gilt allerdings nur für Angebote ohne Mindestlaufzeit. Das trifft zum Beispiel auf das Postbank Girokonto zu.

Bei sämtlichen Spareinlagen muss bei der Postbank eine Kündigungsfrist von drei Monaten eingehalten werden. Diese Frist gilt auch für den Fall, dass man sein Postbank Spar Konto kündigen möchte. Wollen Sie die Postbank Kreditkarte kündigen, müssen Sie die Kündigungsfrist von einem Monat beachten. Gültig ist dabei der Tag, an dem die Kündigung bei der Bank eingegangen ist.

Postbank Konto kündigen Erfahrungen

Als sie ihr Postbank Konto kündigen wollten, mussten einige Kunden schlechte Erfahrungen mit der Bank machen. Sie berichten zum großen Teil über einen schlechten Kundenservice. Diesen haben sie beispielsweise kontaktiert, um eine Kündigungsbestätigung zu erhalten. Daraufhin bekamen viele Kunden die Antwort, dass die Kündigung eingegangen sei und dass sich um ihr Anliegen gekümmert werde. Allerdings wurde nie eine Kündigungsbestätigung gesendet oder das Konto geschlossen. Deshalb ist es zu empfehlen, Ihre Postbank Kündigung als Einschreiben mit Rückschein zu verschicken.

Viele Kunden fragen sich auch: Kann die Postbank mein Konto kündigen? Die Antwort darauf lautet: Ja! Das ist in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Postbank geregelt. So kann die Bank Ihnen etwa kündigen, wenn Sie keine Kontoführungsgebühren bezahlt haben oder den neuen AGB nicht mehr zustimmen. In der Regel hält die Postbank in solchen Fällen die Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten ein.

Hinweis: Sie sollten bei einer Kündigung Ihres Postbank Kontos unbedingt darauf achten, dass Ihr Dispo ausgeglichen ist, wenn Sie diesen genutzt haben. Ansonsten wird der Dispokredit sofort bei der Kündigung fällig – und zwar mit hohen Zinsen.

Ehemalige Kunden der Postbank berichten teilweise von schlechten Erfahrungen bei der Kündigung.
Ehemalige Kunden der Postbank berichten teilweise von schlechten Erfahrungen bei der Kündigung.

Postbank Konto im Todesfall kündigen

Verstirbt ein Angehöriger unerwartet, fällt für die Hinterbliebenen eine Menge Bürokratie an. Dazu gehört auch, jegliche Abonnements und Verträge zu prüfen, die die verstorbene Person abgeschlossen hat, und gegebenenfalls zu kündigen. Im Falle eines Bankkontos kann das mühsam werden.

Bei der Postbank wird das Konto eines Verstorbenen zunächst als sogenanntes Nachlass-Konto weitergeführt. Auf diese Weise können weiterhin Zahlungen abgebucht werden, bevor Verträge aufgelöst werden.

Die Hinterbliebenen erhalten in der Regel eine Vollmacht oder Verfügungsberechtigung für die Geschäfte, wenn sie auch Erben sind. Mit einem beglaubigtem Testament oder einer Sterbeurkunde weisen sie dann bei der Bank nach, dass sie über das Konto verfügen können. Hierbei sollte berücksichtigt werden, dass bei mehreren Erben nur alle gemeinsam entscheiden dürfen. Ein einzelner Erbe darf in solch einem Fall nicht allein das Konto auflösen.

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