Vorlage und Kündigungsservice: LBS Bausparvertrag

Sie möchten Ihren LBS Bausparvertrag kündigen? Wir haben für Sie eine kostenlose Vorlage zum Ausfüllen vorbereitet. Ergänzen Sie das Kündigungsschreiben mit den Angaben zu Ihrem LBS Bausparvertrag. Beenden Sie sicher zum nächstmöglichen Termin Ihren Vertrag mit der LBS Bausparkasse und nutzen Sie dazu unseren Versandservice.

Die Vorlage können Sie kostenlos als PDF oder Word Datei herunterladen.

LBS Bausparvertrag kündigen: Das Wichtigste in Kürze

  • Sie können Ihren LBS-Bausparvertrag in der Regel mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Falls Sie diese Frist verpassen, müssen Sie Vorschusszinsen in Höhe von einem Prozent pro Monat auf Ihr aktuelles Guthaben zahlen.
  • Für die Kündigung Ihres LBS-Bausparvertrags ist die Schriftform auf jeden Fall erforderlich. Sie haben die Möglichkeit, Ihr Kündigungsschreiben entweder per Post, per Fax oder per E-Mail zu verschicken. Eine Online-Kündigung Ihres LBS-Bausparvertrags ist leider nicht möglich.
  • Auch die LBS-Bausparkasse selbst kann eine Kündigung vornehmen, z.B. wenn die vereinbarte Bausparsumme erreicht ist. In diesem Fall gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten.
Ziehen Sie den Stecker und lassen Sie sich Ihr Guthaben auszahlen
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So kündigen Sie Ihren LBS-Bausparvertrag

Als LBS-Bausparer müssen Sie sich zur Kündigung Ihres Vertrags an die jeweilige Kündigungsfrist halten. Diese beläuft sich in der Regel auf drei Monate unabhängig davon, ob Sie beispielsweise einen Altersvorsorge-Bausparvertrag oder einen LBS Bausparvertrag Classic B abgeschlossen haben. Bei Nichteinhaltung dieser Frist werden Kosten fällig, genauer gesagt Vorschusszinsen in Höhe von einem Prozent pro Monat auf Ihr aktuelles Guthaben. Sie möchten kündigen und sich Ihre bisher erreichte Bausparsumme auszahlen lassen? Und Sie fragen sich wie lange die Auszahlung dauert? Leider können Sie Ihr Geld nicht sofort bekommen. Diese sogenannte Zuteilung können Sie drei Monate nach erfolgter Kündigung Ihres LBS-Bausparvertrags beantragen und erhalten dann einen Zuteilungstermin von dem Kundenberater Ihrer Sparkasse.

Wichtiger Hinweis: Falls Sie im Rahmen Ihres LBS-Bausparvertrags eine Wohnungsbauprämie beantragt oder vermögenswirksame Leistungen angespart haben, müssen Sie bei Kündigung die bereits erhaltene staatliche Förderung zurückzahlen.

Ihre Kündigung muss auf jeden Fall schriftlich erfolgen, d.h. Sie können diese per Post, per Fax oder per E-Mail verschicken. Hier finden Sie die Adressen der verschiedenen regionalen LBS-Landesbausparkassen im Überblick:

LBS Landesbausparkasse Südwest
Postfach 10 60 28
70049 Stuttgart
Fax: 0711 183 2050
E-Mail: info@LBS-SW.de

LBS Bayerische Landesbausparkasse
Arnulfstraße 50
80335 München
E-Mail: info@lbs-bayern.de

Landesbausparkasse Hessen-Thüringen
Postfach 90 04 42
99107 Erfurt
Fax: +49 69 9132 2990
E-Mail: info@lbs-ht.de

LBS Norddeutsche Landesbausparkasse Berlin – Hannover
Postfach 2 63
30002 Hannover
Fax: 0511 926 6900
E-Mail: service@lbs-nord.de

LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG
14463 Potsdam
Fax: nicht vorhanden
E-Mail: info@lbs-ost.de

LBS Landesbausparkasse Saar
Postfach 10 19 62
66019 Saarbrücken
Fax: 0681 3832100
E-Mail: service@lbs-saar.de

LBS Bausparkasse Schleswig-Holstein-Hamburg AG
Postfach 57 02 47
22771 Hamburg
Fax: 040 2021 8230
E-Mail: info@lbs-shh.de

LBS Westdeutsche Landesbausparkasse

Himmelreichallee 40
48149 Münster
Fax: 0251 412 5055
E-Mail: info@lbswest.de

Achten Sie auf die richtige Adresse zur Kündigung Ihres LBS Bausparvertrags
Achten Sie auf die richtige Adresse zur Kündigung Ihres LBS Bausparvertrags

Extra-Tipp: Ihren LBS-Bausparvertrag vorzeitig kündigen, z.B. nach 7 Jahren, ist möglich, bringt aber einige finanzielle Nachteile mit sich. In der Regel bleiben die von der LBS bereits gewährten Zinsen und Zinsboni erhalten, doch falls die Auszahlung des Bausparguthabens vor Ablauf von 7 Jahren erfolgt, wird dieser Bonus einbehalten. Daher sollten Sie sich gut überlegen, ob es sich lohnt sofort zu kündigen.

Kann ich eine Auszahlung ohne Kündigung veranlassen? Ja, das geht. Allerdings nur, wenn Sie sich nicht mehr in der Ansparphase befinden, Ihr Bausparvertrag also zuteilungsreif geworden ist. Da Ihr Vertrag nun offiziell in der Darlehensphase ist und Sie alle Auszahlungsbedingungen erreicht haben, können Sie sich Ihr Guthaben auszahlen lassen, ohne kündigen den Vertrag kündigen zu müssen.

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