Vorlage und Widerrufservice: BahnCard

Sie möchten Ihre BahnCard widerrufen? Wir haben für Sie eine kostenlose Vorlage zum Ausfüllen vorbereitet. Ergänzen Sie Ihren Widerruf mit den Angaben zu Ihrem BahnCard Abo. Beenden Sie sicher zum nächstmöglichen Termin Ihren Vertrag mit der Deutschen Bahn und nutzen Sie dazu unseren Versandservice.

Die Vorlage können Sie kostenlos als PDF oder Word Datei herunterladen.

BahnCard widerrufen: Das Wichtigste in Kürze

  • Der Online-Kauf einer Bahncard 25 bzw. 50 unterliegt dem Fernabsatzgesetz. Solche Verträge dürfen Sie innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen.
  • Anders sieht es bei der Bahncard 100 aus. Hier liegt ein Beförderungsvertrag vor. Ein gesetzlicher Widerruf ist ausgeschlossen.
  • Sind Sie beim Kauf der BahnCard nicht ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass Sie ein Abo abschließen? Dann können Sie der automatischen Verlängerung widersprechen.
Sie können Ihr BahnCard Abo ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tagen widerrufen.
Sie können Ihr BahnCard Abo ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tagen widerrufen.

BahnCard widerrufen

Sie haben online eine BahnCard 25 gekauft. Doch dann stellen Sie fest: Ich kann die Karte auf der gewünschten Strecke gar nicht nutzen. Was nun? Kann ich die BahnCard stornieren?

Ja, Sie dürfen den Vertrag über die BahnCard 25 und die BahnCard 50 nach dem Online-Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen.

Dabei handelt es sich nämlich um einen so genannten Fernabsatzvertrag. Und hier räumt Ihnen das Gesetz ein Widerrufsrecht sowie eine Widerrufsrist von 14 Tagen ein.

Und wie funktioniert bei der BahnCard das Widerrufsrecht? Sie müssen Ihren Widerruf der Bahn gegenüber eindeutig erklären. Welche Angaben benötigt die Bahn? Geben Sie an, welchen Vertrag Sie widerrufen (BahnCard 25 oder BahnCard 50) und wann Sie die BahnCard bestellt bzw. erhalten haben. Nennen Sie außerdem Ihren Namen und Ihre Anschrift. Falls Sie den Widerruf klassisch per Post versenden, fügen Sie das Datum und Ihre Unterschrift hinzu.

Wohin schicke ich den Widerruf? Sie können den BahnCard Widerruf per E-Mail versenden. Die E-Mail-Adresse lautet: bahncard-service@bahn.de.

Alternativ richten Sie den Widerruf der BahnCard per Einschreiben mit Rückschein an folgende Adresse:

BahnCard-Service
60643 Frankfurt am Main

Ein Widerruf per Fax ist ebenfalls möglich: 030-58601227

Wie sieht es bei der BahnCard 100 mit dem Widerrufsrecht aus? Die BahnCard 100 ist laut Vertragsbedingungen der Deutschen Bahn als Fahrkarte zu verstehen. Daher liegt hier ein Beförderungsvertrag vor und es besteht – anders als bei Fernabsatzverträgen – tatsächlich kein gesetzliches Widerrufsrecht.

Statt eines Widerrufsrechts gewährt die Deutsche Bahn ihren Kundinnen und Kunden bei der BahnCard 100 allerdings ein begrenztes Rückgaberecht. Sie können die BahnCard 100 vor dem ersten Geltungstag gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben. Aktions- und Probe-BahnCards 100 sind von der Erstattung jedoch ausgenommen.

Wichtig: Wenn Sie das Rückgaberecht nutzen wollen, müssen Sie die BahnCard 100 vor dem ersten Geltungstag an den Kundenservice zurücksenden!

Ist ein Widerruf der BahnCard Verlängerung möglich? Bei der Verlängerung ist kein Widerruf, sondern eventuell ein Widerspruch möglich. Wurden Sie bei Abschluss des DB-BahnCard-Vertrags nicht ausreichend, nur undeutlich oder überhaupt nicht auf die Abonnement-Regelung hingewiesen? Dann können Sie der Zusendung einer weiteren BahnCard widersprechen und müssen diese nicht bezahlen.

Widerrufsfrist bei BahnCard: Das sollten Sie wissen

Bei der BahnCard 25 und 50 gilt eine Widerrufsfrist von 14 Tagen.

Gut zu wissen: Um die Widerrufsfrist zu wahren, müssen Sie den Widerruf lediglich vor Fristablauf abschicken. Wann der Widerruf bei der Bahn eingeht, spielt dagegen keine Rolle.

FAQ-Check BahnCard Widerruf

  • Ich habe meine Bahncard bereits genutzt, um ermäßigte Tickets zu kaufen. Ist dann bei der BahnCard immer noch ein Widerruf möglich, wenn die 14 Tage noch nicht überschritten sind? Ja, Sie können die BahnCard auch in einem solchen Fall widerrufen. Allerdings darf die Deutsche Bahn dann die Zahlung der Differenz zwischen dem ermäßigten und dem regulären Ticket-Kaufpreis von Ihnen verlangen.
  • Probe BahnCard-Verlängerung widerrufen – geht das?
    Die Probe BahnCard 25 und Probe BahnCard 50 sind lediglich drei Monate lang gültig. Am Ende ihrer Gültigkeit verwandeln sie sich allerdings automatisch in ein reguläres BahnCard 25- bzw. BahnCard 50-Abo. Wollen Sie dies nicht, müssen Sie die Karte sechs Wochen vor Gültigkeitsende kündigen.
    Gut zu wissen: Auch die Probe BahnCard 100 ist drei Monate lang gültig, läuft dann aber automatisch aus.
    Zum Thema “Probe BahnCard widerrufen” finden sich weder Infos auf der Website der Deutschen Bahn noch in deren Beförderungsbedingungen.
    Allerdings können Sie die Probe BahnCard Verlängerung unter den gleichen Voraussetzungen widerrufen, wie die Verlängerung der regulären BahnCard. Nämlich wenn Sie bei Vertragsabschluss nicht ausreichend, nur undeutlich oder überhaupt nicht auf die Abonnement-Regelung hingewiesen wurden.